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Wargolshausen
Leserforum: Windpark-Investoren bauen auf eigenem Risiko
Bearbeitet von Michael Nöth
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:28 Uhr

Zum Artikel „Windpark wächst langsam in die Höhe“ erreichte uns folgende Leserzuschrift.

Leider wurden bei der Recherche für den benannten Artikel die Kläger gegen die beiden Windparks nicht um eine Stellungnahme angefragt. Da dies in unseren Augen zu einer einseitigen Darstellung des aktuellen Sachstandes führt, geben wir zusätzliche Informationen.

Die laufenden Privatklagen gegen die Enercon-Windparks Wülfershausen und Wargolshausen wurden vom VG Würzburg ruhend gestellt, da eine wichtige Entscheidung des höchsten Bayerischen Verwaltungsgerichtes (VGH München) in einem Parallelverfahren des Naturschutzverbandes VLAB (Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V) gegen die beiden Windparks noch aussteht.

Der VGH München trifft gerade eine wichtige Entscheidung bezüglich der Zukunft der Enercon-Windparks Wülfershausen und Wargolshausen. Der Naturschutzverband VLAB hat Beschwerde beim VGH München eingelegt mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung der bereits eingelegten VLAB-Klagen gegen die beiden Windparks wiederherzustellen. Wenn der VGH München dieser VLAB-Beschwerde stattgeben sollte, bedeutet dies, dass die Bauarbeiten an den beiden Windpark erst einmal wieder eingestellt werden müssten. Das Kriterium für einen vom VGH München ausgesprochenen möglichen Baustopp ist, dass der VGH die laufende VLAB-Klage in der Hauptsache für begründet und für voraussichtlich erfolgreich hält. Diese VLAB-Klage in der Hauptsache liegt derzeit noch vor dem VG Würzburg.

Es hängt derzeit also viel von der anstehenden Entscheidung des VGH München ab, weil damit das höchste Bayerische Verwaltungsgericht eine Aussage über die inhaltliche Stärke der VLAB Klage gegen die Enercon-Windparks Wargolshausen und Wülfershausen trifft. Mit einer Entscheidung des VGH München bezüglich der VLAB-Beschwerde ist demnächst zu rechnen.

Die Windparkvorhabensträger bauen derzeit also auf volles eigenes Risiko. Wenn die laufenden Klagen Erfolg haben sollten, müssten die durchgeführten Baumaßnahmen wieder beseitigt werden.

Bert Kowalzik

97618 Wargolshausen

 
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  • G. Z.
    Baustopp gefordert: Nicht die die sich beschweren, scheinen Fehler gemacht zu haben, sondern die die das Baurecht angewendet haben. Oder wie der Bauer sagen würde: "Ganz sauber war die Gschichte nicht" - sonst hätte das höchste Gericht Bayerns keine Zweifel!
    Und mal ehrlich und offen: dass die Windräder zwischen Bahra und Junkershausen und die zwischen Wülfers-und Wargolshausen vom gleichen Investor zeitnah aber in getrennten Bauanträgen beantragt waren und nicht zusammen gehören und zusammen zu beurteilen sein sollen, ist für einen der Augen hat und sehen kann, schon eine recht dreiste Behauptung - so jedenfalls meine Einschätzung!
    und zur Ergänzung - die Entscheidung ist vom 3.4. und nicht etwa vom 1.4. ! - also kein Aprilscherz. Man tut einem Bauwerber keinen Gefallen, wenn man bei Umwelt- und hier besonders bei Menschenverträglichkeitsprüfung das sprichtwörtliche Auge zu drückt. Wer ein Auge zu drückt, ist bekanntlich halb blind !
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  • G. Z.
    Baustopp! Die Entscheidung des VGH in München vom 03.04.2019 sollte einen unverzüglichen Baustopp nach sich ziehen. Der VLAB-Beschwerde im einstweiligen Verfahren wurde vom VGH stattgegeben.Zwar ist eine endgültige Entscheidung über den Windpark damit noch nicht gefallen-hier stehen noch weitere Gerichtsinstanzen aus- aber das höchste Bayerische Verwaltungsgericht ist sich hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Windparks so im Unklaren, dass ein Baustopp erforderlich wird. Gerne schiebt man dem Kläger oder Beschwerdeführer den Schwarzen Peter zu, man sollte aber bei diesen Rechtsstreit beachten, dass es nicht die Wargolshäuser sind, die vom Gericht einer falschen Handlung bezichtigt werden, sondern Bayerns höchstes Verwaltungsgericht stellt die im Genehmigungsverfahren von den verschiedenen beteiligten Seiten -Landratsamt und Bauherr- angewandten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der korrekten Rechtsanwendung in Zweifel!
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