Zwischen Leutershausen und Querbachshof möchte ein Investor eine rund neun Hektar große Fotovoltaik-Freiflächenanlage errichten. Das Problem: Der Park würde im Landschaftsschutzgebiet stehen.
Deshalb hatte sich der Umweltausschuss des Kreistages schon einmal mit dem Projekt befasst. Kreisjustitiar Manfred Endres hatte seinerzeit den besonderen Status eines Landschaftsschutzgebietes erläutert, in dem es um den Erhalt der landschaftlichen Schönheit sowie des Naturhaushaltes geht. Seinerzeit einigte sich das Gremium, grundsätzlich keine derartigen Ausnahmegenehmigungen in Landschaftsschutzgebieten zu unterstützen. Ausnahme seien Randflächen eines Schutzgebietes. Außerdem müssten mindestens gleich große Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Nicht zuletzt müssten jeweils alternative Standorte ausreichend geprüft sein, hieß es im Forderungskatalog.
Ablehnung empfohlen
Und genau die Forderung nach ausreichender Prüfung alternativer Standorte erschien der Verwaltung im Landkreis in der Sache nun nicht ausreichend erfüllt. Vor dem gesamten Gremium des Kreistags empfahl Manfred Endres nun eine Ablehnung des Projektes, bis Alternativen geprüft seien.
Vor dem Kreistag zitierte er aus einer Reihe von Stellungnahmen. Nicht nur der höheren Landesplanungsbehörde fehlten Untersuchungen für Alternativstandorte, auch der Regionale Planungsverband Main-Rhön bemängelt dies. Auch der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern als Träger öffentlicher Belange sieht keinen Grund, hier auf die Schutzwirkung eines Landschaftsschutzgebietes zu verzichten.
Naherholungswert beachten
Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt hebt den Naherholungswert des Gebietes für die Ortsbevölkerung hervor und sieht auch eine optische Wirkung des Technik-Projekts in die umliegende Landschaft hinein, wenn auch nicht eine sehr hohe. Der Naturschutzbeirat hat Mitte März einer Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht zugestimmt mit dem Hauptargument fehlender Alternativ-Prüfungen.
Kein absolutes Nein
Landrat Thomas Habermann betonte, dass dies "kein absolutes Nein" des Kreistags bedeute. Aber eine Entscheidung solle auf sicheren rechtlichen Füßen stehen, wovon auch die Gemeinde am Ende profitiere. Der Grünen-Kreisrätin Carmen Kronester war es wichtig, dass die Ausgleichsflächen in solchen Fällen nach Möglichkeit nicht einfach zerstückelte Parzellen sind, sondern ebenfalls zusammenhängende Flächen.
Weil in dieser Angelegenheit größerer Diskussionsbedarf besteht, forderte SPD-Kreisrat René van Eckert die Vertagung des Tagesordnungspunktes, der Naturschutzbeirat solle sich des Themas noch einmal annehmen. Das sah auch der Kreistag als ganzer als vernünftig an.