Sich sicher fühlen und sicher sein ist nicht das Gleiche, auch nicht im Straßenverkehr, und dies gilt schon gar nicht für den Radfahrer, den die Verkehrsplaner jahrzehntelang hinter parkenden Autos am besten aufgehoben sahen. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass der Radler gesehen werden muss und nicht unverhofft vom Straßenrand kommend die Autofahrer überraschen darf.
Seit zwei Jahren krempelt die städtische Verkehrsplanung in diesem Sinne den Radverkehr in Schweinfurt um. Die Pflicht für die Radler, die Radwege zu nutzen und die Straße zu meiden, wird immer öfters aufgehoben, und Radfahrstreifen sowie Schutzstreifen werden angelegt. Die Redaktion sprach im Rathaus über das Warum und Wie mit den Radwegeplanern Fritz Hebert und Moritz Kreisel.
Der Radfahrstreifen
Der Radfahrstreifen wird mit einer breiten und durchgezogenen Linie markiert. Er darf nur von den Radlern befahren werden. Verläuft der Radfahrstreifen an einem Parkstreifen für Autos, muss zusätzlich ein mindestens 75 Zentimeter breiter Sicherheitsstreifen den Radler vor geöffneten Autotüren schützen. Die durchgezogene Linie darf von Autos nur beim Ein- und Ausparken überquert werden.
Der Schutzstreifen
Da für Radfahrstreifen viel Platz gebraucht wird (mindestens 1,85 Meter plus Sicherheitstrennstreifen) müssen sich Fritz Hebert und Moritz Kreisel oft für den schmäleren Schutzstreifen (1,25 bis 1,5 Meter) entscheiden, dessen gestrichelte Linie im Bedarfsfall von den Kraftfahrzeugen überfahren werden darf, wenn dadurch kein Radler gefährdet wird. Entlang parkender Autos ist auch beim Schutzstreifen ein Sicherheitstrennstreifen (50 Zentimeter) einzurechnen. Der Schutzstreifen eigne sich für viele Straßen, jedoch nicht für die stark befahrenen Hauptverkehrsachsen, sagt Fritz Hebert.
Den Radler im Blick haben
Hebert und Kreisel plädieren für Radfahrstreifen und Schutzstreifen, weil Radler besser wahrgenommen würden. Untersuchungen zeigten, dass der Radler am sichersten unterwegs ist, wenn die Autofahrer diesen im Blick haben, der Radler nicht plötzlich im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich auftauche, weniger Radler die falsche Straßenseite benutzen würden, die Streifen komfortabler als der Straßennebenraum hinter den geparkten Autos sei, die Radler von den längeren Grünphasen für die Autos (statt für die Fußgänger) an den Ampeln profitieren würden und weil die Markierung verdeutliche, „dass in Schweinfurt Rad gefahren wird“.
Rücksicht nehmen
Von den Autofahrern erwarten die Radverkehrsplaner unabhängig von den Schutzstreifen, dass beim Überholen eines Radfahrers ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird, dass an Engstellen und im Kreisverkehr nicht überholt wird, dass Autofahrer nicht hupen und den Radler nicht schneiden und dass weder Radfahrstreifen noch Schutzstreifen teilweise oder gar ganz zugeparkt werden.
Den Radfahrern ist dringend empfohlen, die Verkehrsregeln einzuhalten, beim Abbiegen Handzeichen zu geben, den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern zu suchen und an Einmündungen besonders aufmerksam zu sein.
Auf die Straße
Immer öfters wird seit zwei Jahren die Benutzungspflicht auf Radwegen im Stadtgebiet aufgehoben. Verbleiben soll diese Pflicht nur, wenn ausreichende Flächen für die Fußgänger zur Verfügung stehen und wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern, was innerorts vor allem für Vorfahrtsstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr zutrifft.
Wo keines der blauen und runden Verkehrszeichen (mit dem Fahrradzeichen oder den Symbolen für Fahrrad und Fußgänger) zur Benutzung der Radwege zwingt oder das Zusatzschild „Rad frei“ angebracht ist, kann der Radler die Fahrbahn benutzen, „weil der Radler auf der Straße häufig am sichersten ist“, so Moritz Kreisel.