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Bischofsheim
Was ein Garten an der Bischofsheimer Stadtmauer kostet: Stadtrat beschließt Pachtmodalitäten
Allmählich wird erkennbar, wie die Gärten an der Bischofsheimer Stadtmauer aussehen. Der Stadtrat legte die nun die Modalitäten für künftige Pächter fest. 
Foto: Thomas Pfeuffer | Allmählich wird erkennbar, wie die Gärten an der Bischofsheimer Stadtmauer aussehen. Der Stadtrat legte die nun die Modalitäten für künftige Pächter fest. 
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 09.12.2024 02:32 Uhr

Der Umbau des südlichen Stadtmauerumgangs in Bischofsheim steht vor dem Abschluss. Mit den Arbeiten verbunden war auch die Neugestaltung von Gartenanlagen in den Wasserhöhen. Nach einem Beschluss des Stadtrats sollen die im Zuge der Arbeiten neu gebildeten Gärten nicht verkauft, sondern verpachtet werden.

Gartenerzeugnisse und Förderung der Biodiversität

So beschäftigte sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit der Festlegung der Modalitäten, zu denen die zwischen 60 und 150 Quadratmeter großen Flächen für eine möglichst langfristige Pacht angeboten werden sollen.

Wie Bürgermeister Georg Seiffert dazu informierte, hätten die Anfragen nach den Grundstücken zugenommen, seit erkennbar sei, wie sie einmal aussehen werden. In den künftigen Pachtverträgen solle eine kleingärtnerische Nutzung vorgeschrieben werden. Das bedeute, dass der überwiegende Anteil der Parkfläche für den Anbau von Gartenerzeugnissen zur Selbstversorgung, aber auch zum Erhalt beziehungsweise der Förderung der Biodiversität für den Anbau von Stauden, Blumen oder bienenfreundlichen Ziergehölzen verwendet werden solle. 

Gartenhäuser nicht erlaubt 

Die Gärten sollen mit sogenannten Gartengeräteparzellen ausgestattet werden, die mitverpachtet werden. Andere Gebäude oder Gartenhäuschen seien nicht zulässig, betonte der Bürgermeister auf Nachfrage aus dem Ratsgremium.

Nach einem Vorschlag der Verwaltung soll die Pachtdauer bei 15 Jahren liegen, der Pachtzins soll 20 Cent pro Quadratmeter im Jahr betragen. Der Wasserverbrauch ist jährlich mit der Pachtgebühr zu zahlen. Eine gewerbliche Nutzung ist ebenso wie eine Wohnnutzung verboten. Eine Errichtung von baulichen Anlagen ist nicht gestattet. Das Ratsgremium stimmte diesem Vorschlag zu.

 
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