
Wer ab Montag das Geomaris nutzen möchte und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen Corona-Test. Die neue Regelung wird auf der Homepage des Freizeitbads bekannt gemacht. Bislang hatte man seit der Wiederöffnung des Bades am 10. Juni keinen Test benötigt.
Neue Corona-Regeln
Am Montag treten in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt. Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: In Städten und Landkreisen, deren Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 liegt, wird außer für vollständig Geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung Genesene ein negatives Testergebnis Pflicht, um in der Innengastronomie trinken und essen zu dürfen. Generell gilt das auch für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, egal ob sie öffentlich oder privat sind, ebenso wie für Sporthallen, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Friseurbesuche, der Aufenthalt in Massagestudios und andere körpernahe Dienstleistungen fallen ebenso unter die neue Regel.
Von den Regelungen ausgenommen sind weiterhin Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Als vorzeigbares Testergebnis gilt weiterhin entweder ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden.
Voraussetzung: dreimal über 35
Die neue Regel gilt dann, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenz von 35 überschritten ist. Ist dieser Schwellenwert dreimal erreicht, so treten die Maßnahmen nach einem weiteren Karenztag ab dem fünften Tag in Kraft.
Im Landkreis Schweinfurt war am Samstag die 35-Grenze erstmals seit längerer Zeit wieder mit einem Wert von 40,7 gerissen worden. Am Sonntag lag die Inzidenz bei 38,1. Dies bedeutet: Falls die Inzidenz an diesem Montag erneut über 35 liegen sollte, greift die neuen Einschränkungen also frühestens ab Mittwoch.
"Vorsichtsmaßnahme" ab Montag
Ungeachtet dessen wird bereits ab diesem Montag im gesamten Geomaris (Hallenbad und Freibad) die 3 G-Regel umgesetzt: Besucherinnen und Besucher müssen getestet, genesen oder geimpft sein. Geomaris-Betriebsleiter Wolfgang Schulz bezeichnet dies angesichts der beginnenden vierten Welle als reine "Vorsichtsmaßnahme". Von der Testpflicht ausgenommen sind in dieser Phase der "Vorsichtsmaßnahme" noch Kinder unter zwölf Jahren. Falls am Montag aber die Inzidenz wieder über 35 liegt und die gesetzlichen Regeln deshalb zwingend ab Mittwoch gelten, dann sind auch im Geomaris nur noch Kinder unter sechs Jahren von der Testpflicht befreit.
Anmeldung weiterhin nötig
Außerdem bleibt es beim Grundsatz, dass nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern sich gleichzeitig im Bad aufhalten darf. Deshalb ist es nötig, sich vorab auf der Internetseite des Geomaris (www.geomaris.de) zu registrieren. Notfalls können Gäste – insbesondere ältere, die nicht so bewandert im Umgang mit dem Internet sind – auch direkt an der Eingangstheke ein Buchungsformular handschriftlich ausfüllen. Deshalb kann es bei großem Andrang möglicherweise zu Wartezeiten kommen.