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Schweinfurt
Anklage gegen Unterfrankens AfD-Chef Graupner bislang nicht zugelassen
Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft wirft dem AfD-Bezirkschef vor, als Polizeibeamter Dienstgeheimnisse verletzt zu haben. Doch das Gericht fordert Nachermittlungen.
Soll als Polizeibeamter Dienstgeheimnisse an einen Bekannten weitergegeben haben:  der unterfränkische AfD-Bezirkschef Richard Graupner.
Foto: Michael Czygan | Soll als Polizeibeamter Dienstgeheimnisse an einen Bekannten weitergegeben haben:  der unterfränkische AfD-Bezirkschef Richard Graupner.
Henry Stern
 und  Thomas Starost
 |  aktualisiert: 11.02.2024 05:39 Uhr

Die überraschende Meldung kam Anfang Dezember: Der Bayerische Landtag hebt die Immunität des Schweinfurter AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner auf. Hintergrund waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, nach denen sich Graupner, unterfränkischer Bezirksvorsitzender der AfD, vor seinem Einzug in den Landtag im Jahr 2018 als Polizeibeamter der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht schuldig gemacht haben soll. Bei einer Verurteilung drohen dafür bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Graupner war damals Leiter der Fahndungs- und Kontrollgruppe der Autobahnpolizei Schweinfurt-Werneck. In dieser Funktion soll er einem Bekannten, gegen den wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelte wurde, relevante interne Informationen weitergegeben haben. Dieser Bekannte soll inzwischen - seit Erheben der Anklage Mitte Januar - allerdings erklärt haben, die "relevanten Informationen" damals nicht von Graupner, sondern von einer anderen Person über "Facebook" erhalten zu haben.

Amtsgericht hat die Akten an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben

Eine Behauptung, die von den Ermittlungsbehörden offenbar nicht ausreichend geprüft und verfolgt wurde. Denn nach Informationen dieser Redaktion sieht sich das Amtsgericht Schweinfurt derzeit nicht in der Lage, eine Anklage gegen Richard Graupner wegen „Geheimnisverrats“ zuzulassen. Im Klartext bedeutet dies: Die Akten wurden an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben – mit dem Hinweis, dass Nachermittlungen nötig sind.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht möchte sich auf Nachfrage dazu nicht äußern und verweist darauf, dass für Verfahrensfragen das Amtsgericht zuständig sei. Dort bestätigt der Vorsitzende Richter Thomas Fenner, "dass noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens" - also die Zulassung der Anklage - "entschieden wurde und noch Ermittlungen durchgeführt werden".

Nach Recherchen dieser Redaktion geht es dabei auch um zwei polizeiinterne Computersysteme, in denen Daten zu Verfahren gegen Verdächtige und mögliche Beschuldigte geführt werden. Daraus soll Graupner als Dienststellenleiter die internen Informationen an den Bekannten weitergeleitet haben. Die Ermittlungsbehörden haben aber offenbar nur eines der beiden Systeme geprüft. Auf dieses konnten nicht nur Graupner, sondern auch zahlreiche weitere Polizeibeamte zugreifen. Das zweite System, aus dem die Informationen ebenfalls stammen könnten, soll noch gar nicht überprüft worden sein.

Graupner will sich zum Stand des Verfahrens nicht äußern

Graupner selbst wollte sich auf Nachfrage nicht zum Stand des Verfahrens gegen ihn äußern. Bereits im Dezember hatte der 58-Jährige gegenüber dieser Redaktion erklärt, die Vorwürfe seien "sachlich in keiner Weise begründet". Daran habe sich nichts geändert, sagt Graupner nun und verweist für weitere Auskünfte auf seinen Verteidiger Michael Schulze. Auch er ist derzeit nicht zu einer Stellungnahme bereit.

 
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  • jbehr74
    Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln mit welcher persönlicher zugangskennung auf 2 unterschiedlichen internen Systemen der Polizei auf Daten den Fall betreffend zugegriffen wurde. Kann man den Zugriff dann einer bestimmten Person zuordnen? Ja oder nein, das ist die Frage!
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  • Albatros
    Die Frage ist ja viel mehr, würde die MP darüber berichten, wenn Graupner kein AfD-Mitglied wäre? Natürlich nicht, es wäre ihr keine Zeile wert.
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  • Lebenhan1965
    @ Albatros

    Die Frage ist vielmehr, warum Sie für das mögliche Fehlverhalten eines AfD-Abgeordneten und Polizeibeamten Verständnis haben?

    Ich bin mir sicher, dass die Mainpost definitiv auch bei anderen Polizisten, die gleichzeitig Abgeordnete sind, berichten würde.
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  • benjamin.stahl@mainpost.de
    Hallo Albatros,
    doch! Wird die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben und gegen ihn ermittelt, wird berichtet. Da ist ist Parteizugehörigkeit völlig egal.
    Viele Grüße,
    Benjamin Stahl, Regionalredaktion
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  • Franken48
    Auf die AfD geht man gerne los. Warum das ist nicht zu verstehen.
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  • Lebenhan1965
    @ meefisch

    Finden Sie es denn normal, dass Polizisten Dienstgeheimnisse an Bekannte weitergeben?
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  • Lebenhan1965
    @ meefisch

    Wenn dieser Verdacht im Raum steht muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.
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  • semistar
    Die "geheime Information" kann dann eigentlich nur die Warnung vor einer Geschwindigkeitsmesskontrolle gewesen sein, wenn man die wohl auch über facebook erhalten kann, wie behauptet.
    Das sollte ein Polizeibeamter natürlich nicht tun, ist aber ein medial übergroßes Fass, das da aufgemacht wird.
    Interessanter wäre da mal nachzuforschen, wieviel Söder von den Machenschaften und Verstrickungen von Sauter, Nüsslein & Co. wusste, bzw. wie lang die Leine ist, an der er da seine Mannschaft laufen lässt...
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  • kleinhenz_philipp@web.de
    „Graupner war damals Leiter der Fahndungs- und Kontrollgruppe der Autobahnpolizei Schweinfurt-Werneck. In dieser Funktion soll er einem Bekannten, gegen den wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelte wurde, relevante interne Informationen weitergegeben haben.“
    Das hört sich jetzt aber wirklich nicht nach einer spontanen Blitzerwarnung an.
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