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Bischofsheim
Vorwurf der Volksverhetzung im Internet: Früherer Rhön-Druide wieder einmal vor Gericht
"Burgos von Buchonia" in Merseburg wegen diverser Delikte angeklagt. Neben antisemitischer Hetze werden ihm Aufrufe zum Mord an politischen Gegnern vorgeworfen.
'Burgos von Buchonia', wie sich der Druide aus der Rhön nannte, steht erneut wegen verschiedener Straftaten vor Gericht.
Foto: Anis Micijevic (Archivfoto) | "Burgos von Buchonia", wie sich der Druide aus der Rhön nannte, steht erneut wegen verschiedener Straftaten vor Gericht.
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 11.03.2024 02:47 Uhr

In der Rhön bot er Kurse, Wanderungen oder Sitzungen in einem Räucherzelt an, beim Bischofsheimer Stadtfest demonstrierte er Kindern seinerzeit das Bogenschießen. In den Jahren bis 2010 wurde Burghard B. als "Rhöner Druide" oder "Burgos von Buchonia" über die Region hinaus  bekannt. Dabei galt er harmlos.  

Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten

Das änderte sich, nachdem er die Rhön verlassen hatte. In der Folge erregte der angebliche "Neffe des vor 2500 Jahren verstorbenen Zauberers Merlin" bundesweit Aufmerksamkeit. Allerdings nicht wegen uralter keltischer Heilpraktiken, sondern weil er dem Reichsbürger-Milieu zugeordnet und ihm verschiedene Hass-Delikte vorgeworfen wurden. 

2017 ermittelte die Bundesanwaltschaft gegen ihn wegen Terrorverdachts, was sich aber nicht erhärten ließ. Ein Gericht in Baden-Württemberg verurteilte den als rechtsextremistisch eingestuften Angeklagten 2022 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Holocaustleugnung, Volksverhetzung und illegalen Waffenbesitzes.

Vor zwei Jahren musste sich der selbsternannte Druide vor dem Landgericht Mannheim unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht und des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten.
Foto: Jan Peter/dpa  (Archivfoto) | Vor zwei Jahren musste sich der selbsternannte Druide vor dem Landgericht Mannheim unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht und des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten.

Nun steht der heute 73-jährige Mann, der mit seinen weißen Haaren und seinem Vollbart auch rein äußerlich an einen Druiden erinnert, in Merseburg (Sachsen-Anhalt) erneut vor Gericht. Wie mehrere Medien, darunter die Bild-Zeitung und die Mitteldeutsche Zeitung berichten, muss er sich wegen 43 Vorwürfen, darunter Holocaust-Leugnung, Aufrufen zu Straftaten und Volksverhetzung, verantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er zwischen 2019 und 2023 im russischen sozialen Netzwerk VK - einer bei Neonazis beliebten Internetplattform - seinen Hass auf Juden ungehemmt zum Ausdruck gebracht, die Shoah verleugnet oder zum Mord an politischen Gegnern aufgerufen haben.

Verteidigung regt Prüfung der Schuldfähigkeit an

Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der Mann auf einem Campingplatz bei Querfurt, wo er sich offensichtlich niedergelassen hatte, von einem Einsatzkommando der Polizei überwältigt. Seitdem sitzt er in Haft. Im Laufe des Verfahrens vor dem Schöffengericht Merseburg einigten sich nun Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bei einem sogenannten Rechtsgespräch darauf, dass bei einem Geständnis nur 29 der vorgeworfenen Taten in das Urteil einfließen, das dann maximal zwei Jahre und drei Monate Haft betragen soll.

Das Geständnis legte der "Rhön-Druide" inzwischen ab. Nach Angaben seines Anwaltes habe er bei seinen Taten aber unter Alkoholeinfluss gestanden. Die Verteidigung regte deshalb an, die Schuldfähigkeit ihres Mandanten klären zu lassen.

 
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