
Am zweiten Verhandlungstag ist das Urteil gefallen: Der 30-Jährige aus der Rhön, der sich in Internet-Chats mit fünf Mädchen zwischen zehn und 13 Jahren als Gleichaltriger ausgegeben und die Kinder aufgefordert hatte, ihm Nacktbilder von ihnen zu senden, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung – allerdings unter einer Reihe von Auflagen.
Zuvor hatte ein psychiatrischer Sachverständiger dem Angeklagten in seinem Gutachten eine leichtgradige Intelligenzminderung attestiert, mit der Folge, dass seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei Tatbegehung zwar nicht aufgehoben, aber doch erheblich vermindert gewesen sein könnte. Eine mittelgradige Intelligenzminderung, wie in einem früheren Gutachten diagnostiziert, könne er dagegen nicht feststellen.
Über 1000 Dateien mit Kinderpornos
Der 30-Jährige wohnt noch bei seinen Eltern. In zwei Ermittlungsverfahren war ihm schon vorher Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte zur Last gelegt worden. Sie wurden aber wegen Schuldunfähigkeit, eingestellt. In diesem Prozess vor dem Landgericht lautete der Hauptvorwurf nun sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt zu den Kindern. Mit Mädchen trat er via TikTok und Instagram in Verbindung, schmeichelte ihnen und versuchte sie zu animieren, ihm Nacktbilder von sich zu senden. In lediglich einem Fall hatte er Erfolg.
Der Missbrauch wurde bekannt, nachdem vor knapp zwei Jahren eine Mutter im Raum Freiburg auf entsprechende Chatnachrichten ihrer zehnjährigen Tochter gestoßen war. Weil die Kommunikation über WhatsApp stattfand, konnte der Angeklagte über die Telefonnummer ermittelt werden.
Anfang Dezember 2020 durchsuchten Polizisten sein Zimmer. Sie fanden auf Handys, Sticks und Speicherkarten über 1000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten, sowie Chats mit anderen, in denen er nach Fotos und Videos von nackten minderjährigen Mädchen fragte und auch eigene Dateien verschickte oder tauschte. Zum Hauptvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt kam daher in der Anklage noch Verbreitung, Besitz und Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte hinzu.
Fast teilnahmslos sitzt der Angeklagte da
Zunächst schwieg der Angeklagte dazu, saß fast regungs- und teilnahmslos im Gerichtssaal, als ginge es gar nicht um ihn und seine Zukunft. Dann ließ er die Vorwürfe doch durch seine Anwältin einräumen, mit dem Hinweis, an einiges habe er keine Erinnerung mehr. In den Plädoyers, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, forderte der Staatsanwalt zwei Jahre und Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch, ausgesetzt zur Bewährung, mehrjährige Führungsaufsicht, enge Anbindung an eine ambulante Therapie, ein Handyverbot und 120 Arbeitsstunden. Die Verteidigung schloss sich dem nur bezüglich der zweijährigen Bewährungsstrafe an.
Wie urteilte die Kammer? Zwei Jahre zur Bewährung. Unterbringung ordnete das Gericht nicht an. Es folgte dem Psychiater, der in dem Angeklagten kein konkretes Risiko für eine Fremdgefährdung sah. Die Kammer stellte den 30-Jährigen unter Führungsaufsicht, die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre und verlangte ambulante Behandlung. Ein Handyverbot sah das Gericht als "unverhältnismäßig" an. Aber: "Rumchatten mit zehn- oder zwölfjährigen Mädchen" könne künftig zum Widerruf der Bewährung führen, so die Vorsitzende.
Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.