In der Rhön bot er Kurse, Wanderungen oder Sitzungen in einem Räucherzelt an, beim Bischofsheimer Stadtfest demonstrierte er Kindern seinerzeit das Bogenschießen. In den Jahren bis 2010 wurde Burghard B. als "Rhöner Druide" oder "Burgos von Buchonia" über die Region hinaus bekannt. Dabei galt er harmlos.
Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten
Das änderte sich, nachdem er die Rhön verlassen hatte. In der Folge erregte der angebliche "Neffe des vor 2500 Jahren verstorbenen Zauberers Merlin" bundesweit Aufmerksamkeit. Allerdings nicht wegen uralter keltischer Heilpraktiken, sondern weil er dem Reichsbürger-Milieu zugeordnet und ihm verschiedene Hass-Delikte vorgeworfen wurden.
2017 ermittelte die Bundesanwaltschaft gegen ihn wegen Terrorverdachts, was sich aber nicht erhärten ließ. Ein Gericht in Baden-Württemberg verurteilte den als rechtsextremistisch eingestuften Angeklagten 2022 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Holocaustleugnung, Volksverhetzung und illegalen Waffenbesitzes.
Nun steht der heute 73-jährige Mann, der mit seinen weißen Haaren und seinem Vollbart auch rein äußerlich an einen Druiden erinnert, in Merseburg (Sachsen-Anhalt) erneut vor Gericht. Wie mehrere Medien, darunter die Bild-Zeitung und die Mitteldeutsche Zeitung berichten, muss er sich wegen 43 Vorwürfen, darunter Holocaust-Leugnung, Aufrufen zu Straftaten und Volksverhetzung, verantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er zwischen 2019 und 2023 im russischen sozialen Netzwerk VK - einer bei Neonazis beliebten Internetplattform - seinen Hass auf Juden ungehemmt zum Ausdruck gebracht, die Shoah verleugnet oder zum Mord an politischen Gegnern aufgerufen haben.
Verteidigung regt Prüfung der Schuldfähigkeit an
Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der Mann auf einem Campingplatz bei Querfurt, wo er sich offensichtlich niedergelassen hatte, von einem Einsatzkommando der Polizei überwältigt. Seitdem sitzt er in Haft. Im Laufe des Verfahrens vor dem Schöffengericht Merseburg einigten sich nun Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bei einem sogenannten Rechtsgespräch darauf, dass bei einem Geständnis nur 29 der vorgeworfenen Taten in das Urteil einfließen, das dann maximal zwei Jahre und drei Monate Haft betragen soll.
Das Geständnis legte der "Rhön-Druide" inzwischen ab. Nach Angaben seines Anwaltes habe er bei seinen Taten aber unter Alkoholeinfluss gestanden. Die Verteidigung regte deshalb an, die Schuldfähigkeit ihres Mandanten klären zu lassen.