Wann öffnet das Rhönmuseum? Auf diese Frage von Kreisrat Thorsten Raschert nannte Landrat Thomas Habermann bei der Sitzung des Kreisausschusses in Bad Neustadt als geplanten Termin Ende 2023. Dann könne ja noch vorher eine schon länger angedachte Informationsfahrt stattfinden, um sich vor Ort ein Bild zu machen.
Informiert hat der Landkreischef, dass die Exponate des Rhönmuseums künftig im neuen Depot in der ehemaligen Hainberg-Kaserne eingelagert werden. Ende des Jahres sollen die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sein. Dann könne Stück für Stück das Einrichten erfolgen, sagte Kreisbaumeisterin Rebecca Lingerfelt. Das Thema stand auf der Tagesordnung, weil das Museum um eine Aufstockung des jährlichen Zuschusses um 2.000 Euro auf 22.000 Euro gebeten hatte.
Diese Mittel werden zur Finanzierung der laufenden Kosten, für die Aufbewahrung der musealen Sammlung des Vereins, des Landkreises sowie des gemeinsamen Kommunalunternehmens in der ehemaligen Kleiderfabrik in Fladungen verwendet. Wenn die Exponate im neuen Zentraldepot Mellrichstadt sind, werde sich der jährliche Zuschussbedarf des Fördervereins signifikant reduzieren.
Für 2023 benötigt der Förderverein für das Rhönmuseum Fladungen einen Zuschussbedarf von mindestens 30.000 Euro. Der Kreisausschuss entschied, dem Förderverein den gewünschten Zuschuss in Höhe von 22.000 Euro zu gewähren. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2023 werde dann der Antrag auf Erhöhung des Zuschussbedarfs auf mindestens 30.000Euro besprochen.
Zuschuss für das Orgelbaumuseum
Das Orgelbaumuseum Schloss Hanstein bittet auch in diesem Jahr um einen Zuschuss. Dank dieser Zuwendungen von Landkreis Rhön-Grabfeld und Stadt Ostheim v. d. Rhön, konnte bisher der Bestand des Orgelbaumuseums gesichert und die Ausstellung um bedeutende Exponate und Ausstellungsthemen erweitert werden. Der Kreisausschuss stimmte einem Zuschuss von jährlich 30.000 Euro für weitere fünf Jahre zu.
Zuwendung benötigt auch der Kreiscaritasverband für die Flüchtlings- und Integrationsberatung für 2023 in Höhe von 3.843 Euro.
Bei der Sitzung informierte Jürgen Marschall, Sachbearbeiter am Amt für soziale Angelegenheiten am Landratsamt über die Hilfegewährung für Sozial schwache im Landkreis nach Vorgabe des Sozialgesetzbuches (SGB). Als Haushaltsansatz ist aktuell ein Betrag von 3.500.000 Euro für Unterkunft und Heizung eingestellt. Für 2023 stehen noch keine Zahlen fest. Die Erhöhung der neuen Angemessenheitsgrenzen liege zwischen 45 Prozent bei Fernwärme und Strom und 240 Prozent (Holz/Brikett). Unklar sei der Anstieg der Hilfeempfänger. Mit der Erdgas- und Heizöl Steigerung dürfte eine Steigerung von mindestens 65 Prozent realistisch sein. Jürgen Marschall sprach von rund 200.000 bis 300.000 Euro, die der Landkreis schultern müsse. Hinzu kommen rund 30.000 Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt, die vollständig vom Landkreis finanziert werden.
Zuwendungen vergab der Ausschuss auch an das Diakonische Werk Schweinfurt, das im Landkreis die Schuldner- und Insolvenzberatung durchführt. Dazu sind zwei Vollzeitstellen erforderlich. Aufgrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftslage dürfte mit einem massiven Anstieg der Beratungen zu rechnen sein. Daher sollte nach Ansicht der Sozialverwaltung eine Verlängerung der Stellenaufstockung, am besten unbefristet, durchgeführt werden. Dem stimmte das Gremium zu unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind.