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Bad Neustadt
Sexuelle Übergriffe durch frühere Führungskraft des Rhön-Klinikums: Fall wird am Landgericht  neu aufgerollt
Ein 45-Jähriger wurde in Bad Neustadt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und eine Nebenklagevertreterin legten nun Berufung ein.
Ein 45-Jähriger (Mitte) wurde vom Amtsgericht Bad Neustadt wegen sexueller Übergriffe auf zwei Azubis zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun legten Staatsanwaltschaft und eine Nebenklagevertreterin Berufung ein.
Foto: Josef Lamber | Ein 45-Jähriger (Mitte) wurde vom Amtsgericht Bad Neustadt wegen sexueller Übergriffe auf zwei Azubis zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun legten Staatsanwaltschaft und eine Nebenklagevertreterin Berufung ein.
Kristina Kunzmann
 |  aktualisiert: 23.04.2025 13:32 Uhr

Eine ehemalige Führungskraft des Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt muss sich in einigen Monaten erneut vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Bad Neustadt hatte den 45-Jährigen am 10. April wegen sexueller Übergriffe auf zwei Auszubildende zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Im Fall eines dritten Auszubildenden war das Gericht zu einem Teilfreispruch gekommen.

Wie Joachim Hein, Direktor des Bad Neustädter Amtsgerichts, auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt, legten sowohl die Staatsanwaltschaft – sie hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten und einen Teilfreispruch gefordert – als auch eine Nebenklagevertreterin Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Aussage des dritten Auszubildenden vor Gericht in Bad Neustadt nicht konstant genug

In ihrer Urteilsverkündung hatte Richterin Kathrin Hofmann den Teilfreispruch damit begründet, dass der dritte Azubi Vorfälle nicht konstant, sondern widersprüchlich, wenig erlebnisbasiert und ohne Details vor Gericht dargestellt habe. Das könne zwar auf seine introvertierte Art und die große Belastung durch das Verfahren zurückzuführen sein, dürfe aber nicht zulasten des Angeklagten gehen. "Wir sind uns sicher, dass auch hier etwas passiert ist. Allerdings können wir nicht mit der erforderlichen Sicherheit sagen, was genau. 'Etwas' reicht für eine Verurteilung nicht aus", so Hofmann.

Gegen diesen Teilfreispruch legte die Nebenklagevertreterin nun Berufung ein, die Staatsanwaltschaft ficht das Urteil ebenfalls an. "Das hat zur Folge, dass der Fall in zweiter Instanz vor dem Landgericht Schweinfurt mit neuer Beweisaufnahme erneut aufgerollt wird", erklärt Amtsgerichtsdirektor Hein. Das Urteil könne dann entweder höher oder niedriger ausfallen.

 
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