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Schönau
Rudi Zehe tritt nicht mehr als Schönauer Bürgermeister an
Eigentlich ging es in der Sitzung des Schönauer Gemeinderats ums Geld und um Verkehr, dann machte der Bürgermeister eine Ankündigung
Verkehrsbeschränkende Maßnahmen Ja oder Nein? Der Gemeinderat sieht auch nach Beschwerden eines Anliegers keinen Anlass verkehrsbeschränkende Maßnahmen in der Schönauer Krummbachstraße einzurichten, was sowohl den Verkehrslärm und die Verkehrsdichte als auch die gefahrenen Geschwindigkeiten angeht.
Foto: Manfred Zirkelbach | Verkehrsbeschränkende Maßnahmen Ja oder Nein? Der Gemeinderat sieht auch nach Beschwerden eines Anliegers keinen Anlass verkehrsbeschränkende Maßnahmen in der Schönauer Krummbachstraße einzurichten, was sowohl den ...
Manfred Zirkelbach
 |  aktualisiert: 07.04.2020 10:43 Uhr

Die wohl wichtigste Mitteilung bei der jüngsten Sitzung des Schönauer Gemeinderats machte Bürgermeister Rudi Zehe erst am Ende. Sie betraf die Kommunalwahlen, die im März 2020 auch in Schönau anstehen. Dazu teilte Bürgermeister Rudi Zehemit, dass er für eine weitere Amtsperiode als Bürgermeister nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Er führte hierfür private wie auch gesundheitliche Gründe an.

Nach zwölf Jahren wird Rudi Zehe im nächsten Jahr nicht mehr für eine weitere Amtszeit als Bürgermeister von Schönau kandidieren.
Foto: Manfred Zirkelbach | Nach zwölf Jahren wird Rudi Zehe im nächsten Jahr nicht mehr für eine weitere Amtszeit als Bürgermeister von Schönau kandidieren.

Zuvor beschäftigte sich das Gremium unter anderem mit der finanziellen Situation der Gemeinde. Aufgrund der enorm gestiegenen Investitionstätigkeit und für den weiteren Abbau von langfristigen Kreditverpflichtungen soll nun auch für 2019 ein Antrag auf Stabilisierungshilfe gestellt werden. . Voraussetzung hierfür ist die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, die Nicolas Harich von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt den Gemeinderäte eingehend erläuterte. Dabei wird besonders Wert gelegt auf die Verbesserung von Einspar- und Einnnahmemöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Leistungen sowie bei defizitären Einrichtungen. Die Gemeinderäte stimmten dem  Konzept einstimmig zu, sodass dem Antrag nichts im Wege steht.

Nachträgliche Genehmigung

Als unendliche Geschichte hat sich die Bautätigkeit für einen Pferdestall auf der sogenannten Backenwiese im Liesbachtal in Burgwallbach bisher erwiesen. Im vergangenen Jahr hatte der Eigentümer des Grundstückes einen Bauantrag zur Erweiterung des Daches an dem bestehenden Stall eingereicht. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens hat sich allerdings herausgestellt, dass für den schon seit Jahren bestehenden Stall keine Genehmigung vorlag. Aufgrund wechselnder Besitzverhältnisse wurde deshalb von der Baubehörde eine Duldung ausgesprochen. Um allen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, wurde nun dem Gemeinderat ein komplett neuer Plan für das Grsamtbauwerk vorgelegt, dem dann zusammen mit den geplanten Änderungen auch zugestimmt wurde.

Verkehrsregelungen im Bereich der Krummbachstraße waren schon öfters Thema im Gemeinderat. Nun führte erneut die Beschwerde eines Anwohners dazu, eine Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft für das Straßen- und Verkehrswesen einzuholen. Die Beschwerde bezog sich insbesondere auf Belastungen durch Lärm infolge von Lieferverkehr und durch Holzfuhrwerke, sowie auf erhöhte Geschwindigkeiten. In der Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft wird darauf verwiesen, dass die Krummbachstraße sowohl in ihrer Ausbaubreite als auch in ihrer Funktion einer Sammelstraße entspricht. Auch überhöhte Geschwindigkeiten konnten bei dort durchgeführten Messungen nicht festgestellt werden. Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge betrug demnach 34 bei erlaubten 50 Stundenkilometern.

Kanaldeckel angleichen

Der Gemeinderat sah deshalb keinen Bedarf, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer zu beschließen und lehnte deshalb weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen in diesem Bereich mehrheitlich ab. Allerdings kommt man dem Antrag des Anwohners nach, die Angleichung der Kanaldeckeln zu prüfen, um so eine Reduzierung von Lärmbelästigung zu erreichen. Dies soll im Rahmen der jährlich stattfindenden Straßenunterhaltsarbeiten durchgeführt werden.

 
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