
Ab Sonntag, 27. September, um Mitternacht, 0 Uhr, gelten für den Landkreis Rhön-Grabfeld strengere Corona-Richtlinien, nachdem am Samstag der kritische Inzidenz-Wert von 50 überschritten worden war. Unter anderem sind im öffentlichen Raum nur noch Gruppen mit maximal fünf Personen zulässig. Private Feiern in geschlossenen Räumen sind mit maximal 25 Gästen möglich, wie das Landratsamt Rhön-Grabfeld in einer Allgemeinverfügung bestimmt. Die Regeln gelten vorerst bis zum Samstag, 3. Oktober.
Bestuhlung in Gastronomiebetrieben ist zu reduzieren
In Gastronomiebetrieben ist die Bestuhlung entsprechend der maximalen Gruppengröße zu reduzieren. Private Veranstaltungen im Freien sind demnach bis maximal 50 Personen zulässig. Für sämtliche Veranstaltungen gelten die aktuell üblichen Hygienevorschriften. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
Hohe Strafen drohen bei Nichtbefolgung
Der Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist auf eine Person je Bewohner bzw. Patient pro Tag beschränkt. Die Allgemeinverfügung ist sofort gültig. Verstöße gegen diese stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann, heißt es weiter in der Presseinformation vom Samstagnachmittag, 15 Uhr.
Darin werden auch die aktuellen Infektionszahlen mitgeteilt. 49 bestätigte Corona-Infektionen sind gemeldet (davon drei in stationärer, nicht-intensivmedizinischer Behandlung) Damit sind bislang insgesamt 272 Fälle bestätigt.
Für alle Schulen im Landkreis gilt ab Montag Mundschutzpflicht, also auch während des Unterrichtes. Damit müssen nun auch Grundschulkinder Masken tragen, die bisher von der Maskenpflicht ausgenommen waren. Für einzelne Klassen gelten jedoch Quarantäne-Maßnahmen oder Distanzunterricht, nachdem es in verschiedenen Einrichtungen zu Corona-Befunden kam. Die Betroffenen werden nach Absprache mit dem Gesundheitsamt und nach Vorgaben des Rahmen-Hygieneplans durch die jeweiligen Schulen informiert, wie es aus dem Landratsamt weiter heißt.
Wichtige Informationsseiten im Internet
www.coronavirus.bayern.de
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
Homepage des Robert Koch Instituts:
http://www.rki.de
Hier finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard die landkreisbezogenen täglich aktualisierten Fallzahlen (inkl. Inzidenzwert).
Aktuelle Informationen aus dem Landkreis: www.rhoen-grabfeld.de
Allgemeinverfügung
Maßnahmen für den Landkreis Rhön-Grabfeld aufgrund erhöhter Infektionszahlen
(Überschreiten des Schwellenwertes am 26.09.2020)
Schützen Sie sich vor Fehlinformationen! Öffentliche Informationsquellen zum Thema Corona finden Sie im Internet unter:
Offizielle Informationsseite des Freistaates Bayern
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
Homepage des Robert Koch Instituts: http://www.rki.de Hier finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard die landkreisbezogenen täglich aktualisierten Fallzahlen (inkl. Inzidenzwert).
Aktuelle Informationen aus dem Landkreis stehen unter www.rhoen-grabfeld.de bereit.
Zumindest danach dürfen aktuell weiterhin ausgedehnte "Mountainbiketouren" von, nach bzw. in unserem Landkreis durchgeführt werden
Dürfen Schüler, Handwerker, Touristen u.s.w. aus benachbarten Randgebieten noch den LK -Rhön-Grabeld betreten: -JA- oder -NEIN-?
Und was ist mit Thüringen?????
Ist ja auch gleich um die Ecke....und die Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen?
Auch Hessen grenzt an den Bäderlandkreis Rhön-Grabfeld.
Sogar der Mond wurde schon in der Nähe von Bad Königshofen gesehen !
Werter Radfahrender Mensch:
Mir scheint, Sie übertreiben !
Leinach, als Ortsteil von Sulzfeld i. Gr., gehört zum Landkreis Rhön-Grabfeld.
Der Ort Bundorf im oberen Haßgau ist im Landkreis Haßberge gelegen, allerdings ist die Landkreisgrenze vom Ort etwa zwei Kilometer entfernt, der Bundorfer Ortsteil Neuses liegt nur circa 500 Meter von der Landkreisgrenze weg.
Soviel Heimatkunde muß einfach sein.
Und: wäre nicht mal wieder Zeit für ausgedeeehntes RADFAHREN?
Gibt es eine Bußgeldfestsetzung auf Bundes-,Regierungsebene gem. dem Grundgesetz?
Und wo bleibt die rechtliche Begründung gem. Grundgesetz auf Bundesebene?
Hat MP Markus Söder wegen möglichem "Heimvorteil" zum Firmainteressen-
Vorteil seiner Ehefrau seinen Amtseid vergessen?
Auf Bayern-Erlass von MP Markus Söder in seinem persönlichen Alleingang unter Mißachtug der Rechtmäßigkeit??
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt seit dem 01.Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zu r Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Näheres über -Wikipdeia-
Nur stellt sich Frage: Weshalb wurden Schutzmaßnahmen seitens Bundesregierung
vergessen, wenn seit 2012 eine Studie zum fiktiven Virus namens "Modi-SARS"
bekannt war und seit acht Jahren keinerlei Schutzmaßnahmen, Aufklärung erfolgte?
Anmerkung: Studie wurde seitens "radfahrer" z. Hd. LR Thomas Habermann
übersandt.
Für etwige Rückfragen dürfte Ihnen LR T. Habermann sicherlich gerne zur Verfügung stehen.
Gruß
"radfahrer"
Eine willkürliche Entscheidung seitens MP M. Söder auf Bayern bezogen ohne Rechtsabsicherung?
Die staatlichen Einrichtungen oder LR T. Habermann?
Auf welcher Rechtsbegründung beziehen sich diese Bußgelder?
Bitte um nachträgliche Aufklärung
DANKE
aber gleichzeitig Schulen , Gaststätten u.s.w. dieser ganzen blödsinnigen undurchdachten schikanösen Sympolpolitik zum Opfer werden?
Dümmer gehts nimmer
Sprichwort "Oh Herr schmieß Hirn vom Himmel" läßt grüßen