Eine beklemmende Atmosphäre herrschte im Sitzungssaal des Amtsgerichts von Bad Neustadt. Auf der einen Seite saß die Angeklagte, die sich wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten hatte. Auf der anderen Seite, auf den Plätzen der Nebenkläger, die Eltern des kleinen Jungen, der bei dem von der Angeklagten verursachten Unfall ums Leben gekommen ist.
Der Unfallhergang war nach Aussagen aller Beteiligten vollkommen unstrittig. Die damals 35-jährige Angeklagte fuhr in den Morgenstunden des Januar 2023 zwischen Bad Neustadt und Wollbach zur Arbeit. Aufgrund von Alkohol- und Tablettenkonsum soll die Frau dabei in Schlangenlinien unterwegs gewesen sein, sagte später eine Zeugin aus.
In einer Linkskurve geriet das Fahrzeug schließlich auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal mit dem Fahrzeug einer jungen Mutter zusammen. Auf der Rückbank befand sich in einem Kindersitz der kleine Sohn, der bei dem Zusammenstoß schwerste Verletzungen erlitt, an denen er wenig später starb. Auch die Mutter wurde schwer verletzt sowie eine Frau, die hinter dem Fahrzeug der Angeklagten fuhr und in die Unfallfahrzeuge hineinfuhr.
Wein, Schlaftabletten und Medikamente
Die beschuldigte Altenpflegerin machte Probleme in der Ehe und in einer neuen Beziehung für ihren Zustand am Morgen des Unfalls geltend. In der Nacht vor dem Unfall habe es einen Streit mit ihrem neuen Lebensgefährten gegeben. Schon seit geraumer Zeit habe sie außerdem psychische Probleme und konsumiere deshalb verschiedene Medikamente.
An dem Abend habe sie zwischen 22 und zwei Uhr Wein getrunken und Schlaftabletten eingenommen. Bei Antritt ihrer Arbeit habe sie sich aber wieder "normal" gefühlt. An Einzelheiten des Unfalls könne sie sich jedoch nicht erinnern. Seit dem Unfall befinde sie sich in psychiatrischer Behandlung und absolviere bis heute eine Therapie. Einen Kontakt hätten die Eltern abgelehnt.
Die Mutter kann bis heute kein normales Leben führen
Die Mutter des getöteten Kindes konnte sich an den Unfallhergang erinnern und schilderte, wie plötzlich das Fahrzeug auf ihrer Fahrbahnseite auftauchte und sie die Kollision nicht mehr verhindern konnte. Zwei Tage habe sie im Koma gelegen und acht Wochen im Krankenhaus verbracht.
Seit dem Unfall befinde sie sich nahezu ununterbrochen in unterschiedlichen Rehamaßnahmen und leide abgesehen von den Belastungen für die eheliche Beziehung und finanziellen Problemen an erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen. Ihrer Arbeit könne die Kauffrau bis heute nicht nachgehen.
Eine Gutachterin sagte aus, dass sich im Blut der Angeklagten zum Unfallzeitpunkt noch eine Alkoholkonzentration von etwa 0,7 Promille befunden habe. Außerdem wurde ein Mix verschiedener Stimmungsaufheller und Substanzen gefunden, die zur Ermüdung führen. Zusammen hätten sie das körperliche Befinden und die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinflusst.
Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten
Eine Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit habe aber nicht vorgelegen, zumal die nicht übermäßig stark verletzte Angeklagte nach dem Unfall noch voll ansprechbar gewesen sei, wie weitere Zeugen ausgesagt hatten.
Nachdem ein Unfallsachverständiger ausgesagt hatte, dass das Kind ordnungsgemäß angeschnallt gewesen war, sah das Gericht keinen Grund, eine Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Urteil lautete damit auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die Fahrerlaubnis wurde für drei Jahre entzogen.