Das leuchtend blau gestrichene Fachwerk in Nordheim fällt auf. Während viele Fachwerkhäuser des Rhöndorfs in eher gedeckten und natürlichen Brauntönen gehalten sind, wirft das hellblaue Fachwerk die Frage auf, ob das mit der typischen fränkischen Tradition vereinbar ist. "Es widerspricht unserer Gestaltungssatzung", erklärt Bürgermeister Thomas Fischer. "Der Farbanstrich muss entfernt werden." Diesen Beschluss hatte der Nordheimer Gemeinderat einstimmig gefasst.
Der Bürgermeister habe im Juni - er befand sich gerade im Urlaub - von einem Bürger die Nachricht über den blauen Farbton an dem Fachwerkhaus erhalten. Fischer habe die Angelegenheit an die Verwaltung weitergeleitet mit der Bitte, das Landratsamt und den zuständigen Kreisbaumeister einzuschalten.
Bürgermeister hoffte auf gütliche Einigung
Da es sich um einen klaren Verstoß gegen die gemeindliche Gestaltungssatzung handelt, suchte Bürgermeister Fischer den Kontakt zu den Hausbesitzern, Marianne Spörl-Rößler und Manfred Spörl, um auf die Problematik hinzuweisen. "Ich habe gehofft, dass wir eine gütliche Einigung finden. Warum wurde nicht im Vorfeld mit der Gemeinde gesprochen? Wir hätten sogar einen Zuschuss für die Fachwerksanierung gegeben." Fischer bat das Ehepaar den blauen Farbton gegen einen Farbton zu ersetzen, der der Gestaltungssatzung entspricht.
Gleichzeitig habe die Verwaltungsgemeinschaft über das Landratsamt prüfen lassen, ob die aus dem Jahr 1978 stammende Gestaltungssatzung überhaupt noch Gültigkeit besitze, was aber bestätigt wurde.
Hausbesitzer schaltete Bau-Ministerium ein
Das Ehepaar wandte sich daraufhin an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Diese Behörde wiederum holte eine Stellungnahme beim Landratsamt Rhön-Grabfeld ein. "Im Ergebnis ist die Aufforderung des Bürgermeisters nicht zu beanstanden", so die Schlussfolgerung des Staatsministeriums. Im Weiteren wird auf die Gestaltungssatzung der Gemeinde Nordheim verwiesen. Nicht nur der blaue, sondern auch der weiße Anstrich der Fassade verstoße gegen die Gestaltungssatzung, die auch für Gebäude bindend sei, die nicht unter Denkmalschutz stehen, wie es beim betroffenen Anwesen der Fall sei.
Nach der Gestaltungssatzung der Gemeinde Nordheim sind weiße und andere helle Farben nicht zugelassen. Für Fachwerk wird ausdrücklich ein dunkler Farbanstrich vorgeschrieben. "Dem widerspricht der von Ihnen verwendete Blauton für das Fachwerk", heißt es von der Behörde. Da von Spörls auch keine Ausnahme von der Gestaltungssatzung beantragt worden war, sei der vorgenommene Anstrich für Fassade und Fachwerk ordnungswidrig.
Weiter informiert das Staatsministerium, dass die Entscheidung, ob diese Ordnungswidrigkeit verfolgt werde, Sache der Gemeinde Nordheim sei. "In jedem Fall ist die Gemeinde berechtigt, Sie auf einen Verstoß gegen die gemeindliche Gestaltungssatzung hinzuweisen." Weiter heißt es: "Das Landratsamt Rhön-Grabfeld könnte darüber hinaus die Änderung des Farbanstrichs Ihres Wohnhauses anordnen." Ursprünglich waren das Fachwerk braun, der geschnitzte Eckständer in grün (Umhang), gold (Knöpfe, Stab und Becher) und mit hellen Gesichtstönen versehen.
Noch kein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet
Die Gemeinde Nordheim habe bisher von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren Abstand genommen. Doch mit dem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss ein deutliches und klares Signal gesetzt. "Wir werden auf Einhaltung der Gestaltungssatzung pochen", betonte Fischer. "Das Landratsamt wird das Ehepaar auffordern, die Fassade und das Fachwerk anders zu streichen. Bis Ende Mai haben sie dazu Zeit. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, werden wir dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten."
Dennoch hofft der Bürgermeister, dass es zu einer Einigung kommt und bei den Bauherrn Einsehen herrscht. Er machte auch aufmerksam, dass es ihnen frei stehe, die Förderung für Fachwerksanierung der Gemeinde zu beantragen. Bis zu 800 Euro könnte die Gemeinde zuschießen. Zudem stehe die Gemeinde auch mit Rat und Tat bei der Lösung der Problematik zur Seite. "Wir sind gesprächsbereit. Klar ist aber, so kann es nicht bleiben. Das würde Tür und Tor für andere Fälle öffnen."
Nach mehrmaligen Nachfragen dieser Redaktion teilte Manfred Spörl mit, dass sie nun Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchten, und die Satzung eingesehen werden müsse.
Blöde Frage: Warum hat die Gemeine gewartet, bis das Haus fertig gestrichen war? und dann die Gestaltungssatzung angewandt.
Mir persönlich gefällt es sehr, im bayerischen Schutzmantel gestrichen, ein Hingucker.
Erst wollte ich nichts schreiben, v.a. da ich dachte mit meiner Meinung anzuecken bzw. weil mir die genauen Gegebenheiten trotz Artikels nicht bekannt sind.
Persönlich finde ich die blaue Farbe am Fachwerk doch äußerst ungewohnt. Aber ich muss zugeben das mir das tatsächlich gefällt! Insbesondere harmoniert das mit der Farbe der Dacheindeckung und der weißen Farbe am Mauerwerk perfekt. Das Fachwerk ist von außen 1A hergerichtet!
Ohne vom Fach zu sein würde ich behaupten hier gehen althergebrachtes, Tradition und Moderne eine perfekte Symbiose ein.
Wie eng die Gestaltungssatzung gefallst ist zeit doch der Vorwurf, dass selbst die weiße "normale" Farbe der Gestaltungssatzung wiederspricht! Und das wiederum spricht nicht für die Gestaltungssatzung. 90% aller Fachwerkhäuser sind in einem schlimmeren oder gar in einem erbärmlichen Zustand oder das Fachwerk wurde "verdeckt" - ob das wohl die bessere Lösung ist?
Die Figur (der geschnitzte Eckpfeiler) sieht allerdings wie eine Schießbudenfigur aus. Vielleicht ein anderes Blau oder doch wieder grün.
ändert eure Satzung, weiß blauer Himmel, weiß blaues Fachwerk,
sehr gut gelungen, ein absoluter Hingucker, belebt die eintönige Strasse,
freut euch wenn Bestand wieder belebt wird, alles schöner wie Beton,
wenn auch von der Historie die gebeilten Balken immer verputzt waren,
setzt dem Eckstiel ne Sonnen Brilln auf, vielleicht passts dann,
Nordheim "vor der Rhön" habt Ihr doch a "in die Rhön" getragen.
https://www.tourenplaner-rheinland-pfalz.de/de/punkt/fachwerkhaus/blaues-haus/49764948/#dmlb=1
hätte wahrscheinlich keine Probleme gemacht.
Wenn man VORHER kurz nachgedacht hätte, wäre der Rechtsstreit zu vermeiden gewesen.
Das sieht super aus dieses Haus! Schande über die Gemeinde!
So vergrault man auch potentielle Bauherren nachhaltig!