Dass Kinder schwimmen können, liegt der SPD am Herzen. Deswegen legte die Kreistagsfraktion im Frühjahr einen Antrag zur Schwimmförderung vor und fand damit Zustimmung im Gremium Inzwischen hat die Verwaltung eine Richtlinie ausgearbeitet, die nun dem Kreistag zur endgültigen Entscheidung vorlag.
Freiwillige Leistung
In dieser Richtlinie ist vorgesehen, dass die Kursleiter eines Schwimmkurses inklusive der entsprechenden Dokumentation mit 125 Euro je Kurs bezuschusst werden. Außerdem erhält jeder Kursteilnehmer 50 Prozent der Kurskosten, allerdings nur bis zu maximal 50 Euro, als Zuschuss. Ziel dieser freiwilligen Zuschüsse des Landkreises soll es sein, dass Eltern wieder mehr Kinder zu Schwimmkursen anmelden, dass es so mehr Kurse gibt und damit die relativ niedrige Quote der Kinder, die schwimmen können, deutlich erhöht wird.
Allerdings sah die Richtlinie nur vor, dass es diese Zuschüsse nur für Kinder im Vorschulalter geben sollte, damit die Kinder, wenn sie in die Schule kommen, bereits schwimmen können. Für die SPD bewertete Egon Friedel die Richtlinie als sehr gelungen. Was seiner Fraktion nicht gefiel, ist die Tatsache, dass sie nur für Kinder im Vorschulalter gelten sollte. Es sei sicher besser, dieses Angebot für Kinder bis zur 9. Klasse zu machen. Finanziell sei das sicher kein zu großer Kraftakt.
Bis zur neunten Klasse
Mit diesem Einwand traf er beim Landrat Thomas Habermann ebenso auf Gegenliebe wie beim gesamten Gremium. Das beschloss schließlich einstimmig, dass die Schwimmförderung des Landkreises auf alle schulpflichtigen Kinder ausgedehnt werden soll - also bis zur neunten Klasse.
Und ab wann gilt diese Richtlinie? Auf diese Frage von Friedel antwortete der Landrat wie vor 30 Jahren Günter Schabowski bei der berühmten Pressekonferenz zur Öffnung der Berliner Mauer und der Reisefreiheit der DDR-Bürger: "Nach meinen Unterlagen gilt das sofort, unverzüglich."
Bauen statt Landschaftsschutzgebiet
Weiter beschäftigten sich die Mandatsträger mit einem Antrag der Gemeinde Hohenroth, eine 2700 Quadratmeter große Fläche am südöstlichen Ortsrand von Hohenroth aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Dort sollen zur Abrundung der bestehenden Bebauung zwei bis drei Bauplätze entstehen. Als Ausgleich bot Hohenroth ein deutlich größeres Gebiet in Leutershausen zur Aufnahme ins Landschaftsschutzgebiet an. Nachdem die Gemeinde auf Nachfrage erklärt hatte, dass der Baum- und Heckenbestand auf den 2700 Quadratmetern größtenteils erhalten bleiben sollen, stimmten die Kreisräte der Herausnahme aus dem Landschaftsgebiet zu.
Der Landrat informierte außerdem noch darüber, dass die bayerische Staatsregierung seit dem 1. Juli keine staatlichen Soforthilfen mehr leistet, wenn Bürger von sogenannten Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdrutsche betroffen sind, und die Schäden versicherbar gewesen wären. Die Staatsregierung fordere alle Bürger auf, ihren Versicherungsschutz deswegen zu überprüfen.