Lindach
Anti-D-Hilfegesetz: Frauen müssen Antrag stellen
Zum Hintergrund: 1978 und 1979 wurden in der ehemaligen DDR mehrere tausend Frauen nach der Geburt von Kindern einer so genannten "Anti-D"-Immunprophylaxe unterzogen. Mit dem Immunglobulin-Präparat, dessen Abgabe in der DDR gesetzlich zwingend vorgeschrieben war, sollte bei späteren Schwangerschaften eine Rhesusfaktor-Unverträglichkeit zwischen Mutter und Kind vermieden werden. Einige Chargen der an die Geburtsstationen verteilten "Anti-D"-Immunprophylaxe, hergestellt aus menschlichem Serum, waren allerdings mit dem Hepatitis-C-Virus verunreinigt.
Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar
Sie besitzen ein tägliches Zeitungsabo?
Dann ist der Zugang für Sie gratis.
Ergänzen Sie dazu Ihre Kundennummer nach erfolgreicher Registrierung in der App unter Profil / Daten bearbeiten.