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Bad Königshofen
Situation in Postfiliale in Bad Königshofen eskaliert: Frau springt über Tresen
Eine 27-jährige Frau wollte in Bad Königshofen ein Päckchen abholen, bekam es aber nicht. Die Situation eskalierte, eine Post-Mitarbeiterin wurde verletzt.
In einer Postfiliale in Bad Königshofen verlor eine Frau die Fassung, weil sie ihr Päckchen nicht ausgehändigt bekam. Eine Mitarbeiterin wurde gar leicht verletzt. 
Foto: Alfred Kordwig | In einer Postfiliale in Bad Königshofen verlor eine Frau die Fassung, weil sie ihr Päckchen nicht ausgehändigt bekam. Eine Mitarbeiterin wurde gar leicht verletzt. 
Christian Hüther
 |  aktualisiert: 08.02.2024 18:50 Uhr

Von einer "Eskalation in der Postfiliale" berichtet die Polizeistation Bad Königshofen in ihrem aktuellen Bericht. Konkret geht es um einen Einsatz am Donnerstagabend in der Hindenburgstraße. In der dortigen Postfiliale wollte eine 27-jährige Frau ein an sie adressiertes Päckchen mit der entsprechenden Abholkarte abholen.

Warum die Frau ihr Päckchen in Bad Königshofen nicht bekam

Das Problem: Die Frau konnte der Post-Mitarbeiterin kein Ausweisdokument vorlegen, welches ihren aktuellen Namen zeigt. Die Mitarbeiterin händigte ihr das Päckchen deshalb nicht aus. Dadurch verlor die Frau, so die Polizei, völlig die Fassung. Sie sprang über den Tresen, schubste die Post-Mitarbeiterin zur Seite, griff sich ihr Päckchen und verließ die Filiale.

Die Mitarbeiterin wurde bei dem Vorfall leicht verletzt. Auf die 27-Jährige kommt nun eine Anzeige wegen Körperverletzung zu.

 
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  • C. N.
    In der heutigen Zeit liegen schnell mal die Nerven blank.
    Schwierige Situation. Zum einen nimmt sich DHL das Recht raus, bei der Zustellung
    das Paket einfach abzustellen, wie und wo es beliebt. Leider nicht selten an Plätze, die für jeden ersichtlich und zugänglich sind. Und bei der Abholung in der Filiale wird dann penibel auf ein gültiges Ausweisdokument gepocht, obwohl erklärt wurde, warum der Nachname abweicht.
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  • W. B.
    Auf der Benachrichtigung ist meines Wissens angegeben, dass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist. Blöd, wenn man nicht lesen kann.
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  • G. Z.
    die Abholerin HAT DOCH EIN AUSWEISDOKUMENT vorgelegt ! ES WAR SOGAR DAS RICHTIGE! Aber wohl noch mit dem vorehelichen Namen !
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  • G. Z.
    Also die rechtmäßige Besitzerin zeigt Ihr Ausweisdokument vor, dass sie ZUSAMMEN mit dem Abholschein als rechtmäßige Eigentümerin ausweist, dass ist die Dame von der Post nicht! Mehr kann die Dame nicht tun. Wenn die Post-Dame dann auch noch diesen Ausweis mit dem zutreffenden Lichtbild kopiert/mit Handy abfotografiert, dann hat sie den Abholer. Wie oft stiehlt jemand einen Abholschein aus einem Briefkasten? Aber lassen wir das. Dumm gelaufen, aber wenn man schon den Weg zum Paket macht, dann will man es natürlich auch ausgehändigt bekommen. Schubsen ist ja noch keine Körperverletzung, auch wenn die Dame eine "leichte Körperverletzung" erlitt. Aber die rechtmäßige Eigentümerin mit dem falschen Ausweis kann sich auf Notstand berufen und es ist schon erstaunlich, dass dies weder im Artikel noch von der aufnehmenden Polizei hier vermerkt ist. Zur Info: § 34 StgB "Beim Notstand muss lediglich eine Gefahr für ein Rechtsgut gegeben sein, woraus sich diese begründet, ist unerheblich."
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  • S. K.
    wie se alle die Täterin verteidigen...

    der würde ich im Leben NIE mehr irgendwas zustellen..

    ich lade sie mal ein
    nur einen Tag mit draußen rum zu fahren
    und versuchen den Paketwagen leer zu bekommen...

    meiner Meinung leben wir in einer völlig KONSUM verseuchten Welt
    wo sich jeder selbst der nächste ist...

    es solltendoch mal für ne Woche die Lichter ausgehen..
    dann ist so ne Paketabholung unser kleinstes Problem!
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Diese Frau die über den Tresen sprang, gehört mal einen Tag Arbeit in so einer Poststelle. Dann
    würde sie sich nicht mehr wie eine Aggrotante aufführen. Sowas ist ja oberpeinlich ... .
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  • G. Z.
    ich könnte mir vorstellen, dass diese Dame sogar eine Postbeamtin ist ! Die sind nämlich alle fit und müssen viel arbeiten...und ich kenne kein Agro (von Agrar? - oder Aggro von aggressiv?) - Tante die da einfach mal so über den Tresen springt.
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  • G. Z.
    mal andersrum aus Sicht der Kundin, die IHR Paket abholen wollte...Da muss also jemand aus ihrem Briefkasten die Paketbenachrichtigungskarte geklaut haben und einen Ausweis dabei haben, der zufällig ihren richtigen Vornamen trägt ein "Sch....."Paket abholen und damit auch ganz klar ist, wer da verbotener Weise das Paket abholt, zeigt dieser Paketbenachichtigungskartendieb dann auch noch den richtigen AUSWEIS ! Oder war das Ausweispapier gefälscht? Denn es wurde offensichtlich ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt, dass (wohl wegen Heirat) nur einen passenden Vorname hat. Ich habe heuer auch schon zweimal ein Paket abgeholt, weil angeblich keiner da war ! Aber schlägern darf man natürlich nicht....aber wie die Polizei nur so schnell -trotz falschen Nachnamens auf die richtige Spur gekommen ist?
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  • M. S.
    Was hier passiert geht mal hat nicht. Andererseits hatte die Frau die Abholkarte.

    Wenn die Post so konsequent handelt müsste sie theoretisch an allen Haustüren vor der Paketherausgabe den Ausweis verlangen v.a. in Mehrfamilienhäusern oder wenn ein Mann ein an eine Frau adressiertes Paket entgegennimmt oder umgekehrt. Seltsamerweise wurden mir da ungefragt schon viele fremde Pakete
    ohne Ausweis etc. ausgehändigt welche eigentlich die die Nachbarschaft gedacht waren.
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  • J. N.
    Ohne das Schubsen irgendwie gutheißen zu wollen: dass die Frau ausgetickt ist, kann ich gut verstehen.
    Wenn man schon sein Paket selbst abholen muss (weil der Zusteller "niemanden angetroffen hat"?), sich angesichts der Öffnungszeiten der Postfilialen die Zeit noch irgendwo aus den Rippen schneiden muss, und dann versteckt sich die Postmitarbeiterin hinter sturer Bürokratie?? Da kann man schon mal die Contenance verlieren.

    Wobei, wie gesagt, ein tätlicher Angriff natürlich gar nicht geht.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    @wi: Die Regeln sind halt mal so!
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  • J. N.
    Da haben Sie wohl Recht. Allerdings kann man das stur nach Paragraphen durchziehen oder einfach mal menschlich handeln. Die Dame hatte schließlich eine Abholkarte. Und zur Not hatte sie bestimmt die Krankenkassenkarte oder sonstwas dabei, um ihre Identität zu beweisen.
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  • E. H.
    "Sie sprang über den Tresen, schubste die Post-Mitarbeiterin zur Seite, griff sich ihr Päckchen und verließ die Filiale"

    Nur eine Anzeige wegen Körperverletzung?
    Heißt das wenn ich die Postmitarbeiterin nicht schubse und über den Tresen klettere um mir mein Paket zu holen wenn ich den Ausweis nicht dabei hab ist es erlaubt?
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  • F. K.
    Sie werden dafür zumindest nicht bestraft.
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  • E. H.
    Dublette.
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