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Bad Neustadt
Rhöner Antrag auf Befreiung abgelehnt: Maskenpflicht für Grundschüler bleibt
Der Landkreis Rhön-Grabfeld wollte schon ab Montag die Maskenpflicht für Grundschüler aufheben, die Regierung lehnte jedoch ab. Was waren die Gründe für diesen Vorstoß?
Maske und Schulmäppchen - diese Kombination gilt seit einiger Zeit unter anderem für Grundschüler. Der Landkreis scheiterte bei der Regierung mit einem Antrag, die Maskenpflicht für die Grundschüler sofort aufzuheben. 
Foto: Sebastian Gollnow | Maske und Schulmäppchen - diese Kombination gilt seit einiger Zeit unter anderem für Grundschüler. Der Landkreis scheiterte bei der Regierung mit einem Antrag, die Maskenpflicht für die Grundschüler sofort ...
Christian Hüther
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:09 Uhr

Seit Wochen befindet sich die Sieben-Tage-Inzidenz sowohl im ganzen Land, als auch besonders in Rhön-Grabfeld im Sinkflug. Mit einem Wert von 8,8 besaß der Landkreis am Sonntag laut Robert-Koch-Institut (RKI) (Stand: 3.11 Uhr) sogar den niedrigsten Wert in ganz Unterfranken. Der Landkreis Rhön-Grabfeld wollte deshalb durchsetzen, dass die Maskenpflicht für Grundschüler aufgehoben wird. Die Regierung von Unterfranken hat die nötige Zustimmung jedoch verweigert, vermeldete das Landratsamt am Samstagnachmittag.

In der entsprechenden Pressemitteilung heißt es, dass Landrat Thomas Habermann entschieden hat, dass die Maskenpflicht für Grundschüler in Rhön-Grabfeld am Platz im Klassenzimmer sowie im Außenbereich des Schulgeländes bereits ab kommenden Montag, 14. Juni, aufgehoben wird. Diese Entscheidung sei gemeinsam mit dem Krisenstab und dem Gesundheitsamt mitsamt Ärzten im Landratsamt fachlich beleuchtet und dann einstimmig getroffen worden. Aufgrund der Entscheidung der Regierung kann die gefasste Allgemeinverfügung jedoch nicht in Kraft treten.

Rhöner Inzidenz sank zuletzt kontinuierlich

In dieser Allgemeinverfügung, die der Redaktion vorliegt, begründet der Landkreis seinen Vorstoß, die Maskenpflicht aufzuheben. Ganz allgemein kann eine Kreisverwaltungsbehörde gemeinsam mit der zuständigen Regierung Ausnahmen von der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchsetzen, wenn dies die aktuelle Infektionslage zulässt. Der Landkreis verweist darauf, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Rhön-Grabfeld seit 13. Mai kontinuierlich sinke und beständig sehr niedrig sei. Zum Zeitpunkt der Antragstellung am Donnerstag lag sie unter dem bayerischen und bundesweiten Durchschnitt.

Weiter wird in der Allgemeinverfügung argumentiert, dass es an den hiesigen Grundschulen derzeit keinerlei Infektionsgeschehen gebe und dass ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet sei, da die Schüler zweimal pro Woche einen entsprechenden negativen Corona-Test vorweisen müssten. Zudem hätte der Landkreis zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung und vom Schulamt erhalten, dass die Grundschüler aufgrund der steigenden Temperaturen durch das Tragen einer Maske am Platz sowie im Außenbereich des Schulgeländes besonders beeinträchtigt seien. 

Maskenpflicht erscheint nicht verhältnismäßig

"Eine Beibehaltung ebenjener Verpflichtung erscheint nicht verhältnismäßig", heißt es wörtlich. Außerdem seien die Kinder in ihrer pädagogischen Entwicklung eingeschränkt, wenn sie am Platz eine Maske tragen müssten. Und zuletzt: "Der Aussprache, Gestik und Mimik wird im Hinblick auf die Entwicklung der Grundschüler eine besondere Bedeutung beimessen."

Am Sonntagnachmittag erklärte Landrat Thomas Habermann im Gespräch mit dieser Redaktion, dass man die Entscheidung der Regierung akzeptieren werde und auf eine Klage verzichte. Man könne die Meinung nachvollziehen, sei innerhalb des Landratsamtes inhaltlich jedoch einer anderen Auffassung. "Wir sind sehr vorsichtig, die Regierung ist aber noch vorsichtiger", so Habermann. Der Landrat Rhön-Grabfelds ist aber überzeugt davon, dass die Maskenpflicht für die Grundschüler früher oder später fallen werde. 

Keine Genehmigung zum gegenwärtigen Zeitpunkt

Darauf lässt sich auch anhand der Entscheidungsbegründung seitens der Regierung von Unterfranken schließen, die noch am Freitagabend in Bad Neustadt eintrudelte. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage dieser Redaktion, dass unter Einbeziehung der bayernweit geltenden Regelungen und des erst kürzlich neu gefassten Rahmenhygieneplans Schulen die Rhön-Grabfelder Absicht aus infektionsschutzrechtlicher Sicht derzeit noch nicht vertretbar sei und das Einvernehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erteilt werden kann.

In der Begründung, die der Redaktion auszugsweise vorliegt, verwies die Regierung allgemein darauf, dass bei den Öffnungsschritten weiterhin die strikte Einhaltung der AHA-Regeln unabdingbar sei. Während aufgrund des Impffortschrittes die Anzahl der Ausbrüche in Alters- und Pflegeheimen deutlich zurückgegangen sind, betreffen Covid-bedingte Ausbrüche private Haushalte, wie auch das berufliche Umfeld sowie Kitas und gerade Schulen. "Die Rücknahme von Maßnahmen sollte aus infektionsschutzfachlicher Sicht schrittweise und nicht zu schnell erfolgen", hieß es wörtlich.

Lockerungen erst nach länger andauernden Phasen

Speziell auf Rhön-Grabfeld bezogen, seien die gesunkenen Inzidenzwerte in den vergangenen Tagen laut Regierung erfreulicherweise auch eine landesweit wahrnehmbare Entwicklung. Weitergehende Lockerungen gerade in den sensiblen Bereichen "sind daher nur nach entsprechend länger dauernden Phasen umsetzbar." Der angegebene Zeitraum des Landkreises, dass seit 21. Mai mit anschließenden Pfingstferien kein Infektionsgeschehen in den Grundschulen festzustellen gewesen sei, wäre als Zeitraum "nicht nachhaltig belastbar".

Abschließend argumentierte die Regierung von Unterfranken, dass es sich "bei der Maskenpflicht nach gegenwärtigem Stand um eine am wenigsten einschneidende, aber infektiologisch sehr bewährte Maßnahme der Vorsorge und Vorsicht" handele. Zudem zeige ein Blick auf den Rahmenhygieneplan, dass verstärkt auf den Mindestabstand in den Klassenzimmern (beispielsweise durch entsprechende Sitzordnung) geachtet werden soll, sofern insbesondere aus gesundheitlichen Gründen keine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht. 

Aktuelle Corona-Situation

Mit einer seit Freitag unveränderten Sieben-Tage-Inzidenz von 8,8 blieb die Corona-Lage in Rhön-Grabfeld auch am Wochenende weiterhin stabil. Über das Wochenende kamen insgesamt drei neue Corona-Infektionen hinzu, weshalb die Gesamtzahl der Fälle seit Ausbruch der Pandemie 3532 betrug.
Quelle: RKI/chü
 
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Kommentare
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  • radfahrer
    -Grundsatzfrage

    Viren sind winzig, nur rund 20 bis 300 Nanometer groß. Viren treten in verschiedenen
    Formen auf. Einige Viren sehen beinahe wie Kaulquappen aus, andere sind rund oder auch
    stäbchenförmig.....
    -Quelle-: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung -BZgA-

    Welche Maske schützt "bauartbedingt" vor welcher Virenform, unter dem Aspekt zur
    Virengröße und auch deren verschiedenartigen Formen?
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  • radfahrer
    mal so nebenbei:

    Wo blieb diese Maskenpflicht im Vorfeld bei anderen Infektionskrankheiten wie z.B.
    Influenza....?
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  • radfahrer
    Den beiden Kommentatoren -oechler- und -SK3- schließt sich "radfahrer" an
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  • Xps2100
    Kinder werden 2 mal pro Woche getestet sind negativ und trotzdem sollen sie mit Masken im Unterricht sitzen das ist doch nicht normal was hier los ist . Es geht nur noch ums Geld in Deutschland.
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  • radfahrer
    ....diesbezüglich wurde zur Maskenaffäre medienwirksam berichtet.

    PS: von den symbolischen "Masken-Fälschungen" ganz zu schweigen
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  • b.schlusche@gmx.net
    Wie lange sollen die Kinder noch gequält werden? Welche Rechtsbasis besagt dass ein Landkreis die Zustimmung der Regierung von Unterfranken braucht? Im Erzgebirge sind sogar Bürgermeister dazu in der Lage die Maßnahmen wie Maskenpflicht zu beenden, wieso sollte das nicht in Rhön-Grabfeld gehen?
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  • Wenn die Maskenpflicht fallen soll dann an allen Schulen!!! Wir Erwachsene gehen wieder in Lokale und Biergärten und die Kinder leiden weiter! Man sollte jetzt nicht auch noch die Kinder in zwei Klassen Gesellschaften stecken!!!
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