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Bad Königshofen
Weil es einfach nicht regnet: Wasser sparen ist nun Pflicht
Die drei Wasserzweckverbände im Grabfeld erlassen eine strikte Anordnung. Was darf künftig noch sein und was nicht?
Nur noch ganz wenig gegossen werden dürfen Pflanzen im Nutz-oder Ziergarten.
Foto: Thinkstock | Nur noch ganz wenig gegossen werden dürfen Pflanzen im Nutz-oder Ziergarten.
Michael Petzold
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:37 Uhr

Das war nicht anders zu erwarten. Die drei Wasserzweckverbände des Grabfelds erlassen ab sofort deutliche Einschränkungen für den Verbrauch von Trinkwasser. Der Grund: Der Herbst mit lediglich 11,2 Litern Niederschlag im Oktober und 12,8 Liter im November hatte die trockensten Monate im ganzen Jahr, das insgesamt nur rund 436 Liter gebracht hatte. Das große Minus konnte auch der Dezember mit über 70 Litern nicht wettmachen. Auch in den ersten Monaten dieses Jahres regnete es viel zu wenig. Die Folge: Die Pegelstände der Brunnen liegen in etwa auf dem Stand nach dem sehr heißen und trockenen Sommer. 

Kein öffentliches Wasser für private Schwimmbecken

"Aufgrund der niedrigen Grundwasserpegelstände mangels ausreichender Niederschläge und der daraus resultierenden nicht unbegrenzten Möglichkeit zur Wasserförderung aus den Brunnen wird es zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet erforderlich, die Nutzung der öffentlichen Wasserversorgung einzuschränken", heißt es dazu in einem offiziellen Schreiben des Wasserzweckverbandes Mitte, dem sich auch die  Verbände Süd und Nord anschließen. 

Deshalb ist es ab sofort verboten, Wasser aus den öffentlichen Trinkwasserbrunnen zum Befüllen von privaten Schwimmbecken zu nutzen. Davon ausgenommen sind natürlich öffentliche Schwimmbäder in der Stadt oder Gemeinden. Nun wird sich die Zahl der privaten Swimmingpool-Besitzer in Grenzen halten, viel mehr dürfte es die Nutzer treffen, dass auch der heimische Rasen nicht mehr besprengt werden darf. Das gleich gilt auch für Hof-Straßen und Wegeflächen  sowie für Spiel- und Sportplätze.

Autowaschen daheim darf auch nicht mehr sein

Auch das samstägliche Autowaschen zuhause fällt. Ausgenommen davon sind gewerbliche Einrichtungen, also Waschparks und ähnliches. Das Verbot gilt auch für die Nachbefüllung von Regenwasserzisternen.  Auch die Landwirtschaft  kommt nicht davon. "Beregnen, Berieseln, Bewässern oder Begießen"von landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie es in dem Schreiben heißt, ist jedenfalls verboten. Nicht komplett untersagt wird, aber auf ein Minimum begrenzt bleiben muss das Bewässern von  Nutz- oder Ziergärten.

Ansonsten bittet Verbandsvorsitzender Thomas Helbling alle Bürgerinnen und Bürger, den Wasserverbrauch gering zu halten und mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen. Dabei wird in dem Schreiben auch deutlich, dass  Zuwiderhandlungen gegen die angeordneten Verbrauchseinschränkungen und Verbote eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbuße geahndet werden können.

Bereits im April 2017 gab es drastische Einschränkungen 

Bereits im April 2017 waren nach trockenen Jahren ähnliche harte Einschränkungen erlassen  worden. Allerdings machte sich das im Alltag kaum bemerkbar, weil der folgende Sommer eh total verregnet war und nur kurze Schönwetterperioden bereithielt. Im November 2018 waren die Beschränkungen  dann auch offiziell aufgehoben worden. 

Wie es in diesem Jahr werden wird, weiß niemand vorauszusagen. Jedenfalls wird es wieder einmal mehr als deutlich, wie wichtig eine zusätzliche Versorgungsmöglichkeit für die Zweckverbände wäre. Demnächst sollen aktuelle Planungen für Versorgungsleitungen vorgestellt werden, erklärte Thomas Helbling, der auch Vorsitzender der „Arbeitsgemeinschaft zur Sicherstellung der Wasserversorgung im Grabfeld“ ist.    

 
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  • D. S.
    Fernwasser:
    Es ging damals um Oberflächenwasser, welches qualitativ nicht vergleichbar ist.
    Alle weiteren Informationen sind öffentlich zugänglich.

    Es gibt Dinge, bei denen es eigentlich unwürdig ist, lange zu diskutieren.
    (Da zähle ich u.a. auch die Hebammenmisere mit dazu, aber das gehört hier nicht hin)

    Sauberes Trinkwasser ist ein Grundrecht.
    Bekommen könnten wir welches aus Mellrichstadt. Die Leitung wird natürlich teuer. Hier ist der Freistaat Bayern gefordert im Rahmen der Förderung ländlicher Gebiete eine großzügige Förderung zur Verfügung zu stellen. Der Rest muß dann leider über die Wasseruhr abgerechnet werden. Noch sind Kredite billig! Ich würde mit ein paar Cent mehr pro Kubik Wasser jedoch auch bereits vorab die Rücklagen füllen.
    Billiger wird die Aktion mit Sicherheit später nicht.

    Mfg SDA
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  • S. D.
    Es wäre interessant zu erfahren, woher Königshofen sein Wasser im Einzelnen bezieht und in welcher Höhe sich an den dortigen Brunnen- und Sanierungskosten in den letzten Jahrzehnten beteiligt hat. Denn der Wasserzweckverband wird das Wasser kostenneutral erhalten haben, weil Wasser nicht mit Gewinn verkauft werden darf, mit kräftigen Aufschlag aber an seine Kunden verkauft haben. Folglich muss die Kasse voll sein...In anderen Kommunen mussten Bürger Tausende von Euros an Beiträgen zur Wassersanierung zahlen, ohne Zuschüsse aus München.
    Wenn mich die Erinnerung nicht trügt, haben KÖN'er und Umgebung vor vielen Jahren mit großer Mehrheit gegen Fernwasser gestimmt und für eigenes Wasser, obwohl sie bekanntlich kaum welches haben. Und nun nach Hilfe schreien.. Welche Kleinkommune wird angesichts der Trockenheit so dumm sein, Wassermengen zu garantieren, wenn Quellen bald versiegen könnten ? Die Redaktion sollte die Leser mal über bestehende Fernwasserleitungen aufklären...
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  • U. L.
    Das stimmt so nicht wirklich. In anderen Regionen hat es auch nicht mehr geregnet, aber da haben die Kommunen ihre Hausaufgaben gemacht. Im Grabfeld hat man jahrzehntelang einfach gar nichts gemacht und nichts in die Infrastruktur investiert. Es wäre interessant zu wissen, wie viel Trinkwasser durch ein marodes Leitungsnetz einfach so verloren geht. Man kann nur hoffen, dass die Bürger Druck machen und nun endlich was passiert. Und auch der Freistaat aufwacht und die Kommunen unterstützt.
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