Wer in der Gartenstadt von Bad Neustadt unterwegs ist und von der Rhönstraße in die Straße "Am Solzbach" abbiegt, findet neuerdings Parkverbotsschilder vor. Dies hatte auch ein Anwohner dieser Redaktion mitgeteilt. Was hat es damit auf sich?
Beim Besuch vor Ort findet man im Bereich zwischen dem Kreisverkehr an der Rhönstraße und der Kreuzung zum Wacholderweg rechts in der Straße "Am Solzbach" mehrere Schilder, provisorisch aufgestellt, die auf das Parkverbot hinweisen.
Maximilian Pfister, Geschäftsleiter der Stadt Bad Neustadt, erklärt auf Anfrage: "Es wurde bei Einsatzfahrten festgestellt, dass aufgrund der schmalen Straße und versetztem Parken auf der Straße ein problemloses Durchkommen im Notfall nicht möglich ist." Entschieden hat man sich für ein gewöhnliches Parkverbot statt einer "Feuerwehranfahrtszone". In solchen Zonen kann Zuparken ein Straftatbestand sein und Autos können einfacher abgeschleppt werden.
Neue Parkverbotsschilder aufgestellt: Ist die Polizei involviert?
Laut Pfister wurde die Polizei über die Entscheidung informiert. "Bisher liegt uns allerdings keine Rückmeldung vor." Deshalb wurden mobile Schilder aufgestellt, zur "Erprobung" sozusagen.
Bei fest installierter neuer Beschilderung hört das Ordnungsamt immer die Polizei, muss sich aber nicht nach deren Einschätzung richten. Im Zweifelsfall ist die Polizei mit der Durchsetzung der Bestimmung der Schilder beauftragt, weshalb eine Absprache sinnvoll sei. "Ein gänzliches Ausbleiben der Anhörung der PI stellt streng genommen einen Verfahrensmangel dar."
Parkproblem für Anwohner?
Der Anwohner, der sich an den Schildern stört, weist auf die nun schwierige Parksituation hin. Die Antwort von Bad Neustadts Geschäftsleiter Maximilian Pfister ist deutlich: "Die Stadt stellt grundsätzlich keine Parkmöglichkeiten für Anwohner zur Verfügung." Diese seien gehalten, ihre Fahrzeuge auf Privatgrund zu stellen. Ist dies nicht möglich, könne man das Auto auf der Straße abstellen.
Und weiter: "Stehen dort keine Plätze zur Verfügung oder ist es dort verboten, müssen sich Anwohner anderer Möglichkeiten bedienen." Als Beispiele nennt er, Stellplätze anzumieten und auf andere Straßen auszuweichen. "Das Ausweichen auf öffentlichen Verkehrsgrund ist allerdings nur hinnehmbar, solange die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Leichtigkeit des Verkehrs – gerade in Notfalleinsätzen – nicht tangiert werden", sagt Pfister.