Besonders beim Bürgerbegehren gegen das geplante neue Baugebiet "Am Nützelbach II" war immer wieder diese Forderung erhoben worden: Erst sollen die zahlreichen Baulücken überall im Stadtgebiet geschlossen werden, ehe man ein neues großes Baugebiet auf der grünen Wiese ausweist. Eine aktuelle Umfrage der Stadt kommt nun aber zum ernüchternden Ergebnis, dass die allermeisten dieser Baulücken überhaupt nicht zum Verkauf stehen.
Die Eigentümer bunkern das Bauland für ihre Nachkommen. Und wenn schon ihre Kinder kein Interesse am Grundstück haben, dann vielleicht irgendwann mal die Enkel. Die aktuelle Niedrigzins-Phase sorgt außerdem dafür, dass ein Grundstücksverkauf unattraktiv ist, wenn man das erlöstes Geld nicht unbedingt braucht. Denn für Geldanlagen bekommt man derzeit kaum etwas.
68 Eigentümer angeschrieben
Bürgermeister Thorsten Wozniak stellte in der jüngsten Stadtratssitzung das Ergebnis der Umfrage vor. Man zählt derzeit 73 Baulücken in privater Hand in den verschiedenen Siedlungsgebieten der Stadt. Nur fünf von ihnen werden derzeit auf der Homepage der Stadt im Bauland-Kataster als feil angeboten. Die Stadt habe deshalb die Eigentümer der übrigen 68 Grundstücke am 29. November 2019 angeschrieben mit der Frage, ob ihre Flächen eventuell zum Verkauf stünden.
Auf den ersten Brief haben die allermeisten Grundstückseigentümer überhaupt nicht reagiert. "Es war ein sehr verzögerter Rücklauf", berichtete Wozniak. Deshalb habe man am 24. April 2020 nochmals ein Erinnerungsschreiben versandt. Bis jetzt gebe es Rückmeldungen für immerhin 41 der 68 Baulücken.
Keine Veröffentlichung gewünscht
Das Ergebnis: "Nach den bisher eingegangenen Rückantworten wollen fast alle Eigentümer nicht verkaufen. Auch soll keine Veröffentlichung im Bauland-Kataster und auf der Homepage der Stadt eingetragen werden", sagte der Bürgermeister. Mehrmals habe es in den Antwortschreiben den Vermerk gegeben, dass "die Bauplätze an die Kinder oder Enkel weitergegeben werden sollen".
Lediglich bei zwei der 68 Baulücken gibt es aktuell Pläne, dass sie demnächst bebaut werden. Und bei zwei Grundstücken laufen gerade Verkaufsgespräche. Alle anderen Eigentümer der Baulücken, und insbesondere auch die, die überhaupt nicht auf die zweimalige Anfrage der Stadt reagiert haben, haben kein Interesse an einem Verkauf ihres Grundstücks an Dritte.
Zitat:
Neben dem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB), dem Pflanzgebot (§ 178 BauGB) und dem Rückbau- und Entsiegelungsgebot (§ 179 BauGB) ist das Baugebot nach § 176 BauGB eines der städtebaulichen Gebote. Durch Anordnung eines solchen Gebots kann eine Gemeinde einen Grundeigentümer aus städtebaulichen Gründen zu bestimmten Maßnahmen auf seinem Grundstück verpflichten. Der Gemeinde wird somit ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen die Verwirklichung der zulässigen Nutzung der Grundstücke zu erzwingen.
https://www.bundestag.de/resource/blob/553352/e03df6fe0732192d51976822b7f0e541/wd-7-052-18-pdf-data.pdf