
Wer derzeit über die BayWa-Kreuzung in Bad Neustadt läuft oder fährt, wird vom papiernen SPD-Mann Florian von Brunn begrüßt, der verkündet, er wolle den Mietern im Land eine Stimme geben. Gleich neben ihm lächeln die Freien Wähler um Frank Helmerich und Michael Werner mit dem Slogan "Anpacken für Bayern".
Martin Hagen von der FDP ruft "Servus Zukunft" und verspricht, diese werde "radikal vernünftig", während ein Mädchen für Bündnis 90/Die Grünen an die Großmutter appelliert: "Oma, bitte wähl für mich!". Die CSU ist der Meinung, dass es sich in Bayern "einfach besser" lebt, was "kein Zufall" sei.
Es ist unübersehbar: Auch in Bad Neustadt hat der Kampf um die Wählerstimmen begonnen und mit ihm die Plakatflut an den Straßen und Wegen. Die Plakataufsteller mit den Wahlsprüchen der Parteien und den Bildern der Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 finden sich beispielsweise auch neben der Falaiser Brücke und an der Schweinfurter Straße. An Laternenmasten werben die Politiker ebenfalls für sich und ihre Ziele.
Wo sich in Bad Neustadt die "Sperrzone" für Werbung befindet
Doch wo darf man in der Stadt Bad Neustadt eigentlich Wahlwerbung platzieren und was muss dabei beachtet werden? Einfach wild überall plakatieren geht jedenfalls nicht, ergibt eine Nachfrage dieser Redaktion bei Oliver Seufert, dem Leiter des Ordnungsamt der Stadt Bad Neustadt. Denn auch wenn der Wahlwerbung im Grundgesetz eine besondere Bedeutung für die parlamentarische Demokratie zugeschrieben wird: Es gibt Regeln, die eingehalten werden müssen.
So gilt nach der städtischen Plakatierungsverordnung der Bereich zwischen Stadthalle und Polizei-Kreuzung am Zollberg als "Sperrzone". Wenn dort jemand einfach wild Plakate aufhängt, fordert die Stadt ihn oder sie auf, diese zu entfernen. Oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bauhofs hängen die Werbung ab, informiert Oliver Seufert. Generell sei eine Plakatierung nur mit Genehmigung der Stadt zulässig.

Und auch nur in den von der Stadt aufgestellten Gabionen (Steinkörben) oder auf anderen zugelassenen städtischen Anschlagsflächen. Die Verwendung der Steingabionen wird für politische Wahlwerbung zwar ausgeschlossen, wie es in der Verordnung weiter heißt. Parteien dürfen mit Zustimmung der Stadt bei Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden aber sogenannte "Wesselmänner", das sind große Aufstellplakate, an den Standorten BayWa-Kreuzung, Falaiser Brücke und Schweinfurter Straße platzieren.
Eine Woche nach der Wahl müssen alle Plakate in Bad Neustadt weg sein
Außerhalb der Sperrzone und des Altstadtbereichs dürfen Wahlplakate auch an Lichtmasten gehängt werden. Generell darf Werbung aber nicht zu Verkehrsbehinderungen und Sichtbeeinträchtigungen führen. Plakate direkt an Verkehrszeichen oder Ampeln festmachen oder auf Verkehrsinseln stellen geht daher nicht.
Ab einem Zeitraum von acht Wochen vor der Wahl durften die verschiedenen Gruppierungen laut Seufert ihre Wahlplakate anbringen. Bis Samstag, 14. Oktober, also innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl, müssen sie die Werbung wieder entfernen.
Insgesamt sei die Plakatierung zur Wahl in Bad Neustadt laut Seufert "sehr geordnet" erfolgt. Mehrere Plakate übereinander an Laternen, so etwas gebe es in der Stadt kaum. Nach der Beobachtung des Ordnungsamts-Chefs sei die Wahlwerbung in Bad Neustadt ohnehin weniger geworden. Und das, obwohl pro Partei 45 Plakate oder Plakatständer im gesamten Stadtgebiet erlaubt seien.
Was mit dem beschmierten CSU-Plakat in Bad Neustadt passierte
Beschädigt wurde nach der Kenntnis von Oliver Seufert in Bad Neustadt bisher nur ein Plakat. Unbekannte Personen beschmierten ein CSU-Plakat mit Markus Söder darauf, das daraufhin von den Parteiverantwortlichen entfernt wurde. "Ich habe der Partei angeboten, dort ein anderes Motiv aufzustellen, was dann auch passiert ist", so Seufert. Die CSU habe den Vorfall bei der Polizei angezeigt, da die Plakate Privateigentum seien, weiß Seufert. Wer sie beschädige, mache sich strafbar.