Seit Wochen befindet sich die Sieben-Tage-Inzidenz sowohl im ganzen Land, als auch besonders in Rhön-Grabfeld im Sinkflug. Mit einem Wert von 8,8 besaß der Landkreis am Sonntag laut Robert-Koch-Institut (RKI) (Stand: 3.11 Uhr) sogar den niedrigsten Wert in ganz Unterfranken. Der Landkreis Rhön-Grabfeld wollte deshalb durchsetzen, dass die Maskenpflicht für Grundschüler aufgehoben wird. Die Regierung von Unterfranken hat die nötige Zustimmung jedoch verweigert, vermeldete das Landratsamt am Samstagnachmittag.
In der entsprechenden Pressemitteilung heißt es, dass Landrat Thomas Habermann entschieden hat, dass die Maskenpflicht für Grundschüler in Rhön-Grabfeld am Platz im Klassenzimmer sowie im Außenbereich des Schulgeländes bereits ab kommenden Montag, 14. Juni, aufgehoben wird. Diese Entscheidung sei gemeinsam mit dem Krisenstab und dem Gesundheitsamt mitsamt Ärzten im Landratsamt fachlich beleuchtet und dann einstimmig getroffen worden. Aufgrund der Entscheidung der Regierung kann die gefasste Allgemeinverfügung jedoch nicht in Kraft treten.
Rhöner Inzidenz sank zuletzt kontinuierlich
In dieser Allgemeinverfügung, die der Redaktion vorliegt, begründet der Landkreis seinen Vorstoß, die Maskenpflicht aufzuheben. Ganz allgemein kann eine Kreisverwaltungsbehörde gemeinsam mit der zuständigen Regierung Ausnahmen von der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchsetzen, wenn dies die aktuelle Infektionslage zulässt. Der Landkreis verweist darauf, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Rhön-Grabfeld seit 13. Mai kontinuierlich sinke und beständig sehr niedrig sei. Zum Zeitpunkt der Antragstellung am Donnerstag lag sie unter dem bayerischen und bundesweiten Durchschnitt.
Weiter wird in der Allgemeinverfügung argumentiert, dass es an den hiesigen Grundschulen derzeit keinerlei Infektionsgeschehen gebe und dass ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet sei, da die Schüler zweimal pro Woche einen entsprechenden negativen Corona-Test vorweisen müssten. Zudem hätte der Landkreis zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung und vom Schulamt erhalten, dass die Grundschüler aufgrund der steigenden Temperaturen durch das Tragen einer Maske am Platz sowie im Außenbereich des Schulgeländes besonders beeinträchtigt seien.
Maskenpflicht erscheint nicht verhältnismäßig
"Eine Beibehaltung ebenjener Verpflichtung erscheint nicht verhältnismäßig", heißt es wörtlich. Außerdem seien die Kinder in ihrer pädagogischen Entwicklung eingeschränkt, wenn sie am Platz eine Maske tragen müssten. Und zuletzt: "Der Aussprache, Gestik und Mimik wird im Hinblick auf die Entwicklung der Grundschüler eine besondere Bedeutung beimessen."
Am Sonntagnachmittag erklärte Landrat Thomas Habermann im Gespräch mit dieser Redaktion, dass man die Entscheidung der Regierung akzeptieren werde und auf eine Klage verzichte. Man könne die Meinung nachvollziehen, sei innerhalb des Landratsamtes inhaltlich jedoch einer anderen Auffassung. "Wir sind sehr vorsichtig, die Regierung ist aber noch vorsichtiger", so Habermann. Der Landrat Rhön-Grabfelds ist aber überzeugt davon, dass die Maskenpflicht für die Grundschüler früher oder später fallen werde.
Keine Genehmigung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
Darauf lässt sich auch anhand der Entscheidungsbegründung seitens der Regierung von Unterfranken schließen, die noch am Freitagabend in Bad Neustadt eintrudelte. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage dieser Redaktion, dass unter Einbeziehung der bayernweit geltenden Regelungen und des erst kürzlich neu gefassten Rahmenhygieneplans Schulen die Rhön-Grabfelder Absicht aus infektionsschutzrechtlicher Sicht derzeit noch nicht vertretbar sei und das Einvernehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erteilt werden kann.
In der Begründung, die der Redaktion auszugsweise vorliegt, verwies die Regierung allgemein darauf, dass bei den Öffnungsschritten weiterhin die strikte Einhaltung der AHA-Regeln unabdingbar sei. Während aufgrund des Impffortschrittes die Anzahl der Ausbrüche in Alters- und Pflegeheimen deutlich zurückgegangen sind, betreffen Covid-bedingte Ausbrüche private Haushalte, wie auch das berufliche Umfeld sowie Kitas und gerade Schulen. "Die Rücknahme von Maßnahmen sollte aus infektionsschutzfachlicher Sicht schrittweise und nicht zu schnell erfolgen", hieß es wörtlich.
Lockerungen erst nach länger andauernden Phasen
Speziell auf Rhön-Grabfeld bezogen, seien die gesunkenen Inzidenzwerte in den vergangenen Tagen laut Regierung erfreulicherweise auch eine landesweit wahrnehmbare Entwicklung. Weitergehende Lockerungen gerade in den sensiblen Bereichen "sind daher nur nach entsprechend länger dauernden Phasen umsetzbar." Der angegebene Zeitraum des Landkreises, dass seit 21. Mai mit anschließenden Pfingstferien kein Infektionsgeschehen in den Grundschulen festzustellen gewesen sei, wäre als Zeitraum "nicht nachhaltig belastbar".
Abschließend argumentierte die Regierung von Unterfranken, dass es sich "bei der Maskenpflicht nach gegenwärtigem Stand um eine am wenigsten einschneidende, aber infektiologisch sehr bewährte Maßnahme der Vorsorge und Vorsicht" handele. Zudem zeige ein Blick auf den Rahmenhygieneplan, dass verstärkt auf den Mindestabstand in den Klassenzimmern (beispielsweise durch entsprechende Sitzordnung) geachtet werden soll, sofern insbesondere aus gesundheitlichen Gründen keine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht.
Viren sind winzig, nur rund 20 bis 300 Nanometer groß. Viren treten in verschiedenen
Formen auf. Einige Viren sehen beinahe wie Kaulquappen aus, andere sind rund oder auch
stäbchenförmig.....
-Quelle-: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung -BZgA-
Welche Maske schützt "bauartbedingt" vor welcher Virenform, unter dem Aspekt zur
Virengröße und auch deren verschiedenartigen Formen?
Wo blieb diese Maskenpflicht im Vorfeld bei anderen Infektionskrankheiten wie z.B.
Influenza....?
PS: von den symbolischen "Masken-Fälschungen" ganz zu schweigen