Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé muss die von Seiten der Bürgerinitiative pro Stadtwald vor Gericht geforderte Richtigstellungvon ihm getätigter angeblich falscher Aussagen im Vorfeld des Bürgerentscheids am 20. Januar nicht abgeben. Ulrike Schneider und Annelie Maidhof hatten am Montag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Würzburg gestellt, der nun abgelehnt wurde.
Ebenso gescheitert ist die Stadtverwaltung Schweinfurt, vertreten durch den OB, mit ihrem am Donnerstag gestellten Eilantrag, der von Ulrike Schneider und Annelie Maidhof fordert, bestimmte Aussagen auf die Stadt und den Oberbürgermeister bezogen, richtig zu stellen. Auch dieser Eilantrag wurde vom Gericht abgelehnt.
Am Freitagvormittag tagte die zweite Kammer des Würzburger Verwaltungsgerichts unter Leitung von Präsident Rudolf Emmert. Grund für die jeweilige Ablehnung der Klagen ist, dass sie laut Pressemitteilung des Gerichts "in beiden Fällen unter anderem an dem Verbot, die Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in unzulässiger Weise vorwegzunehmen" scheiterten. Eine Eilbedürftigkeit sah das Gericht nicht, auch wenn am 20. Januar die Schweinfurter an der Wahlurne darüber entscheiden, ob sie den von Schneider und Maidhof geforderten Stadtwald auf zehn Hektar Fläche in den Ledward-Kasernen und dem Kessler Field möchten oder dem Ratsbegehren "Bürgerpark mit Landesgartenschau" folgen wollen.
Fraglich, ob der Streit die Wähler beeinflusst
Die Kammer hatte in der Begründung des Urteils gegen die Bürgerinitiative unter anderem darauf verwiesen, dass aus ihrer Sicht eine gerichtliche Klärung der strittigen Punkte - unter anderem die Größe des Waldes, die Frage ob er eingezäunt werden muss oder nicht oder ob die Fernwärmeleitung verlegt werden müsste oder nicht - schon vor Wochen hätte angestoßen werden können. Es sei auch nicht ausreichend dargelegt, dass eine Widerrufs- bzw. Unterlassungserklärung des OB Einfluss auf die Wahlentscheidung hätte.
Das Verwaltungsgericht hält ausdrücklich fest, dass eine Klage gegen den OB und die Klärung der Vorwürfe auch nach dem Bürgerentscheid möglich sei. In einer von Ordnungsreferent Jan von Lackum verschickten Stellungnahme schreibt die Stadtverwaltung, man habe den Rechtsstreit gewonnen und der Antrag der Gegenseite sei vollumfänglich abgelehnt worden. Gleichwohl muss man die 16-seitige Urteilsbegründung differenziert lesen, das Gericht hat aus Zeitgründen nämlich nur einen Teil der Aussagen geprüft.
Die Stadt sieht sich laut von Lackum bestätigt, "dass der Zweck des angestrengten Gerichtsverfahrens vornehmlich der war, kurz vor dem Bürgerentscheid noch einmal mediale Aufmerksamkeit für das Bürgerbegehren zu erzeugen." Es sei bedauerlich, dass es zu dem Rechtsstreit gekommen sei. Ulrike Schneider von der Bürgerinitiative pro Stadtwald erklärte auf Anfrage: "Das Gericht hat über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Fehlinformation der Stadt in der offiziellen Abstimmungsbenachrichtigung im Wesentlichen nichts entschieden - und damit auch nicht in der Sache selbst, das enttäuscht uns." Man hoffe, die Wähler zögen die richtigen Schlüsse.