Schweinfurt
Bewährungsstrafe für den sexuellen Missbrauch junger Mädchen
Richterin: Trotz Intelligenzminderung war der Angeklagte in der Lage, von minderjährigen Mädchen Nacktbilder einzufordern.
Am zweiten Verhandlungstag ist das Urteil gefallen: Der 30-Jährige aus der Rhön, der sich in Internet-Chats mit fünf Mädchen zwischen zehn und 13 Jahren als Gleichaltriger ausgegeben und die Kinder aufgefordert hatte, ihm Nacktbilder von ihnen zu senden, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung – allerdings unter einer Reihe von Auflagen.
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