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Bad Neustadt
Landrat Habermann: Hotspot Rhön-Grabfeld als heilsame Übung
Das Wochenende hatte es im Landratsamt Rhön-Grabfeld in sich. Die Inzidenz-Zahl stieg über die 50er-Marke. Die Allgemeinverfügung warf viele Fragen auf bei Bürgern.
Landrat Thomas Habermann im Gespräch über die aktuelle Corona-Situation im Landkreis.
Foto: Sigrid Brunner | Landrat Thomas Habermann im Gespräch über die aktuelle Corona-Situation im Landkreis.
Michael Nöth
 |  aktualisiert: 09.02.2024 07:48 Uhr

Die letzte E-Mail eines besorgten Bürgers zum Corona-Hotspot Rhön-Grabfeld und die daraufhin erlassenen Verfügungen hatte Landrat Thomas Habermann am Sonntag um 22 Uhr beantwortet. "Wir sind regelrecht überflutet worden mit Fragen am vergangenen Wochenende", konstatiert der Kreischef. Das Landratsamt hatte am Samstag für Sonntag, 27. September, 0.00 Uhr strenge Schutzmaßnahmen verfügt.

Auch Nichtmeldung ist eine Nachricht

Die Bürgerinnen und Bürger wollten natürlich umgehend wissen, wie tief die Beschränkungen gehen, was sie im Detail beachten müssen und ob auch Kindergärten betroffen sind. "Uns ist es bei der Allgemeinverfügung um die Kernbotschaft gegangen", sagt Habermann. "Und wir haben gemerkt, dass auch eine Nichtmeldung eine Nachricht ist, nämlich, dass in Kindergärten keine Beschränkungen gelten. Das hätten wir in der Veröffentlichung mit aufnehmen müssen!"

Auch in Sachen Maskenpflicht für die Grundschülerinnen und Grundschüler seien die Wellen hochgeschlagen. "Bei der abschließenden Lagebeurteilung am Samstag hatten wir noch nicht alle Testergebnisse von den Schulen. Die lagen aber am Montag vor. Da haben wir schnell reagiert und die Maskenpflicht für die Erst- bis Sechstklässer um 8.30 Uhr wieder aufgehoben", erklärt Jörg Geier von der Stabsstelle Kreisentwicklung. "Auch uns ist klar, dass eine Maskenpflicht in dieser Altersgruppe wahnsinnig schwer einzuhalten ist", schiebt der Landrat nach.

RKI-Wert für die Dauer von einem ganzen Tag

Er weist aber auch daraufhin, dass der Inzidenzwert vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegt wird. "Und der ist für uns rechtlich bindend", so Habermann. Wenn der Wert die 50 Infizierte pro 100 000 Einwohner übersteigt, muss die Kreisbehörde handeln. "Das Problem dabei ist, dass das RKI die Marke am Morgen für einen Tag festlegt, obwohl sich der Wert tatsächlich stündlich ändern kann. Je nachdem, welche Testergebnisse gerade von den Laboren zurückkommen und aufgelistet werden", erklärt der Kreischef.

Zudem erinnert Habermann an die rechtliche Vorgabe, dass die Allgemeinverfügung erst aufgehoben werden kann, wenn der Inzidenzwert sieben Tage unter der 50er-Marke liegt. "Wir bewegen uns im Spannungsfeld zwischen Infektionsgeschehen und Alltagsleben. Niemand will unser Leben mehr einschränken als notwendig. Wir müssen aber auch dem Gesundheitsamt die Chance geben, die Infektionsketten nachzuverfolgen. Bei 25 Personen geht das einfacher. Bei 1500 schaffen wir es nicht mehr", so der Landrat. 

Höchste Infizierungsrate bei Privatfeiern

Er setzt darauf, dass die Regierung einen bundesweit einheitlichen Höchstwert gerade für Privatfeiern erlässt. "Wie wir zuletzt festgestellt haben, gibt es dabei die höchste Infizierungsrate", erläutert Habermann. Viele Personen, körperliche und langandauernde Nähe, Indoor und widrigenfalls eine schlechte Allgemeinhygiene böten dem Virus ein großes Feld. Der Landrat sieht die Einschränkung gerade bei solchen Feiern als wichtigste Maßnahme für die kommenden Herbst- und Wintermonate.   

Dass der Landkreis Rhön-Grabfeld im Spätsommer zum Corona-Hotspot wurde, sieht der Kreischef als heilsame Übung im Umgang mit dem Inzidenzwert: "Wir sind praktisch fitgemacht worden für den Herbst!" Er selbst sei zwar täglich in Sorge um das Infektionsgeschehen, sehe aber auch, dass der Großteil der Bevölkerung mit der Verantwortung, die jeder für sich und den Mitmenschen tragen müsse in dieser Pandemie-Zeit, sehr gut umgehe. "95 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger nehmen die Herausforderungen an. Und mit dem Rest müssen wir ins Gespräch kommen und ihre Sorgen einzeln abarbeiten!", sagt der Landrat.

 
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