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Schweinfurt
Betreuer gibt sexuellen Missbrauch von Kindern im Ferienlager zu
Ein 26-jähriger Betreuer des BRK-Kreisverbandes Schweinfurt hat Kinder im Ferienlager sexuell missbraucht. Auch aufgrund seines umfassenden Geständnisses muss der Mann nun nicht ins Gefängnis.
Zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilte das Jugendschöffengericht einen Sozialpädagogen, der als Betreuer von BRK-Sommerfreizeiten in sieben Fällen Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht hat.
Foto: Horst Breunig | Zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilte das Jugendschöffengericht einen Sozialpädagogen, der als Betreuer von BRK-Sommerfreizeiten in sieben Fällen Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht hat.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:10 Uhr

Der erste in der Anklage genannte Übergriff liegt schon viereinhalb Jahre zurück. Im Sommer 2015 hat sich bei einer Übernachtung im BRK-Ferienlager in Zell-Üchtelhausen nahe Schweinfurt der heute 26-Jährige zu einem 14-jährigen Jungen auf eine Matratze gelegt, ihm in die Hose gegriffen und sexuelle Handlungen an ihm durchgeführt. Der Angeklagte räumte am Dienstag im Prozess vor dem Jugendschöffengericht über seinen Verteidiger den Vorwurf in vollem Umgang ein – so wie alle anderen Übergriffe und Anklagepunkte auch.

Sieben Fälle von Missbrauch

Bei zwei weiteren Gelegenheiten hat er sich demnach 2016 und 2017 in ähnlicher Weise an demselben Jugendlichen vergangen und einmal auch den Oralverkehr bei ihm durchgeführt, als dieser anlässlich der Geburtstagsfeier des Angeklagten bei diesem übernachten durfte.In den Sommerferien 2016 und 2018 legte sich der damals studierende Sozialpädagoge ebenfalls bei Sommerferienlagern der BRK-Stadtranderholung beim wöchentlichen "Übernachtungsfest" in vier Fällen zu Buben im Alter von zehn, elf und 13 Jahren neben diese auf die Matratze und führte an ihnen sexuelle Handlungen aus. Ein Kind hatte er für ein Spiel mit Farbe bemalt, auch am Penis, und dann abgewaschen. Dies tat er jeweils"um sich sexuell zu erregen", so die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Der 26-Jährige gestand auch, vom Sommer 2017 bis zum Frühherbst 2018 mit seiner Handykamera im Schweinfurter Silvana-Bad Bilder von teils unbekleideten Kindern im Dusch- und Ankleidebereich gemacht zu haben. In einem Fall filmte er einen Jungen heimlich in der Umkleidekabine.  Und: Im Oktober 2018 fand die Polizei in der Wohnung des Mannes 200 Bild- und Videodateien, die überwiegend unter 14-jährige Buben in pornografischen Posen zeigten.

Anzeige brachte alles ans Licht

Herausgekommen war der Missbrauch, nachdem die Mutter eines Zehnjährigen Anzeige erstattet hatte. Der Bub kannte zwei weitere Opfer, und auf die Presseveröffentlichungen über die Ermittlungen meldete sich auch die Mutter des seinerzeit 15-Jährigen, der sogar zweimal beim Angeklagten übernachten durfte und dort missbraucht wurde. Der 26-Jährige "war der Betreuer schlechthin, der anerkannteste und beliebteste" bei der BRK-Sommerfreizeit, so der Polizeizeuge. 

Mit seinem umfassenden Geständnis ersparte der 26-Jährige den Opfern einen "Auftritt vor Gericht", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Das sprach für ihn, ebenso der Umstand, dass es sich bei dem sexuellen Missbrauch jeweils um Taten "am unteren Rand" des Vorstellbaren handle und, dass er nicht vorbestraft sei. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Hinzu kommen fünf Jahre Berufsverbot für den 26-Jährigen, wobei er dem Richter zufolge mit dieser Vorstrafe sowieso keine Tätigkeit in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mehr finden werde.

Staatsanwalt forderte Haft

Hinzu kommt für den Angeklagten eine Geldauflage von 3000 Euro zugunsten der Schweinfurter Kindertafel, und er muss tun, was die Fachambulanz für Sexualstraftäter fordert.  Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert, die nicht mehr bewährungsfähig gewesen wären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

 
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    Was für ein Urteil? U N F A S S B A R!!! REVISION ZWINGEND NÖTIG. DER MUSS EINSITZEN!!!
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  • A. S.
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  • R. B.
    Dieses Urteil zeigt erneut die eklatanten Mängel der deutschen Rechtsprechung. Man hat den Eindruck, Prozesse werden geführt, um auch ja kein Argument zugunsten eines Vergewaltigers zu vergessen. Die Opfer sind Nebensache. Aber für die Beurteilung einer Tat darf nur maßgeblich sein, was dem Opfer passiert ist. Wenn ein Kind oder eine Frau vergewaltigt wurde, dann muss ohne Wenn und Aber darauf die Höchststrafe stehen. Dem Opfer ist es egal, ob der Täter im Alkoholrausch war oder mit Drogen vollgedröhnt, ob er eine schlimme Jugend hatte, ob er aus einer fremden Kultur stammt, ob er minderjährig war ober ob er Rotz und Wasser vor Gericht heult. Es darf nicht mehr heißen, im Zweifel für den Angeklagten, sondern im Zweifel für das Opfer.
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  • S. G.
    Ich kann es nicht glaube: Eine Bewährungsstrafe und ein "kurzfristiges" Berufsverbot für solche Daten. Er hat seine Stellung bewusst ausgenutzt.......und dann solch ein lächerliches Urteil.
    Sorry, mein Verständnis für einen Rechtsstaat ist hiermit zerstört.
    Steuerhinterzieher werden eingesperrt.....und solche Typen kommen "ungestraft" davon.
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  • S. G.
    Sorry Taten und nicht Daten......
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  • H. S.
    Bewährung ist Freispruch! 5 Jahre Berufsverbot...dann darf er wieder zu den Kindern, wenn er möchte..... Habts ihr noch alle?? Ein anderer bezahlt seine Wasserrechnung nicht und muss dafür einsitzen?
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