
Am 18. Februar dieses Jahres genehmigte der Trappstädter Gemeinderat mit neun gegen vier Stimmen die Errichtung einer 14 Hektar großen Fotovoltaikanlage auf einem Areal, das rund 700 Meter vom Neubaugebiet Kapellenstraße/Seemännlein entfernt am Waldrand liegt. Zugrunde lag ein Grundsatzbeschluss, wonach bis zu zwei Prozent der Gemeindefläche mit solchen Anlagen bebaut werden darf.
Ob das Projekt tatsächlich realisiert werden kann, ist indes fraglich geworden. Denn bei der Gemeinde wurde ein Bürgerbegehren eingereicht mit dem Ziel, eben diesen Grundsatzbeschluss und damit auch die vorliegende konkrete Anlagen-Planung zu kippen.
Über 200 Unterschriften gesammelt
Initiatoren des Bürgerbegehrens sind Roland Umhöfer, Edith Treuting, Mathias Gerstner und Jürgen Saal, alle aus Trappstadt. Sie überreichten Ende März an Bürgermeister Michael Custodis eine Liste mit 209 Unterschriften von Bürgern aus Trappstadt und Alsleben, die einen Bürgerentscheid möchten.
Erforderlich gewesen wären bei etwa 1000 Einwohnern rund 100. Die Unterschriften wurden auf einer im Dorfladen in Trappstadt ausliegenden Liste und durch punktuelles Sammeln an der Haustüre zusammengetragen, wobei laut der Initiatoren streng auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes geachtet worden sei. Ein Zusammenhang mit dem massiven Corona-Ausbruch in Trappstadt sei deshalb definitiv auszuschließen.
Es habe gar keine Alternative zum Zeitpunkt der Unterschriftensammlung gegeben, da baurechtliche Fristen einzuhalten waren. Der Abgabetermin für die Unterschriftenliste sei quasi vorgegeben gewesen, um den Bürgerentscheid überhaupt noch fristgerecht zum Laufen zu bringen.
Bürger hätten kaum Vorteile
Auf der Unterschriftenliste sind seitens der Initiatoren folgende Begründungen für ihr Bürgerbegehren aufgeführt: Es würden landwirtschaftlich genutzte Flächen überbaut und jede weitere landwirtschaftliche Nutzung verhindert. Aus derzeitiger Sicht sei keine Bürgerbeteiligung an der Anlage möglich. Es entstünden keine Arbeitsplätze. Es werde mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Steuereinnahmen für die Gemeinde geben. Die Bürger seien vor der Genehmigung nicht ausreichend informiert worden. Durch die in der Gemeinde bereits bestehenden PV-Anlagen sei der Strombedarf bereits heute für 2000 Personen gedeckt. Fast kein Bürger und kein Gewerbebetrieb in der Gemeinde habe einen Vorteil davon.
Abstimmung am 26. September?
Wie es nun weitergeht? Der Trappstädter Gemeinderat wird sich in seiner nächsten Sitzung erneut mit dem Thema befassen müssen und hat dann mehrere Möglichkeiten: zum Beispiel den Beschluss vom 18. Februar zurücknehmen, einem Bürgerentscheid zustimmen oder einen solchen ablehnen. In diesem Fall hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens dann ein Klagerecht.
Bürgermeister Michael Custodis geht allerdings davon aus, dass es nicht so weit kommen wird. „Ich habe keine Probleme mit einem Bürgerentscheid“, so das Trappstädter Gemeindeoberhaupt auf Nachfrage der Redaktion. „Das ist schließlich ein legitimes demokratisches Mittel.“
Ob er sich eine Verlängerung der normalerweise dreimonatigen Frist bis zur Abstimmung um ein weiteres viertel Jahr vorstellen könnte, was möglich wäre, bejaht Custodis. Er halte es für sinnvoll, wenn am Tag der Bundestagswahl im September auch der Bürgerentscheid angesetzt wird. „Denn das bedeutet weniger bürokratischen Aufwand und verspricht eine größere Abstimmungsbeteiligung.“