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Schweinfurt
Auf dem Motorrad mit bis zu 200 km/h durch die Stadt gerast?
Ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" soll ein Schweinfurter auf der Niederwerrner Straße veranstaltet haben. Was sagt er dazu?
Symbolbild: Gericht/Justiz
Foto: rclassenlayouts (iStockphoto) | Symbolbild: Gericht/Justiz
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 26.11.2024 12:00 Uhr

Eine letzte Fahrt will der Betriebsingenieur auf seiner 1000er Honda noch machen, bevor er sein geliebtes Motorrad verkauft. Einmal noch voll aufdrehen, die Maschine im ersten Gang bei bis zu 12.000 Touren richtig röhren lassen.

Das tut er auch, am 1. Mai dieses Jahres. Gegen 17.20 Uhr biegt er vom Kasernenweg in die Niederwerrner Straße ein, gibt stadteinwärts richtig Gas, bis zu 120 Sachen sind nach seinen Worten auf dem Tacho. Dann lässt auf er Höhe des Lidl-Marktes die Maschine "ausrollen" und beschleunigt, als die Ampel an der Kreuzung Niederwerrner-/Franz-Schubert-Straße von Grün auf Gelb schaltet, noch einmal stark, um drüberzufahren. Rot sei die Ampel nicht gewesen.

Als die zweispurige Straße einspurig wird, überholt der Zweiradfahrer noch ein oder zwei Autos, sieht dann den Streifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn hinter sich und folgt nahe der Stadthalle dem Zeichen der Polizei zum Anhalten. So schildern der Motorradfahrer und sein Anwalt die Sache vor der Schweinfurt Amtsrichterin.

Polizei verfolgt mit 150 km/h den Motorradfahrer

Der Polizist, der als Beifahrer im Streifenwagen saß, hat daran eine etwas andere Erinnerung. Als sie in der Niederwerrner Straße bei Grün losfahren, biegt vor ihnen das Motorrad vom Kasernenweg kommend flott auf ihre Fahrbahn ein. "Der Fahrer hat extrem beschleunigt", so der Polizeizeuge, mit bis zu 150 km/h oder etwas mehr habe der Kollege die Verfolgung aufgenommen, doch immer noch habe sich der Abstand vergrößert: "Ich gehe davon aus, dass er 50 Stundenkilometer schneller war als wir."

Nach der Kreuzung Franz-Schubert-Straße, als die Fahrbahn einspurig und der Verkehr dichter wurde, habe der Streifenwagen aufrücken und den Raser anhalten können. Verkehrsteilnehmer seien wohl nicht gefährdet worden, "aber die Geschwindigkeit war viel zu hoch", so der Polizeizeuge. Schon beim Einbiegen vom Kasernenweg auf die Niederwerrner Straße müsse der 47-Jährige bei Rot über die Ampel gefahren sein, wenn die Anlage ordnungsgemäß funktioniert hat – und auch die nächste Kreuzung habe er bei Rot passiert.

"Die Ampeln haben störungsfrei funktioniert"

Die Rotlichtverstöße bestreitet der Angeklagte. Er hatte Einspruch gegen den Strafbefehl wegen eines "Verbotenen Kraftfahrzeugrennens" eingelegt, weshalb der Sachgebietsleiter Lichtsignalanlagen der Stadt Schweinfurt als Sachverständiger Zeuge geladen ist. Die Ampeln hätten störungsfrei und ordnungsgemäß funktioniert, sagt der Fachmann. Und: Auch mit 200 Sachen hätte der Biker nach dem Kasernenweg die nächste Kreuzung nicht mehr in der "alten" Grünphase erreicht. Da hätte er schon 350 km/h schnell sein müssen – und das sei unmöglich.

Für den Staatsanwalt steht fest: Der Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens ist erwiesen. Er fordert für den nicht vorbestraften Mann eine Geldstrafe von 4200 Euro – und nach bereits fünf Monaten Entzug der Fahrerlaubnis eine weitere Sperrfrist von elf Monaten.

Der Verteidiger sieht keinen Rotlichtverstoß. Er plädiert für eine deutlich geringere Geldstrafe und die Herausgabe des Führerscheins. Die Amtsrichterin aber folgt komplett dem Antrag des Staatsanwalts. Fraglos sei der Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllt. Die immens erhöhte Geschwindigkeit innerorts, eine grob rücksichtslose Fahrweise, das Überfahren der roten Ampel: "Ich habe keine andere Erklärung als die Lust, das Risiko auszuprobieren", so die Richterin.

Gegen das Urteil kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

 
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