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SCHWEINFURT
Beobachtung von "Junge Freiheit" war rechtswidrig
Karl-Heinz Körblein
Karl-Heinz Körblein
 |  aktualisiert: 13.06.2014 17:56 Uhr
In dem Online-Angebot der Main-Post vom 5. Juni 2014 ist in dem Beitrag "Preis für Stefan Scheil: Kronauer-Stiftung ehrt umstrittenen Historiker" in Bezug auf die Zeitschrift "Junge Freiheit" formuliert worden: "Der Historiker schreibt zeitgeschichtliche Artikel für die FAZ und regelmäßig für die Zeitschrift ,Junge Freiheit', die wegen des Verdachts, rechtsextreme Tendenzen zu fördern, zeitweise unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzbehörden stand."

Soweit hierdurch die Behauptung aufgestellt wird, gegen die ,Junge Freiheit' hätte ein Verdacht im Rechtsinne vorgelegen oder sie hätte tatsächlich rechtsextreme Tendenzen gefördert, ohne dass ihr das nachzuweisen war, stellen wir hiermit richtig, dass die die Aufnahme der Zeitschrift ,Junge Freiheit' in den Verfassungsschutzbericht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt wurde, da die dargelegten Anhaltspunkte für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht ausreichten, weil sie durch die Verfassungsschutzbehörden nicht hinreichend begründet wurden.

Im Zusammenhang mit der vorgenannten Berichterstattung vom 5. Juni 2014 über die Verleihung des Historiker-Preises der Erich und Erna-Kronauer-Stiftung an Stefan Scheil äußerte sich Erich Kronauer zu den Veröffentlichungen des Preisträgers in der Zeitschrift ,Junge Freiheit'. Kronauer schreibt, dass die zeitweise Beobachtung der Zeitschrift ,Junge Freiheit' von Verfassungschutzbehörden in SPD-geführten Ländern stattfand. Auf Antrag des ehemaligen Generalbundesanwaltes Alexander von Stahl habe das Bundesverfassungsericht im Jahre 2008 entschieden, dass die Beobachtung als solche rechtswidrig und zu unterlassen sei.
 

Hier die Ausgangsberichterstattung

 
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