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Michelau
Briefe an die Redaktion: Warum nennt man das nicht "Brunnentreff" statt "Brunnenschoppen"?
Bearbeitet von Steffen Sauer
 |  aktualisiert: 05.06.2024 02:43 Uhr

Zu Artikel "Brunnenschoppen abgesagt" vom 29. Mai erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.

Bei der Lösungsfindung wäre es hilfreich, wenn sich der Vorsitzende des Weinbauvereins und die Gemeindeführung mal mit dem Anliegen des Jugendschutzgesetzes auseinandersetzen würden. Reine "Saufveranstaltungen" gibt und gab es zu viele. Und die sind nicht nur widerlich, sondern auch schädlich, gerade für die jungen Mitglieder unserer Gesellschaft. Mit Alkohol für den Besuch von Veranstaltungen zu werben, verbietet das Jugendschutzgesetz zu Recht.

Wenn man aber betrachtet, wie bisher die Treffen am Dorfbrunnen in Michelau abgelaufen sind, dann hat das nichts mit einer "Saufveranstaltung" zu tun. Der Schwerpunkt liegt nicht auf dem Absatz von Wein, sondern auf dem Treffen von Freunden und Nachbarn. Warum nennt man das nicht "Brunnentreff" statt "Brunnenschoppen" und warum veranstaltet das nicht ein anderer Verein oder die Gemeinde anstatt dem Weinbauverein, dessen Hauptzweck bekanntlich der Absatz von Wein ist?

Der Platz am Hirtenbrunnen wurde von Bürgern/innen für Bürger/innen als Treffpunkt geschaffen – mit Geldern vom Staat und der Gemeinde genau für diesen Zweck finanziert. Es gibt kein berechtigtes Argument, Bürgertreffen dort zu verhindern. Was also hindert den Bürgermeister, seine Verwaltung, also die VG zu beauftragen, den Ausschank für die Veranstaltung zu genehmigen? Eine vage mündliche Mitteilung?

Siegfried Ständecke
97513 Michelau

 
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  • Edith Kram
    @GF:

    Lieber Herr Ständecke,

    in diesem Fall bin ich überwiegend bei Ihnen.
    Ziehe ich meine Erlebnisse aus dem Jahr 2023 hinzu, müßte jedoch auch das Weinfest in GEO als "Saufveranstaltung" verboten werden.

    Widersprechen muss ich ihrer letzten Aussage: es ist nicht der Bürgermeister der Gemeinde Michelau. Dieser hat keine Weisungsrecht innerhalb der VG. Er hat aber leider auch keine Befugnis, den "Brunnenschoppen" zu genehmigen.

    Vielleicht sollten die Bürgermeister der VG einmal selbst die viel zitierte "Demokratie" bemühen und eine klare Linie im Umgang mit "Klein-Veranstaltungen" wie Brunnenschoppen und Kapellschoppen festlegen.
    Sich nur auf GEO, seinen Bürgermeister und die dortige Verwaltung zu verlassen, ist eine selbstgemachte Abwertung der Stellung der Verbandsgemeinden, was bei Gründung der "VG" sicherlich nicht so gedacht war, oder?

    Ob eine Umbennung zum "Hirtentreff" o.ä. reicht, vage ich zu bezweifeln - der Amtsschimmel geweckt.......

    Gerhard Fleischmann
    Michelau
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