Im mittlerweile vierten Mediationsverfahren zum Neubau der Hütte auf der Milseburg ist es in der vergangenen Woche zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen Vor einem Güterichter in Kassel hat die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) ihre Klage gegen den Bau der Hütte zurückgezogen.
Einigung von allen Seiten unterschrieben
Dies hatte am vergangenen Donnerstagabend der Hofbieberer Bürgermeister Markus Röder den Mitgliedern der Gemeindevertretung gesagt. Das Fax mit der Einigung, von allen Seiten unterschrieben, sei am Donnerstag um 17.30 Uhr in der Verwaltung eingetroffen. Demnach hat die HGON ihre Klage gegen die Befreiung von den Schutzvorschriften für das Naturschutzgebiet Milseburg und damit gegen Abriss und Neubau zurückgezogen.
In der Klage hatte die HGON die Befürchtung geäußert, dass mit dem Neubau auf dem Berg ein touristischer Magnet entstehe und eine zentrale Ver- und Entsorgung von Wasser und Abwasser für die Hütte realisiert wird. Dazu müsste eine unterirdische Leitung komplett durch das Gestein gebohrt werden. Damit würde gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Nun ist eine Bohrung und eine zentrale Erschließung der Hütte mit der Klagerücknahme vorerst vom Tisch.
Wasser muss auf den Berg gefahren werden
„In konstruktiver Zusammenarbeit konnte vor dem Güterichter ein Kompromiss gefunden werden“, sagt Reinhard Kolb vom HGON-Arbeitskreis der Fuldaer Zeitung. Einer dezentralen Ver- und Entsorgung der Hütte – Wasser müsste auf den Berg gefahren werden und vermutlich chemische Toiletten – stimmte die HGON zu. Der Betrieb der Hütte und auch das Betreten des Naturschutzgebietes Milseburg werden mit Auflagen genehmigt. Wie die genau aussehen, werde die HGON in der nächsten Woche bekanntgeben.
Nach Angaben von Bürgermeister Röder macht die Klagerücknahme nun den Weg frei für Planungen mit dem Architekten. Röder wagt allerdings keine Prognosen, wie schnell Abriss und Neubau realisiert werden könnten. Es müssten noch viele Gespräche geführt und Bedingungen erfüllt werden. „Wir können jetzt da weitermachen, wo wir vor knapp einem Jahr auch schon waren, als die Klage eingereicht wurde“, sagte der Hofbieberer Bürgermeister. „Für die Gemeinde, für die Bürger und die Menschen der Region, die einen Bezug zur Milseburg haben, ist dies ein bedeutender Tag“, so Röder. „Wir können jetzt loslegen.“
Fuldas Landrat Woide erleichtert, aber: kein Remmidemmi auf dem Berg
Er dankte dem Landkreis Fulda und Landrat Bernd Woide, die sich über den gesamten Zeitraum für den Neubau der Hütte eingesetzt haben. Aber er zollte auch der HGON Respekt, denn nur wenn beide Verhandlungspartner zustimmen, könne es zu einem Ergebnis kommen. Auch Landrat Bernd Woide (CDU) zeigt sich erleichtert, dass ein Kompromiss gefunden werden konnte, weil beide Seiten aufeinander zugegangen seien. „Wir können nun arbeiten, denn die Baugenehmigung ist vorhanden. Es ist eine gute Lösung“. Allerdings bedeute sie, „dass wir mit einem Provisorium hinsichtlich der Erschließung arbeiten müssen“.
Landrat Woide macht deutlich, dass mit dem Neubau der Hütte - die alte stand über 135 Jahre auf der Milseburg - keine touristische Aufwertung und auch kein „Remmidemmi“ auf dem Berg beabsichtigt werde. „Wir sehen die Sensibilität des Naturraumes Milseburg.“ Vier Mediationen waren notwendig, um die Klage der HGON abzuwenden. Die Vermittlung war ein Vorschlag des Verwaltungsgerichtes Kassel, um eine mehrjährige Verhandlung zu vermeiden.
Montagssänger hatte musikalisches Zeichen gesetzt
Noch kurz vor Allerheiligen hatten sich zum zweiten Jahrestag der Hütten-Schließung die Montagssänger auf der Milseburg getroffen und Rhönlieder gesungen. Sie haben Transparente an die Hütte gehängt, um darauf aufmerksam zu machen, dass sie seit genau zwei Jahren geschlossen ist. Der Sprecher der Montagssänger, Günter Meinung, sagte unter dem Läuten der Kirchenglocke, dass mit den Ständchen und den Gebeten ein Zeichen gesetzt werden soll, damit die Verantwortlichen zu einer einvernehmlichen Lösung kommen im Sinne der Montagssänger und aller Rhönfreunde. Das scheint gefruchtet zu haben.