Nach Wochen der Trockenheit erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung ab sofort eine Wassersparanordnung, wie sie schon in den vergangenen Jahren über einen langen Zeitraum gegolten hat und heuer für wenige Wochen aufgehoben war. Damit ist es künftig wieder untersagt, Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung zu entnehmen, wenn es etwa um Gartenbewässerung geht. Im Einzelnen umfasst das Nutzungsverbot mehrere Bereiche: Das Wasser darf nicht mehr zum Befüllen von privaten Schwimmbecken oder Regenwasserzisternen genutzt werden. Nicht davon betroffen sind öffentliche Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen.
Das Gießen der Gärten soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden
Autos dürfen ebenfalls nicht mehr gewaschen werden. Auch in diesem Fall sind gewerblich betriebene Waschanlagen nicht betroffen. Weiterhin ist es laut dem einstimmigen Beschluss des Verbandsrates bei seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag nicht mehr zulässig, Spiel- und Sportplätze, Rasenflächen sowie Hof-, Straßen- und Wegflächen zu wässern. Das Gleiche gilt für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Lediglich in Nutz- oder Ziergärten darf noch gegossen werden, wobei man sich auf das Mindestmaß beschränken soll.
Die Verbandsräte zeigten sich verwundert, dass die Pegelstände so lange gehalten hätten, waren sich aber auch einig, dass jetzt "höchste Eisenbahn" für die Einschränkungen sei. Zwar stünden die Pegel der Brunnen zurzeit noch besser da, als im vergangenen Jahr, erklärte Wassermeister Michael Müller, es handele sich dabei aber um eine recht fragile Angelegenheit. Positiv hätten sich die veränderten Pumpzeiten ausgewirkt.
Zu viele Rasensprenger sind in den Gärten der Neubaugebiete in Betrieb
Durch die Inbetriebnahme der Fotovoltaikanlage und dem damit günstigen Strom sei es möglich, den ganzen Tag über langsamer als früher das Wasser zu pumpen, was auch die Pegelstände schone. Schon ein großer Rohrbruch oder ein Waldbrand könnten die Situation dramatisch zum Schlechteren verändern, so Müller weiter. Außerdem könne es nicht mehr lange gutgehen, wenn so viele Rasensprenger in Neubaugebieten betrieben würden, wie jetzt erst wieder beobachtet.
Im weiteren Verlauf der Versammlung, die vom stellvertretenden Vorsitzenden Gerd Jäger geleitet wurde, ging es noch um den Jahresabschluss 2021, der von den Verbandsmitgliedern ebenso gebilligt wurde wie der 5-Jahres-Finanz- und Investitionsplan. In diesem Zusammenhang gab Sachbearbeiter Christian Kick bekannt, dass der Verband nach Tilgung einer Schlussrate zum Ende des Jahres schuldenfrei sei. Schließlich wurden noch einige Auftragsvergaben durchgeführt. Unter anderem wurden die Ingenieursleistungen für die Anschaffung einer Ultrafiltrationsanlage im Wasserwerk Kleineibstadt für geschätzt 260.000 Euro vergeben.