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Niederlauer
Sieben statt zwei Wohnungen: Änderungen bei Neubau in Niederlauer sorgen für Empörung und Ablehnung im Gemeinderat
Ein weiteres Wohnhaus auf dem Grundstück in der Steinstraße in Niederlauer wird abgelehnt. Der Gemeinderat verweist auf das Baurecht und die Versiegelung des Areals.
'Das Haus des Anstoßes' in der Steinstraße von Niederlauer. Sehr emotional wurde über den Bau in der Gemeinderatssitzung diskutiert.
Foto: Brigitte Chellouche | "Das Haus des Anstoßes" in der Steinstraße von Niederlauer. Sehr emotional wurde über den Bau in der Gemeinderatssitzung diskutiert.
Brigitte Chellouche
 |  aktualisiert: 13.10.2024 02:29 Uhr

Hitzig war die Sitzung nicht, aber emotional. "Wir werden beschummelt, hinten und vorne. Und haben keine Handhabe." "Wir wurden angelogen." Solche Wortbeiträge gab es bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Niederlauer.

Der Grund für den Ärger war der Bau eines Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten in der Steinstraße, der im Mai dieses Jahres als Bauprojekt mit zwei Wohneinheiten beantragt worden war. Damals schon hatte so mancher Gemeinderat gemutmaßt, dass es nicht bei den zwei Wohneinheiten bleiben würde. Nun lag ein Tekturantrag vor, der sieben Wohnungen in diesem Bau vorsieht. Genau so, wie es die Räte bereits vermutet hatten. Eine Baukontrolle vom 15. Juli 2024 bestätigte die Errichtung von sieben Wohneinheiten.

Timo Schmitt erläutert den Sachverhalt

Bürgermeister Holger Schmitt hatte Timo Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt (VG) als Fachmann zur Sitzung gebeten. Timo Schmitt erklärte die genaue Sachlage zu diesem Fall. Da es für die Steinstraße in Niederlauer keinen Bebauungsplan gibt, wird das Baurecht zugrunde gelegt. Das Baugesetzbuch und die bayerische Bauordnung geben Regeln vor, nach ihnen müsse man sich richten, betonte Schmitt mehrmals.

Da das Gebäude nach Höhe, Breite und Länge gemessen wird und die Kubatur nicht verändert wurde, ist der innere Ausbau nicht maßgeblich. Also darf der Bauherr aus zwei Wohneinheiten sieben machen. Das steht ihm frei, so Schmitt.

14 Stellplätze müssen nachgewiesen werden

Anders sehe es bei den Stellplätzen aus. Hier müssen 14 Stellplätze nachgewiesen werden. Dazu erklärte Bürgermeister Holger Schmitt, dass der Bauherr zehn Plätze auf dem Grundstück nachweisen wird, für vier Plätze will er eine Ablösesumme bezahlen. Zudem muss er eine gebündelte Ausfahrt herstellen und die Plätze durch Anpflanzungen abschirmen. Von der gebündelten Einfahrt und der Bepflanzung beantragte der Bauherr eine Befreiung.

Obwohl Timo Schmitt immer wieder betonte, dass der Tekturplan den Anforderungen entspricht, stimmte der Gemeinderat geschlossen dagegen. "Um ein Zeichen zu setzen". Sie stimmten auch gegen die Befreiungen. Nun geht der Plan an das Landratsamt zur weiteren Beurteilung.

Gemeinderat lehnt Bau eines zweiten Gebäudes ab

Das Grundstück in der Steinstraße ist groß, daher möchte derselbe Bauherr ein zweites Haus in derselben Ausführung neben dem bereits errichteten Haus bauen. Doch hier greift nun das Baurecht, erklärte Timo Schmitt.

Denn das Verhältnis zur umgebenden Freifläche werde in massivem Maß überschritten. Durch das zweite Wohnhaus mit den notwendigen Stellplätzen wachse die Baumasse verhältnismäßig hoch an. Das Grundstück werde nahezu komplett versiegelt. Neben den beiden Gebäuden seien zudem 28 Stellplätze nachzuweisen. Auch die Erschließung des Grundstückes müsse neu betrachtet werden, erklärte Timo Schmitt.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, den Bauantrag für das zweite Wohnhaus ebenfalls abzulehnen.

 
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