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Trappstadt
Gemeinderat Trappstadt: Genaue Vorgaben für Fotovoltaikanlagen
Regelungen für den künftigen Bau von Fotovoltaikanlagen in Trappstadt und Alsleben legte der Gemeiderat jetzt fest. 
Foto: Heike Beudert | Regelungen für den künftigen Bau von Fotovoltaikanlagen in Trappstadt und Alsleben legte der Gemeiderat jetzt fest. 
Michael Böckler
 |  aktualisiert: 27.02.2021 02:16 Uhr

Intensiv beraten wurde in der Sitzung des Gemeinderates Trappstadt über das Thema Fotovoltaikanlagen. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach langem Abwägen von Pro und Contra, jeweils mit dem Abstimmungsergebnis 9:4, folgende Beschlüsse gefasst:

Der Grundsatzbeschluss zum Thema besagt, dass lediglich zwei Prozent der Gemarkungsflächen von  Trappstadt und zwei Prozent der Gemarkungsflächen von Alsleben mit Freiflächenfotovoltaikanlagen bebaut werden dürfen. Die eventuell entstehenden Freiflächenfotovoltaikanlagen dürfen dabei das Ortsbild nicht zu stark beeinflussen und sollen von der Wohnbebauung aus möglichst nicht sichtbar sein.

Da eine konkrete Anfrage einer Solar-Firma aus Plattling zur Errichtung eines „Solarparks Trappstadt“ vorliegt, wurde folgerichtig die Einleitung eines vorhaben bezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Ebenso muss die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes in Angriff genommen werden.

Hürden für Bauherren abbauen

Der Bebauungsplan „Am Seemännlein und am Sportplatz“ in der Gemarkung Trappstadt wurde grundlegend überarbeitet. Diese Änderungen müssen nur noch offen ausgelegt werden. Spätestens in sechs Wochen, so Bürgermeister Michael Custodis, ist das Verfahren abgeschlossen und für die Bau-willigen-Bürger sind viele Hürden abgebaut.

Ebenso erfolgte ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Marktweg und in den Bergen“ in der Gemarkung Alsleben. Das Ziel der Überarbeitung ist ebenfalls eine Erleichterung der Vorschriften für zukünftige Bauherren.

Bauanträge

Der geplante Einbau eines Garagentores in einem Nebengebäude in Trappstadt wurde von den  Baubehörden abgelehnt. Bürgermeister und Gemeinderat sind von dieser Entscheidung überrascht. Der geplante Umbau liegt in einer verkehrsberuhigten Zone, sodass die Einwände der Genehmigungsbehörde sehr schwer nachvollziehbar sind. Vonseiten der Gemeinde wird in der Sache noch einmal nachgefragt.

Genehmigt wurden vom Marktgemeinderat folgende Bauanträge im Ortsteil Alsleben: Eine bestehende Maschinenhalle kann zu einem Jungbullenstall umgebaut werden, da die Stellplätze für Lastzüge und Container nicht mehr ausreichen, kann eine Schotterfläche zur Erweiterung der Stellflächen angelegt werden, der Neubau einer Lagerhalle mit 450 Quadratmetern kann ebenfalls realisiert werden.

Grüngut-Sammelplatz wird 18 000 Euro billiger

Die Neugestaltung des Grüngut-Sammelplatzes in Alsleben wurde in Auftrag gegeben. Die besorgniserregenden Kostenvoranschläge für eine Gestaltung in Vollbeton konnten durch einen Alternativvorschlag um 18 000 Euro gemindert werden. Alle Anfahrtswege werden nach dem neuen Vorschlag in Asphalt gestaltet. Vollbeton wird nur verwendet, wo es notwendig ist, zum Beispiel bei den Containern. 

Mobilfunkmast für Trappstadt und Alsleben

Wie bereits berichtet, bemüht sich der Freistaat Bayern mit Fördermitteln um eine Beseitigung der vorhandenen Löcher im Mobilfunknetz. Verhandlungen mit dem Mobilnetzanbieter führten zu einer Suche nach einem möglichen Standort für einen Sendemast. Die Naturschutzbehörde wurde bei der Suche einbezogen. Gefunden wurde ein Standort in der Trappstädter Flur zwischen der Mainleite und der Geisleite, angrenzend an das Rechtlerholz. Ein 60 Meter hoher Sendemast wird notwendig sein. Die zukunftsträchtige, aber umstrittene 5G Technik wird damit aber nicht möglich sein,

Bürgermeister Custodis erfragte am Ende der Sitzung ein Meinungsbild des Marktgemeinderates. Der Anbieter will möglichst bald wissen, ob er mit dem gefundenen Standort, der die Ortsteile Trappstadt und Alsleben gleichermaßen abdeckt, weiterplanen kann.

 
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