Trampolin, Schaukel, Klettergerüst oder Rutsche – diese und andere Spielgeräte gehören nicht nur zur Grundausstattung kommunaler Spielplätze, sondern sind auch auf vielen Privatgrundstücken zu finden, wenn Kinder zum Haushalt gehören.
Doch während die Anlage eines kleinen Spielbereichs in Gärten von Ein- oder Zweifamilienhäusern freiwillig ist, sind Bauherren von Häusern mit mehr als drei Wohnungen in Bad Königshofen künftig verpflichtet, einen Spielplatz anzulegen, der gewissen Anforderungen entsprechen muss. Auch eine Ablöse in Form einer Zahlung an die Stadt ist möglich, wenn zum Beispiel kein Platz für einen Spielplatz auf dem Grundstück ist.
Satzung in Bad Königshofen mehrheitlich beschlossen
Rechtsgrundlage für die "Kinderspielplatzpflicht" bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern ab vier Wohnungen ist die neue Kinderspielplatzsatzung der Stadt Bad Königshofen, die dem Stadtrat kürzlich von der Verwaltung vorgelegt und mehrheitlich beschlossen wurde.
Fünf Gremiumsmitglieder waren dagegen. So kritisierte Anton Fischer die über Hand nehmende Bürokratie. Ein anderer Stadtrat merkte an, dass das Bauen ohnehin schon teuer genug sei und mit der "Spielplatzpflicht" nun ein weiterer Kostenfaktor dazu komme.
Für die Bauherren entsteht so eine Rechtssicherheit
Bürgermeister Thomas Helbling hatte vor der Zustimmung des Stadtrats zur neuen Kinderspielplatzsatzung aus der Sitzungsvorlage der Verwaltung zitiert. Demnach muss laut Bayerischer Bauordnung beim Bau eines Gebäudes mit mehr als drei Wohnungen ein "ausreichend großer Spielplatz" angelegt werden – und zwar unabhängig davon, ob in dem Gebäude tatsächlich Kinder wohnen oder nicht.
Um für künftige Bauherren Rechtssicherheit herzustellen, habe man sich für die Erlassung einer Satzung entschieden, in der von der Lage, Größe oder Beschaffenheit bis hin zur Ablösung der Pflicht, einen Spielplatz anzulegen, alles im Detail geregelt ist.
Was alles in der neuen Satzung von Bad Königshofen steht
So ist in der neuen Satzung zum Beispiel niedergeschrieben, dass die Bruttofläche des Spielplatzes je 25 Quadratmeter Wohnfläche mindestens 1,5 Quadratmeter betragen muss, mindestens aber 60 Quadratmeter. Die Spielflächen sind ausreichend zu entwässern. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Hunde fernzuhalten sind.
Es muss ein Sandkasten mit einer Größe von mindestens zehn Quadratmetern vorhanden sein. Bei mehr als fünf Wohneinheiten muss mindestens ein Spielgerät wie etwa ein Schaukel oder ein Wippe aufgestellt werden, ab zehn Wohneinheiten mindestens zwei.
Regelmäßige Kontrollen sind nötig
Der Spielplatz muss in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Wer als Bauherr eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück oder in der Nähe keinen Spielplatz anlegen kann oder will, kann eine Ablöse an die Stadt bezahlen. Diese investiert das Geld dann in ihre öffentlichen Spielflächen oder in andere Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.
Der Grundbetrag beläuft sich bei einem Spielplatz bis 60 Quadratmeter auf 10.500 Euro, für jeden weiteren Quadratmeter 175 Euro. Die Ablöse pro Spielgerät muss mindestens 2600 Euro betragen.
Architekt Roland Ress sieht in der neuen Spielplatzsatzung durchaus einen positiven Ansatz der Stadt, Familien mit Kindern verstärkt unterstützen zu wollen. Auch die Möglichkeit der Ablöse sei sinnvoll, wenn zum Beispiel auf dem Baugrundstück zu wenig Platz für eine geeignete Fläche ist. Dass wegen der zusätzlichen Kosten für das Anlegen oder Ablösen eines Spielplatzes künftig weniger oder gar keine Mehrfamilienhäuser gebaut werden, diese Gefahr sieht Roland Ress nicht. "Von diesen Mehrkosten lässt sich keiner abschrecken."
Regeln zu Spielplätzen: Wie sieht es im Landkreis Rhön-Grabfeld aus?
Während die Stadt Bad Königshofen auf Grundlage der Bayerischen Bauordnung nun eine eigene Satzung über die Gestaltung und Ausstattung von Kinderspielplätzen verfügt, halten andere Städte im Landkreis die Festlegungen in der bayerischen Bauordnung zur Anlage von Kinderspielplätzen bei Mehrfamilienhäusern für ausreichend.
So gibt es nach Auskunft der Stadtverwaltungen Bad Neustadt und Mellrichstadt keine Spielplatzsatzungen und es sind auch keine geplant. "Auch über die Möglichkeit einer Ablöse werden bei uns momentan keine Überlegungen angestellt", so Maximilian Pfister, Geschäftsleiter der Stadt Bad Neustadt.
Auch Peter Hehn, Geschäftsleiter der Stadt Mellrichstadt, sieht keinen Handlungsbedarf, was den Erlass einer Spielplatzsatzung betrifft. In der bayerischen Bauordnung stehe ja deutlich drin, dass jeder Bauherr den Nachweis über einen ausreichend großen Spielplatz erbringen müsse. "Einer eigenen städtischen Spielplatzsatzung bedarf es deshalb nicht."
Die Mehrkosten werden 1zu1 auf die Mieter umgelegt! Die Stadt will sich offensichtlich zusätzlich den Bau von Spielplätzen sparen und zusätzliche Einnahmen durch Ablöse generieren wenn kein Spielplatz gebaut wird.
Dank der Klarnamenpflicht werden Lokalpolitiker zukünftig von jeglicher öffentlicher Kritik meinerseits verschont bleiben. Ich könnte hier Schwierigkeiten bekommen. Nein Danke!
Dank dem dekografischen Wandel liest man öfter von Seniorenwohnen, Senioren-WGs, altersgerechtem Wochen etc. Da macht ein Spielplatz am allermeisten Sinn.
Schaut man sich in Königshofen um kann man kaum einen positiven Beitrag zum Stadtbild erkennen welcher durch die Stadt selbst bewerkstelligt wurde (ausgenommen Tuchbleiche). Alle anderen verschönernten Maßnahmen wurden von privat in die Wege geleitet oder vom Staat initiiert.
Die zusätzlichen Kosten müssen nun auf die Miete umgelegt werden, das ist auch nicht gerade familienfreundlich. Bad Königshofen wird so nicht attraktiver.
Das man sich von der Verpflichtung freikaufen und so die Wartungskosten vermeiden kann…., man könnte auch glauben hier ist eine zusätzliche Bausteuer versteckt.