Zu hoch, zu groß, zu viele Wohnungen geplant: Diese Vorwürfe machten Teile des Niederläurer Gemeinderats dem Bauherren eines Bauprojekts in der Steinstraße. Der Bau war im März 2023 vom Landratsamt Rhön-Grabfeld eingestellt worden, weil die genehmigte Höhe von zehn Metern überschritten wurde.
Einige Gemeinderäte monierten, das Gebäude, von dem inzwischen der Keller steht, werde zu hoch und füge sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Zudem seien auf dem Bauplan Balkone für das Dachgeschoss vermerkt. Unter anderem dieser Punkt spreche dafür, dass in dem Haus mehr als die zwei genehmigten Wohneinheiten geplant seien. Gemeinderat Dieter Jablonski sprach gar von arglistiger Täuschung.
Bauarbeiten in Niederlauer ruhen noch immer
Der Bauherr wies die Vorwürfe zurück und beteuerte, dass nur zwei Wohneinheiten geplant seien. Bürgermeister Holger Schmitt verwies in Bezug auf die Höhenänderung – nur über diese hatte der Gemeinderat in der Sitzung im Mai zu entscheiden – darauf, dass es in diesem Gebiet keinen Bebauungsplan gebe und sich die Zulässigkeit allein nach Baurecht richte. Das Ratsgremium sprach sich schließlich mit acht zu drei Stimmen dagegen aus, das Einvernehmen zur Höhenabweichung zu erteilen. Damit ging der Bauantrag an die Baubehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld.
Wie ist der Stand Mitte Juni? "Es gibt nichts Neues. Am 3. Juli wird ein Gespräch zwischen Gemeinde, Landratsamt und Bauherren stattfinden, dann sehen wir weiter", sagt Niederlauers Bürgermeister Holger Schmitt auf Nachfrage.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bestätigt, dass der Bau noch immer eingestellt ist. Die Behörde teilt mit, dass sie derzeit noch prüft, ob das Bauvorhaben sich "nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung des Baugrundstückes einfügt". Hierbei spiele auch die geplante Höhe eine Rolle.
Prüfung des Bauprojekts in Niederlauer läuft noch
Wenn die baurechtliche Prüfung zu dem Ergebnis komme, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist, werde die Gemeinde informiert und ihr der Bauantrag noch einmal vorgelegt. Sie entscheide dann, ob sie nun ihr Einvernehmen erteilt oder nicht. Wenn das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, kann das Landratsamt es genehmigen – auch ohne das Einvernehmen der Gemeinde.
Stuft die Baubehörde das Vorhaben als nicht genehmigungsfähig ein, informiert sie den Bauherren, der dann entweder seinen Bauantrag zurücknehmen oder die Planung so ändern kann, dass sie doch noch genehmigungsfähig wird.
Weitergebaut werden darf erst, wenn dem Bauherren eine Genehmigung vorliegt. "Eine Aussage, bis wann mit einer abschließenden Entscheidung über den eingereichten Bauantrag zu rechnen ist, ist derzeit leider noch nicht möglich", schreibt das Landratsamt dazu.