Vor gut einem Jahr hat ein besonders emsiger Dealer aus der Region in recht kurzer Zeit dutzende Kilogramm Rauschgift – insbesondere Marihuana und Amphetamin – aus Wiesbaden und Berlin beschafft und an Unterhändler wie Konsumenten weiterverkauft. Einer von ihnen stand jetzt wegen Handels mit und Besitzes von knapp sieben Kilogramm Rauschgift vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt.
Der 30-Jährige aus einem Dorf im Landkreis Schweinfurt hatte von dem Großdealer von Mitte Januar bis Anfang März letzten Jahres in fünf Fällen insgesamt sechs Kilogramm Gras (Marihuana) und etwa 750 Gramm Amphetamin bezogen. Das hatte die damalige Freundin des hiesigen Großdealers, der bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt ist, der Polizei erzählt. Auf ihrer Aussage beruhte im Wesentlichen die Anklage gegen den 30-Jährigen.
Seine beiden Verteidiger erreichten einen Deal mit dem Gericht und dem Staatsanwalt: Wenn ihr Mandant ein vollumfängliches Geständnis ablegt, kann er mit einer Haftstrafe im Bereich fünf Jahre und drei Monate bis fünf Jahre und neun Monate rechnen. Umgekehrt heißt das, ohne volles Geständnis wird die Strafe bei Verurteilung im Sinne der Anklage deutlich höher ausfallen.
Also erzählt der Angeklagte freiweg, dass er als 15-Jähriger mit Cannabis anfing, im Alter von 18 sei Speed (Amphetamin) dazu gekommen, und ab 2017 seien sein Konsum und der Handel mit Amphetamin und Marihuana regelrecht "explodiert". Wegen Leistungsmängeln habe er eine Arbeitsstelle nach der anderen verloren und wegen des immer heftigeren Drogenkonsums schließlich auch seine Freundin.
Dealen für den Eigenbedarf
Im ersten Quartal 2021 dann kam es in kurzen Abständen zur kiloweisen Belieferung mit Gras durch den lokalen Großdealer, der gerne auch ermuntert habe, mehr abzunehmen als man eigentlich wollte, so der Angeklagte. An rund 15 Bekannte habe er den Stoff oft in 50-Gramm-Mengen mit Aufschlag weiterverkauft und sich auf diese Weise auch den Eigenbedarf finanziert. Bis zu 30 Gramm Amphetamine und 60 Gramm Marihuana im Monat habe er konsumiert.
Mitte letzten Jahres wurde die Wohnung des Angeklagten durchsucht und er selbst festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Er wünsche sich nichts mehr, als von den Drogen wegzukommen und wieder ein normales Leben zu führen, sagt der Mann. Dafür müsste mit dem Urteil seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden. Die Voraussetzungen liegen laut dem psychiatrischen Sachverständigen vor. Die "ausgeprägte Sucht" des 30-Jährigen sei ursächlich für die Drogendealerei, und wenn die Krankheit nicht therapiert werde, drohten weitere gleichartige Straftaten.
Einzug von 40 500 Euro
Nach gut sechsstündiger Verhandlung verkündet die Kammer ihr Urteil: Der Angeklagte wird wegen des Drogenhandels zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Gleichzeitig wird seine Unterbringung zur Suchttherapie angeordnet, ferner die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 40 500 Euro – der Erlös aus der vierteljährigen Dealerei des Angeklagten. Mit der Strafhöhe liegt das Gericht exakt beim Antrag der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte fünf Monate mehr gefordert. Gegen das Urteil ist Revision möglich.