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Kreis Schweinfurt
Wie man in Schweinfurt einen Impftermin erhält
Nach wie vor kommt weniger Impfstoff an, als verimpft werden könnte. Gut 3000 Schweinfurter haben sich bereits für eine Impfung angemeldet. Was man dabei beachten muss.
Noch wird im Impfzentrum auf dem Volksfestplatz nicht geimpft, die Anzeichen mehren sich jedoch, dass es bald losgehen könnte.
Foto: Josef Lamber | Noch wird im Impfzentrum auf dem Volksfestplatz nicht geimpft, die Anzeichen mehren sich jedoch, dass es bald losgehen könnte.
Helmut Glauch
 und  Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:04 Uhr

Die Zahl der Impfstoff-Dosen gegen das Corona-Virus, mit denen im Gepäck die mobilen Impfteams in den Pflege- und Senioreneinrichtungen in Stadt und Landkreis Schweinfurt ihrer Arbeit nachgehen können, ist nach wie vor deutlich ausbaufähig. "Wir bekommen zwar zweimal in der Woche Impfstoff, aber nicht in dem Ausmaß, wie wir ihn brauchen und verimpfen könnten", so Kristina Dietz, Pressesprecherin der Stadt.

Von zweimal etwa 400 Imfdosen ist die Rede, also der Menge, die, wenn alles gut läuft, jeden Tag verimpft werden könnte. In der kommenden Woche stehen bereits die ersten Zweit- oder Wiederholungsimpfungen an. Diejenigen also, die vor drei Wochen als erste geimpft wurden, erhalten dann ihre zweite Spritze und damit den vollen Impfschutz. Für diese Personengruppe ist die Verfügbarkeit des Impfstoffes garantiert.     

Auch wenn in dieser Woche in Sachen Impfstoff noch reichlich Luft nach oben war, mehren sich die Anzeichen, dass es in nächster Zeit, vielleicht schon in der kommenden Woche deutlich besser werden könnte, lässt Kristina Dietz durchblicken. Das lässt sich freilich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Zahlen ausdrücken.     

Noch kein konkreter Termin, wann das Impfzentrum öffnet 

Deshalb lasse sich auch noch kein konkreter Termin festmachen, wann denn endlich im mobilen Impfzentrum auf dem Volksfestplatz Impfwillige versorgt werden können. Die Hoffnung, dass dies bald der Fall sein könnte, sei jedoch gewachsen. Die Arbeitsaufnahme des Impfzentrums wäre ein wichtiger Schritt, würde damit doch erstmals auch außerhalb von Einrichtungen, in denen besonders  gefährdete Menschen leben oder arbeiten, geimpft. Unter impfzentren.bayern kann  kann man sich bereits jetzt registrieren lassen und für einen Impftermin anmelden.  Im Zuständigkeitsbereich des Impfzentrums Schweinfurt haben dies (Stand Donnerstag) bereits gut 3000 Menschen getan.

Wer sich dort angemeldet hat, muss nichts weiter tun als auf einen Impftermin zu warten. "Sie müssen sich nur einmal registrieren lassen und werden automatisch kontaktiert, sobald Sie an der Reihe sind", heißt es dort. In Schweinfurt erhalten Seniorinnen und Senioren in Kürze Post, in der sie aufgefordert werden, einen Impftermin  zu vereinbaren. Für alle, die das nicht im Internet tun wollen oder können, wird eine Rufnummer angegeben, unter der man sich anmelden kann. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Anmeldung.

Warum gibt es das Impfportal des Freistaats?

Die Registrierung über das Portal soll helfen, die Impftermine zu koordinieren und zu verteilen. Die wichtigsten Daten der Menschen, die geimpft werden möchten, liegen so zeitnah digital vor. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann aber auch weiterhin im Impfzentrum vor Ort einen Termin vereinbaren. Wer die zentrale Nummer 116 117 anruft, wird in das für ihn zuständige Impfzentrum weitergeleitet, so ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums. Wer seinen Termin telefonisch vereinbart, bekommt die Terminbestätigung dann per Post mit den erforderlichen Unterlagen zugeschickt.

Können sich mehrere Menschen im Impfportal mit der gleichen E-Mail-Adresse registrieren?

Nein, das funktioniert nicht. Für jede Anmeldung braucht es eine eigene Mail-Adresse. Auch Ehepartner können keine gemeinsame Adresse verwenden. Wenn die Tochter ihre oder der Sohn seine Mailadresse verwendet, um Vater oder Mutter zu registrieren, kann sie oder er diese später nicht auch noch zur eigenen Registrierung nutzen. Das Ministerium begründet dieses Vorgehen mit dem Schutz der persönlichen Daten. Neben der E-Mail-Adresse muss deshalb jeder Impfwillige auch noch eine Mobil-Nummer angeben, und zwar im internationalen Format mit +49 statt einer Null am Anfang (zum Beispiel: +491791234567 statt 0179/1234567). Per SMS vergibt das Portal später einen PIN, mit dem der vereinbarte Termin freigeschaltet werden kann. Eine Handy-Nummer kann mehrfach verwendet werden.

Vergibt das Portal bei der Registrierung gleich den Impftermin?

Nein. Wer sich registriert, muss warten, bis er zur Terminvereinbarung, abhängig von der Impfstoff-Verfügbarkeit, per SMS oder E-Mail aufgefordert wird. Eine weitere Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich, Briefe werden nicht verschickt. Nach der elektronischen Aufforderung kann dann aus einer gewissen Anzahl an Terminen ein Terminpaar (für die erste und zweite Impfung) ausgewählt werden. Die vereinbarten Termine müssen dann nochmal per PIN bestätigt werden.

Wie werden die Termine an die Registrierten vergeben? Kommt derjenige früher dran, der sich eher registrieren lässt?

Nein. Die Vergabe läuft laut dem Ministerium streng nach Priorisierung. Zuallererst erhalten die Mitarbeiter von Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen sowie Menschen, die über 80 Jahre alt sind, ihre Impftermine. Sie gehören zur Priorisierungsgruppe eins. Dann kommt Gruppe zwei zum Zug. Dazu zählen unter anderem die über 70-Jährigen, Risikopatienten, Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung sowie diejenigen, die sie ambulant oder stationär versorgen. Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, soll sich im Augenblick noch nicht anmelden, empfiehlt das Ministerium. Wer sich dennoch registriere, verursache „vermeidbaren Aufwand“, da jede Anmeldung geprüft werde, so ein Ministeriumssprecher.

Bleiben die im Impfzentrum vor Ort per Telefon bereits vereinbarten Termine auch nach der Freischaltung des Impfportals bestehen?

Ja, sie bleiben bestehen.

Welche Daten werden im Impfportal abgefragt?

Neben Geburtsdatum und Adresse wird gefragt, ob jemand in einem systemrelevanten Beruf wie  Kranken- oder Altenpfleger tätig ist. Außerdem wird nach Vorerkrankungen von Adipositas bis Krebs und Diabetes gefragt.

Wie wird überprüft, dass die Daten auch stimmen? Könnte sich ein jüngerer Mensch durch falsche Angaben vordrängeln?

„Falsche Angaben führen nicht zu einer Impfung“, stellt das Ministerium klar. Es werde vor Ort überprüft, ob die Registrierten tatsächlich die Kriterien für eine Impfung erfüllen.

Wie stellt der Freistaat sicher, dass die Informationen zum Impfen wirklich auch alle Hochbetagten erreichen?

Laut Gesundheitsministerium werden alle Menschen über 80 Jahren mit Erstwohnsitz in Bayern per Briefpost, „einem sicheren und vertrauten Informationsträger“, über die Möglichkeit der Corona-Impfung schriftlich informiert.

 
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