Gegen einen der Justiz mittlerweile bekannten 51-Jährigen aus Schweinfurt, der durch großteils im sozialen Netzwerk Facebook verbreitete Hetze gegen Flüchtlinge auffällig ist, sollte am Faschingsdienstag am Amtsgericht Schweinfurt verhandelt werden.
Anhänger der Pädophilie und Vaterlandsverräter
Dieses Mal ging es um Beleidigung des Schweinfurter Kreisverbands „Die Linke“. Der Angeklagte hatte ein auch von dieser Redaktion veröffentlichtes Foto des im Dezember neu gewählten Kreisvorstands hergenommen und mit dem Text versehen:
„Irgendwie erinnern die einen an die Grünen . . . . da denkste auch es starren Dich die Anhänger der Pädophilie und Vaterlandsverräter an, oder?“
Stadtrat Sinan Öztürk, der seit Dezember mit Jutta Greber im Linken-Kreisvorstand eine Doppelspitze bildet, erstattete Anzeige. Die Polizei ermittelte, reichte ihre Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter, die den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt ansah.
Der Techniker aus Schweinfurt erhielt am 12. Januar 2016 einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu je 45 Euro. Dagegen legte der Mann am 25. Januar Einspruch ein. Die logische Folge ist eine Gerichtsverhandlung. Einen Tag vor dem Termin am Faschingsdienstag teilte der Angeklagte dem Gericht nun aber mit, dass er die Ladung zum Prozess erst am 8. Februar erhalten haben will.
Die Post der Justiz sei fälschlicherweise im Briefkasten eines Nachbarn eingeworfen worden. Die Ladung habe er erst am Rosenmontag in Händen gehalten. Die nötige Wochenfrist sei damit nicht erfüllt.
Der Angeklagte erschien denn auch am Faschingsdienstag nicht zum Prozess. Der vorsitzende Richter eröffnete die Verhandlung am Vormittag dennoch.
Im Raum stand, dem Strafbefehl wegen Nichterscheinens des Angeklagten Rechtskraft zu verleihen oder eine Verschiebung. Das hätte freilich eine Erklärung des Nachbarn nötig gemacht, die aber zunächst nicht vorlag.
Eidesstattliche Versicherung
Um sicherzugehen, unterbrach der Vorsitzende kurz, um beim Posteingang nachfragen zu lassen. Und tatsächlich hatte der erwähnte Nachbar reagiert. In einer eidesstattlichen Versicherung teilt er mit, dass der Brief mit der Ladung an den Angeklagten im Vorderhaus des Anwesens in Innenstadtnähe im falschen Briefkasten bei einem allerdings anderen Nachbarn eingeworfen worden sei.
Der Angeklagte wohne aber im Hinterhaus. Eine solche Falschzustellung sei schon öfters vorgekommen, teilte der Nachbar mit. Dem Angeklagten will er die Ladung erst am Rosenmontag übergeben haben, teilt er mit.
Der Vorsitzende anerkannte diese Erklärung und bestimmte eine Terminverschiebung. Die Zuhörer, darunter zahlreiche Vorstandsmitglieder der Linken, und die Zeugen des Anzeige-Erstatters und der Kripo mussten wieder abziehen.
Auch die Justiz in Würzburg hatte mit dem Mann im Sommer 2015 schon zu tun. Der 51-Jährige hatte im Frühjahr nach Kundgebungen des Würzburger Pegida-Ablegers „Wügida“ in der Innenstadt auf der Wügida-Facebook-Seite gepostet und in seinen Kommentaren unter anderem einen Redakteur der Main-Post als „verwirrten“ und „linksversifften Schreiberling“ genannt. Die Main-Post selbst nannte er eine „Lagerzeitung“.
Nach einer Strafanzeige der Betroffenen bekam der Schweinfurter einen Strafbefehl des Amtsgerichts Würzburg. Wegen Beleidigung sollte er 70 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen. Das wollte der Wügida-Sympathisant offenbar nicht und legte, wie jetzt in Schweinfurt, Einspruch ein.
Zum ersten Prozesstermin entschuldigte er sich wegen angeblicher Krankheit. Zum zweiten Termin am Amtsgericht Würzburg im September 2015 erschien er allerdings auch nicht. Diesmal unentschuldigt.
Und deshalb passierte das, was das Gesetz für solche Fälle vorsieht: Gericht und Staatsanwältin warteten rund 20 Minuten auf den Angeklagten, dann wurde sein Einspruch verworfen. Damit wurde der Strafbefehl rechtskräftig und der Schweinfurter muss nicht nur 4200 Euro Strafe wegen Beleidigung zahlen, sondern auch noch für die Prozesskosten aufkommen.
Der Mann, der ungeachtet all des Ärgers in den sozialen Netzwerken weiterhin gegen Flüchtlinge hetzt, ist nun für Donnerstag, 25. Februar, um 8.30 Uhr zum Beleidigungsprozess am Amtsgericht Schweinfurt geladen.