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Rhön-Grabfeld: Nochmals 100 000 Euro für die Kissinger Hütte
Die Kosten für den Umbau und die Renovierung der Kissinger Hütte, einem Wanderziel in der Rhön, liegen bei 1,07 Millionen Euro. Nun wurde eine Finanzierungslücke geschlossen.
Die Renovierungsarbeiten an der Kissinger Hütte werden von Ehrenamtlichen mitgetragen. Die Finanzierung war Thema im Kreisausschuss Rhön-Grabfeld.
Foto: Johannes Schlereth | Die Renovierungsarbeiten an der Kissinger Hütte werden von Ehrenamtlichen mitgetragen. Die Finanzierung war Thema im Kreisausschuss Rhön-Grabfeld.
Martina Harasim
Martina Harasim
 |  aktualisiert: 10.02.2024 07:59 Uhr

Eigenmittel, Spenden, Kredite, Zuschüsse und jede Menge ehrenamtliches Engagement: Aus diesen Quellen speist der Rhönklub Zweigverein Bad Kissingen den Umbau und die Sanierung seiner Kissinger Hütte auf dem Feuerberg, die auf Langenleitener Gemarkung liegt.  Die Gesamtkosten werden letztendlich bei 1,07 Millionen Euro liegen.

Der Landkreis Rhön-Grabfeld, auf dessen Gebiet die Kissinger Hütte steht,  hat 2019 gemäß der Hüttenförderrichtlinie 100 000 Euro für die Arbeiten genehmigt. Weitere Gelder kamen aus Stadt und Landkreis Bad Kissingen und von den Gemeinden Sandberg sowie dem Markt Burkardroth. Nun schießt Rhön-Grabfeld nochmals 100 000 Euro zu. Nicht als Förderung, sondern als Spende.

Warum diese außergewöhnliche Förderung?

Den Hintergrund dieser außergewöhnlichen Zuwendung erläuterte Regionalmanagerin Ursula Schneider in der Sitzung des Kreisausschusses: Die Kissinger Hütte habe sich jahrelang baulich und funktional in einem schlechten Zustand befunden. Sanierungen hätten aufgrund fehlender Finanzmittel nur im allernötigsten Umfang erfolgen können, ein größerer Sanierungsstau habe sich angesammelt

2019 habe der Kreisausschuss Rhön-Grabfeld gemäß der „Hüttenförderrichtlinie“ einem Zuschuss von 100 000 Euro  zugestimmt. Für die Sanierung des Gaststättenbereichs (geschätzte Kosten 700 000 Euro) habe sich der Rhönklub Zweigverein um einen Zuschuss aus dem bayerischen Gaststättenmodernisierungsprogramm („Gaststättenförderung“) beworben und 2020 eine Förderzusage über 200 000 Euro erhalten. 

Zuerst die Gaststätte, dann das Bettenhaus

Um diese attraktive Fördermöglichkeit zu nutzen, habe sich der Zweigverein zunächst an die Umsetzung von Maßnahmen aus der Gaststättenförderung gemacht. Die Finanzierung habe man über Eigenmittel, Kredite und Spenden gesichert. Die Hüttenförderung des Landkreises, die das Bettenhaus bezuschussen sollte, sei zurückgestellt worden, um zunächst die Gaststättenförderung abzuwickeln.

2020 habe man festgestellt, dass die Fertigstellung in einem Zuge zusammen mit dem Bettenhaus wesentlich schneller und kostengünstiger sei, wenn sie gleichzeitig über die Bühne gehen.  So habe man entschieden, zunächst über eine Kreditaufnahme die Restfinanzierung des Gesamtvorhabens sicherzustellen und die Gesamtmaßnahme in einem Durchlauf für Gaststätten- und Übernachtungsbereich abzuwickeln. 

Eine Zuwendung über die Hüttenförderrichtlinie des Landkreises Rhön-Grabfeld habe man nicht mehr offiziell beantragt können, da man hierzu neue Angebote hätte einholen müssen - mit entsprechenden Unwägbarkeiten für Kostensteigerungen und Zeitverzögerungen.

Bad Kissingen zahlt, wenn auch Rhön-Grabfeld sich beteiligt

Da eine Unterstützung über die Hüttenförderung im Nachhinein nicht mehr Richtlinien konform beantragt werden konnte, habe der Rhönklub Zweigverein Bad Kissingen beim Landkreis Rhön-Grabfeld eine Spende in Höhe von 100 000 Euro beantragt, um die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die aktuell noch über einen Bankkredit gesichert seien, langfristig finanziell tragen zu können. Der Landkreis Bad Kissingen habe vorab eine Unterstützung über etwa 95 000 Euro gegeben, machte diese allerdings von einer Beteiligung durch den Landkreis Rhön-Grabfeld abhängig.

Der Landkreishaushalt hat im Produktkonto der Hüttenförderung noch ausreichend Mittel zur Verfügung, um den Antrag aus diesem Haushaltstitel bedienen zu können, führte Schneider aus. Daher plädierte sie dafür, dem Antrag stattzugeben. Der Kreisausschuss folgte dieser Empfehlung mit einer Gegenstimme. Allerdings wurde in dem Beschluss verankert, dass weitere Unterstützungsanträge durch den Rhönklub ZV Bad Kissingen "aus dem jetzigen Haushaltsrahmen der Hüttenförderung dann nicht mehr möglich sind". Denn die Hüttenförderrichtlinie sehe eine maximale Zuwendung von bis zu 100 000 Euro je beantragendem Verein vor. 

 
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