Wahlen bedeuten für Kommunen stets eine Herausforderung. Besonders groß sind sie nun wieder bei den am 15. März für Bayern anstehenden Kommunalwahlen mit der vierfachen Abstimmung über Landrat, Bürgermeister, Gemeinderäte und den Kreistag. Vieles muss im Vorfeld geplant und organisiert werden.
Einen Schwerpunkt der Arbeit der Verantwortlichen vor Ort bildet dabei die Suche nach Wahlhelfern. Die sind schwer zu finden, aber für demokratische Wahlen unverzichtbar. Schließlich sind sie es, die den Ablauf der Wahlen in den Wahllokalen organisieren und überwachen. Nicht zuletzt sind sie es auch, die - in oft langen Stunden - nach der Wahl die Stimmen auszählen.
Wo immer man hinhört, ist es ähnlich: "Es war und es ist auch diesmal nicht einfach, Wahlhelfer zu finden", beschreibt es Wulf Zenke vom Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim. Der Grund: Wahlhelfer zu sein, bedeute einen gewissen Aufwand. Schließlich müssen die Helfer nicht nur am Wahltag ihre Zeit opfern. Erforderlich ist auch der Besuch eines Vorbereitungstermins im Vorfeld mit Informationen über das Ausfüllen der erforderlichen Protokolle, die Nutzung der Barcode-Lesestifte für die Auswertung der Stimmzettel oder über den Umgang bei Problemen im Wahllokal wie Verstößen gegen das Selfie- oder Fotografierverbot.
Vier Auszählungen
Zudem müssen am Wahlabend gleich vier Wahlzettel ausgezählt werden. Gibt es keine Probleme, ist das zu schaffen. Kommt es aber zu Verzögerungen, was in der Vergangenheit immer mal wieder der Fall war, musste mancherorts die letzte der Auszählungen, nämlich diejenige für den Kreistag, abgebrochen werden und konnte erst am folgenden Montag abgeschlossen werden. Zu erwarten ist auch, dass es zu Stichwahlen kommt. Dann müssen die Helfer am 29. März noch einmal ran, wenn die Bürger erneut von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen abgeben und im Anschluss ausgezählt werden muss.
Für den Bereich der VG Ostheim mit Ostheim, Sondheim und Willmars bedeutet die Kommunalwahl am 15. März, dass knapp 100 Freiwillige gefunden werden müssen, die bereit sind, die Funktion eines Wahlhelfers zu übernehmen. Wie Wulf Zenke erläutert, werden jeweils sechs bis acht Helfer in den neun Urnen- und fünf Briefwahllokalen eingesetzt.
"Wir kriegen das hin", macht Zenke klar, gleichzeitig beschreibt er allerdings auch, dass es ein mühseliges Geschäft ist. Man müsse bei mindestens zwölf Leuten anfragen, bis man sechs zusammenbekommt. Zwar gebe es einen Stamm an Ansprechpartnern, aber da fielen doch immer mal wieder welche weg. Dazu kommt, dass in manchen Kommunen aufgrund des veränderten Wahlverhaltens die Zahl der Briefwahllokale erhöht wurde.
Keine Zwangsverpflichtungen
Ihrem Ostheimer Kollegen kann Dagmar Lurz, die erstmals in der Bad Königshöfer Stadtverwaltung diese Wahlen organisiert, nur zustimmen. Auch sie ist auf der Suche nach rund 100 Helfern für die zehn Urnen- und sechs Briefwahllokale. Und auch sie ist überzeugt, dass es nach einigen Anstrengungen letztlich klappen wird, genügend zu finden.
In der Praxis erhalten die potenziellen Wahlhelfer ein Anschreiben, in dem sie darüber informiert werden, dass sie als Wahlhelfer vorgesehen sind. Kann einer das Ehrenamt nicht übernehmen, muss er das begründen. Dabei werden diese Begründungen heutzutage im Allgemeinen akzeptiert. Was in jedem Fall vermieden werden soll, und da herrscht ebenfalls Einigkeit, wäre eine Zwangsverpflichtung von Wahlhelfern. Die wäre theoretisch möglich. Denn die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein verpflichtendes Ehrenamt. Würden sich nicht genügend Freiwillige melden, könnten die Ämter praktisch jeden Wahlberechtigten verpflichten. Das sieht Fabian Helmerich, Ordnungsamtsleiter und stellvertretender Wahlleiter in Bad Neustadt, aber als ebenso unproduktiv an wie seine Kollegen, weshalb es praktisch nicht praktiziert wird.
In Bad Neustadt werden für die 16 Urnen- und 11 Briefwahllokale gut 160 Helfer gesucht. Das geschieht einerseits über Aufrufe in den Zeitungen, andererseits spricht man "proaktiv" auch mögliche neue Wahlhelfer an, so Helmerich. Schließlich sollen nicht immer nur "die alten Hasen" zum Einsatz kommen, die sich in der Wahlhelfer-Datei finden. Die Reaktionen sind nach seinen Erfahrungen unterschiedlich. Es gebe durchaus Helfer, die ein hohes Engagement zeigen und die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeit als wichtigen Dienst an der Demokratie sehen.
Zehrgeld
Wie ihre Kollegen andernorts überprüfen die Helfer am Wahltag die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Verzeichnis. Zum Schluss, um Punkt 18 Uhr, werden von ihnen die Stimmzettel ausgezählt. Dafür erhalten sie ein sogenanntes Zehrgeld, dessen Höhe jeweils von der Kommune festgelegt wird. In Bad Neustadt sind das 60 Euro für die Helfer im Urnenwahllokal und 40 Euro für die Auszähler der Briefwahl.
Gerne greift man auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zurück. Die erhalten für ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Wahlhelfer „in der Regel“ einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung. Das ist bei anderen Beschäftigten oft nicht der Fall. Da liegt die Entscheidung über den freien Tag im Ermessen des Arbeitgebers.
Wahlhelfer kann jeder werden, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt und am Wahltag seit mindestens zwei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der betreffenden Kommune hat. Wer Interesse hat, sich an der Kommunalwahl 2020 als Wahlhelfer zu beteiligen, wird gebeten, sich umgehend bei den Stadtverwaltungen, Verwaltungsgemeinschaften oder Gemeinden zu melden.