Zwischen elf und 13 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen hatte Bad Neustadt durchschnittlich in den vergangenen Jahren. 2020 schoss dieser Betrag in eine ungekannte Höhe: Da verbuchte die Kämmerei auf einmal fast 35 Millionen Euro auf der Einnahmenseite. Über 23 Millionen davon kamen von einem großen Bad Neustädter Unternehmen, dessen Name aus datenschutzrechtlichen Gründen ungenannt bleibt. Das Unternehmen hatte eine Betriebsprüfung, nach der das Finanzamt eine Nachzahlung in dieser Höhe festlegte.
Die Freude war nur kurz
Die Freude über diesen unerwarteten Geldsegen war in der Kämmerei von Anfang an verhalten: Das zur Nachzahlung verpflichtete Unternehmen vertritt die Auffassung, dass dieser Steuerbetrag dem Fiskus und damit der Stadt nicht zusteht, und legte Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.
Die bayerische Finanzverwaltung bleibt bei ihrer Einschätzung der Sachlage. Deshalb landet die Angelegenheit vor Gericht. In erster Instanz wird das Finanzgericht urteilen. Letztendlich wird wahrscheinlich der Bundesfinanzhof in München den Rechtsstreit klären müssen. Der Ausgang dieses Prozesses ist ungewiss, erläutert Kämmerer Andreas Schlagmüller in einem Gespräch mit dieser Redaktion. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, kann er nicht sagen.
Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt?
Und da man Geld, das man noch nicht sicher hat, auch nicht ausgeben sollte, plante Schlagmüller den Haushalt für das laufende Jahr so, als ob das Geld nie auf dem städtischen Konto eingegangen wäre.
Sollte das Urteil zuungunsten des Finanzamtes ausfallen, muss die Stadt Bad Neustadt dem Unternehmen nicht nur die 23,5 Millionen Euro erstatten. Sie muss für den Betrag auch Zinsen zahlen, die nach einer Karenzzeit von 15 Monaten fällig werden. Gegenwärtig liegt der Satz bei 0,5 Prozent pro Monat. Da käme ein weiterer zweistelliger Millionenbetrag auf die Stadt zu.
Wirksam wird die Angelegenheit erst für die Finanzplanung des Jahres 2024. Muss das Geld tatsächlich zurückgezahlt werden, wird der Verwaltungshaushalt in drei Jahren ein Defizit aufweisen. Die Rücklagen Bad Neustadts, die Ende dieses Jahres noch bei 27,4 Millionen Euro liegen, wären dann auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme von ungefähr einer halben Million Euro aufgebraucht.