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Bad Neustadt
Photovoltaik im Landschaftsschutzgebiet: Kreistag will eine Linie
Landschaftsschutzgebiete sollen die Landschaft schützen. Soweit, so gut. Doch was, wenn Platz für lukrative Photovoltaik-Parks her soll? Der Landkreis sucht die gemeinsame Linie.
Photovoltaik ist gut für das Klima, große Anlagenflächen beeinträchtigen jedoch das Landschaftsbild. Das gilt besonders für Landschaftsschutzgebiete wie in Rhön-Grabfeld. Der Umweltausschuss befasste sich deshalb grundlegend mit dem Thema. 
Foto: Südwerk | Photovoltaik ist gut für das Klima, große Anlagenflächen beeinträchtigen jedoch das Landschaftsbild. Das gilt besonders für Landschaftsschutzgebiete wie in Rhön-Grabfeld.
Gerhard Fischer
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:15 Uhr

Erneuerbare Energien liegen im Trend. Nach dem Windräder-Boom bekommen die Kommunen immer häufiger Anträge auf ihre Ratstische, bei denen es um die Errichtung von Photovoltaik-Parks geht. Jüngstes Beispiel im Landkreis ist Leutershausen bei Hohenroth, wo zwischen Leuterhausen und Querbachshof eine rund neun Hektar große Anlage entstehen soll. Doch das Areal liegt eigentlich im Landschaftsschutzgebiet. Dieses hat den Sinn,  das Erscheinungsbild der natürlich gewachsenen Landschaft zu schützen. Ein Photovoltaik-Feld passt dazu nicht.

Gleichbehandlung muss sein

Nachdem der Fall Leuterhausen der erste im Landkreis ist, hat sich der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutzfragen des Kreistags mit der Frage befasst, wie man sich grundsätzlich dazu stellen will, wenn Anfragen für solche Anlagen in einem Landschaftsschutzgebiet erfolgen. Immerhin hat die Entscheidung des Kreistages wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes für weitere Fälle Grundsatzwirkung. 

Der Justitiar des Landratsamtes, Manfred Enders, erläuterte den grundsätzlichen Zweck eines Landschaftsschutzgebietes "zur Bewahrung von Schönheit, Vielfalt und Eigenart des für die Rhön typischen Landschaftsbildes" sowie zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Abgewogen werden müssten diese Zwecke mit den Belangen des Klimaschutzes, der auch durch Erneuerbare Energien erreicht werden soll. Die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis befänden sich in der Hauptsache westlich/nördlich der A71, im Grabfeld seien erst wieder die Haßberge Landschaftsschutzgebiet.

Naturpark will keine Anlagen

Im September 2020 hatte der Vorstand des Vereins Naturpark Bayerische Rhön in einem Grundsatzbeschluss die Landkreise und Gemeinden im Naturpark Bayerische Rhön aufgefordert, keine Genehmigungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gebietskulisse des Landschaftsschutzgebietes zu erteilen.

Allerdings: In begründeten Einzelfällen könnte die Genehmigung einer solchen Anlagen am Rande eines Schutzgebietes in Betracht kommen. Genau diese Situation liegt nach der Meinung des Umweltausschusses für das Leutershäuser Projekt vor. Und genau deshalb hatten die Kreisrätinnen und Kreisräte kein Problem damit, vier Punkte für eine Ausnahme-Regelung zu bestimmen. Das betroffene Grundstück darf nicht vollständig vom Landschaftsschutzgebiet eingeschlossen sein, es muss im Randgebiet liegen.

Ausgleichsflächen schaffen

Weiter müssen für diejenigen Flächen, die aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden, mindestens ebenso große Ausgleichsflächen neu in das Schutzgebiet aufgenommen werden. Der ausgewählte Standort darf keine Bezugsfallwirkung haben für künftige Vorhaben. Und schließlich will der Kreistag, dass stets eine Prüfung von Standortalternativen vorgenommen wird.

Für die Grünen-Kreisrätin Carmen Kronester war es wichtig, dass keine Inseln des Landschaftsschutzes entstehen, sondern eine zusammenhängende Fläche erhalten bleibt. Fraktionskollege Eberhard Räder wiederum betonte den Aspekt, dass durch zu rigorose Beschränkungen die Landwirtschaft in ihrer Zukunftsentwicklung nicht zu sehr beeinträchtigt wird. "Wir dürfen uns das nicht hinbiegen, wie man es gerade braucht", betonte wiederum Eberhard Streit von den Freien Wählern. Kollege Egon Sturm bemerkte, dass solche Anlagen nicht nur auf ihren Standort wirken, sondern als weithin sichtbare technische Objekte weit in die Landschaft hinein wirken.

Standort Leutershausen unproblematisch

Im Falle von Leutershausen konnte Christoph Herbert immerhin Entwarnung geben. Die Lage auf einem Hochplateau sei praktisch nicht einsehbar, weder aus der Richtung von Querbachshof noch von Brendlorenzen aus. Der geplante Park habe keinerlei Einwirkung in die weitere Landschaft hinein. 

 
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