Die neuesten Inzidenzwerte haben Auswirkungen auf das Leben im Kreis Schweinfurt. Das Robert-Koch-Institut gab für den Kreis Schweinfurt bereits am Montag zum dritten Mal in Folge eine Inzidenz von über 100 aus. Am Dienstag lag der Wert bei 128,2, am Mittwoch bei 132,5. Die Folge: Am Mittwoch griffen die härteren Corona-Regeln, die schon seit Wochen auch in der Stadt Schweinfurt gelten. Dort hält sich die Inzidenz stabil über 100 und lag am Mittwoch bei 144,1.
- Info: Die aktuellen Inzidenz-Werte finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.
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Konkret bedeutet das seit Mittwoch für den Landkreis: Da die 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 liegt, sind Termin-Shopping-Angebote ("Click&Meet") erlaubt. Kunden müssen aber einen aktuellen negativen Corona-Test (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Schnelltest) vorlegen.
Erlaubt ist ein Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und nur einer weiteren Person. Kontaktfreier Sport mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und einer weiteren Person ist erlaubt. Mannschaftssport ist nicht erlaubt.
Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr im Landkreis und in der Stadt
Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen, der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, der Begleitung Sterbender, von Handlungen zur Versorgung von Tieren (Gassi-gehen) oder von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Die detaillierten neuen Regeln sind auf der Internetseite des Landratsamtes zu finden.
Wann könnten die Regeln wieder gelockert werden?
Um wieder eine Erleichterung bei den Beschränkungen zu erreichen, muss die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert unterschreiten. Zwei Tage danach gelten die neuen Regeln. Das wäre frühestens für die Woche ab dem 19. April zu erwarten.
Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien – die zuletzt wie Supermärkte oder Drogerien öffnen durften – werden wie alle anderen Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Inzidenzunabhängig haben lediglich weiterhin zum Beispiel der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien oder Friseurdienstleistungen geöffnet, so das Landratsamt.
Unabhängig von der regionalen Inzidenz gilt für alle Schüler, die im Schulhaus unterrichtet werden, eine Testpflicht in den Schulen. Selbsttests zu Hause reichen für Schüler nicht aus. Die Testpflicht gilt auch für Lehrkräfte und das weitere Schulpersonal.
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Weiterhin keine Öffnungsperspektiven für bestimmte Branchen
Für Gastronomie und Hotels gibt es zunächst keine Öffnungsperspektive. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bleiben geschlossen. Der Gastronomie ist weiter nur der Außer-Haus-Verkauf ("To go") gestattet.
Neben den bereits geschlossenen Kulturstätten sind laut Landratsamt nunmehr auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten geschlossen.
Testpflicht für Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Mit einer gesonderten Allgemeinverfügung vom 12. April hat das Landratsamt eine Testpflicht für Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in denen der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist, angeordnet.
Nur einmal pro Kalenderwoche müssen sich Beschäftigte der genannten Einrichtungen testen lassen, wenn bereits ein Impfschutz gegen das Coronavirus besteht oder die Person an Covid-19 erkrankt war und einmal geimpft ist. Die Pressestelle betont, das Landratsamt wisse, dass die Einrichtungen "bereits freiwillig zwei Testungen pro Woche für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten und damit einen sehr wertvollen Beitrag zum Infektionsschutz leisten."
Aber am abwegigsten ist die nur 1 weitere Person Regel. Wenn einen die Kinder besuchen kommen und der Partner muss daheim bleiben, was soll das bringen, wenn sich der Besuch bei mir anstecken sollte, trägt er es auch heim, dann können sie auch zu zweit kommen.
Ich fände es viel wichtiger Urlaubsreisen ins Ausland zu unterbinden.
mit ihrem Vergleich vom ersten Kommentarabsatz zum letzten Satz:
"Ich finde es viel wichtiger Urlaubsreisen ins Ausland zu unterbinden"
haben sie "Bände" zur tatsächlichen Realität ausgesprochen. -DANKE-
Selbstverständlich kann man nicht alles Länder über einen Kamm scheren.
seitens "radfahrer" und Mitfahrer wieder ein Kompliment und Danke
Vor allem der letzte Einwand:
"dann darf auch nicht mehr gestestet werden, da ja mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen" ist echt gut analysiert
Das dürfte dem Inzidenzwert gar nicht gefallen, Warum auch immer?