zurück
Bad Neustadt
Corona-Hotspot: Landkreis Rhön-Grabfeld erlässt Beschränkungen
Nach dem Überschreiten des kritischen Inzidenzwertes am Samstag reagiert der Landkreis und erlässt Beschränkungen. Privatfeiern sind eingeschränkt, Gruppen auf fünf Personen limitiert.
Auf der Corona-Seite des Robert-Koch-Instituts ist der Landkreis Rhön-Grabfeld am Samstag rot markiert, als einer von vier Hotspots in Deutschland. Das Landratsamt reagierte am Samstag mit strengeren Beschränkungen.
Foto: Screenshot Gerhard Fischer | Auf der Corona-Seite des Robert-Koch-Instituts ist der Landkreis Rhön-Grabfeld am Samstag rot markiert, als einer von vier Hotspots in Deutschland. Das Landratsamt reagierte am Samstag mit strengeren Beschränkungen.
Gerhard Fischer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 10:15 Uhr

Ab Sonntag, 27. September, um Mitternacht, 0 Uhr, gelten für den Landkreis Rhön-Grabfeld strengere Corona-Richtlinien, nachdem am Samstag der kritische Inzidenz-Wert von 50 überschritten worden war. Unter anderem sind im öffentlichen Raum nur noch Gruppen mit maximal fünf Personen zulässig. Private Feiern in geschlossenen Räumen sind mit maximal 25 Gästen möglich, wie das Landratsamt Rhön-Grabfeld in einer Allgemeinverfügung bestimmt. Die Regeln gelten vorerst bis zum Samstag, 3. Oktober.

Bestuhlung in Gastronomiebetrieben ist zu reduzieren

In Gastronomiebetrieben ist die Bestuhlung entsprechend der maximalen Gruppengröße zu reduzieren. Private Veranstaltungen im Freien sind demnach bis maximal 50 Personen zulässig. Für sämtliche Veranstaltungen gelten die aktuell üblichen Hygienevorschriften. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Hohe Strafen drohen bei Nichtbefolgung

Der Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist auf eine Person je Bewohner bzw. Patient pro Tag beschränkt. Die Allgemeinverfügung ist sofort gültig. Verstöße gegen diese stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann, heißt es weiter in der Presseinformation vom Samstagnachmittag, 15 Uhr.

Darin werden auch die aktuellen Infektionszahlen mitgeteilt. 49 bestätigte Corona-Infektionen sind gemeldet (davon drei in stationärer, nicht-intensivmedizinischer Behandlung) Damit sind bislang insgesamt 272 Fälle bestätigt.

Für alle Schulen im Landkreis gilt ab Montag Mundschutzpflicht, also auch während des Unterrichtes. Damit müssen nun auch Grundschulkinder Masken tragen, die bisher von der Maskenpflicht ausgenommen waren. Für einzelne Klassen gelten jedoch Quarantäne-Maßnahmen oder Distanzunterricht, nachdem es in verschiedenen Einrichtungen zu Corona-Befunden kam. Die Betroffenen werden nach Absprache mit dem Gesundheitsamt und nach Vorgaben des Rahmen-Hygieneplans durch die jeweiligen Schulen informiert, wie es aus dem Landratsamt weiter heißt.

Wichtige Informationsseiten im Internet

Offizielle Informationsseite des Freistaates Bayern
www.coronavirus.bayern.de
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
Homepage des Robert Koch Instituts:
http://www.rki.de
Hier finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard die landkreisbezogenen täglich aktualisierten Fallzahlen (inkl. Inzidenzwert).
Aktuelle Informationen aus dem Landkreiswww.rhoen-grabfeld.de
Quelle: Landratsamt Rhön-Grabfeld

 

 

 

 

 

 

Allgemeinverfügung

Maßnahmen für den Landkreis Rhön-Grabfeld aufgrund erhöhter Infektionszahlen

(Überschreiten des Schwellenwertes am 26.09.2020)

 

 

 

 

Schützen Sie sich vor Fehlinformationen! Öffentliche Informationsquellen zum Thema Corona finden Sie im Internet unter:

Offizielle Informationsseite des Freistaates Bayern

www.coronavirus.bayern.de

https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/

Homepage des Robert Koch Instituts: http://www.rki.de Hier finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard die landkreisbezogenen täglich aktualisierten Fallzahlen (inkl. Inzidenzwert).

 

Aktuelle Informationen aus dem Landkreis stehen unter www.rhoen-grabfeld.de bereit.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bad Neustadt
Gerhard Fischer
Coronavirus
Covid-19
Einrichtungen im Pflegebereich
Gesundheitsbehörden
Institute
Robert Koch
Robert-Koch-Institut
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Veraltete Benutzerkennung
    Sehr geehrter Leser gardner, danke für den Hinweis. Kommentare die gegen die Netiquette verstoßen im Fall über die Funktion im Forum melden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. K.
    ... die (rechtlich verbindliche) Allgemeinverfügung steht unter https://www.rhoen-grabfeld.de/ unter Amtsblatt Nr. 22 vom 26.09.2020, falls noch nicht bekannt.
    Zumindest danach dürfen aktuell weiterhin ausgedehnte "Mountainbiketouren" von, nach bzw. in unserem Landkreis durchgeführt werden
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    und wo bleiben noch Maßnahmen für den benachbarten Landkreis Haßberge, dessen Ortschaften in einer Entfernung vom LK Rhön-Grabfeld von ca. 15 km (z.B.Bundorf , Leinach....) beginnen?

    Dürfen Schüler, Handwerker, Touristen u.s.w. aus benachbarten Randgebieten noch den LK -Rhön-Grabeld betreten: -JA- oder -NEIN-?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. W.
    Ja genau....!
    Und was ist mit Thüringen?????
    Ist ja auch gleich um die Ecke....und die Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen?
    Auch Hessen grenzt an den Bäderlandkreis Rhön-Grabfeld.
    Sogar der Mond wurde schon in der Nähe von Bad Königshofen gesehen !
    Werter Radfahrender Mensch:
    Mir scheint, Sie übertreiben !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. W.
    Um auch Mal besonders klug daherzureden:
    Leinach, als Ortsteil von Sulzfeld i. Gr., gehört zum Landkreis Rhön-Grabfeld.
    Der Ort Bundorf im oberen Haßgau ist im Landkreis Haßberge gelegen, allerdings ist die Landkreisgrenze vom Ort etwa zwei Kilometer entfernt, der Bundorfer Ortsteil Neuses liegt nur circa 500 Meter von der Landkreisgrenze weg.
    Soviel Heimatkunde muß einfach sein.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • I. L.
    Natürlich nur mit dem Rad sie Radfahrer
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. B.
    Völlig angemessen.
    Und: wäre nicht mal wieder Zeit für ausgedeeehntes RADFAHREN?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    Zählen diese Bußgelder auch im ca. 10 km entfernten Mendhausen oder im ca. 16 km entfernten Römhild (beide Ortschaften in Thürinen)?

    Gibt es eine Bußgeldfestsetzung auf Bundes-,Regierungsebene gem. dem Grundgesetz?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    So, so 25.000 Euro für Pflichtverletzung auf Bayern-Ebene?

    Und wo bleibt die rechtliche Begründung gem. Grundgesetz auf Bundesebene?

    Hat MP Markus Söder wegen möglichem "Heimvorteil" zum Firmainteressen-
    Vorteil seiner Ehefrau seinen Amtseid vergessen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    Worin begründen sich diese Beschränkungen?

    Auf Bayern-Erlass von MP Markus Söder in seinem persönlichen Alleingang unter Mißachtug der Rechtmäßigkeit??
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • K. B.
    Zu Ihren drei Posts: das ist wohl so im Infektionsschutzgesetz geregelt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    -kurtbach- Sie haben es richtig erkannt.
    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt seit dem 01.Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zu r Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
    Näheres über -Wikipdeia-

    Nur stellt sich Frage: Weshalb wurden Schutzmaßnahmen seitens Bundesregierung
    vergessen, wenn seit 2012 eine Studie zum fiktiven Virus namens "Modi-SARS"
    bekannt war und seit acht Jahren keinerlei Schutzmaßnahmen, Aufklärung erfolgte?
    Anmerkung: Studie wurde seitens "radfahrer" z. Hd. LR Thomas Habermann
    übersandt.

    Für etwige Rückfragen dürfte Ihnen LR T. Habermann sicherlich gerne zur Verfügung stehen.

    Gruß
    "radfahrer"
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. S.
    Hauptsache Sportveranstaltungen werden durchgezogen. Die gehören alle abgesagt. Ich trainiere selbst eine Jugendmannschaft im Fußball und ich finde es eine Unverschämtheit vom BFV und Landkreis, dass nicht alle Spiele abgesagt werden. Soll der Index noch höher werden? So ist der Erlaß für den Eimer.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    Bußgeldfestsetzug in Höhe von 25.000 Euro

    Eine willkürliche Entscheidung seitens MP M. Söder auf Bayern bezogen ohne Rechtsabsicherung?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    Falls -JA- Amtsenthebung wäre angebracht
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    Aus dem Artikel geht nicht hervor wer die Maßnahmen getroffen hat

    Die staatlichen Einrichtungen oder LR T. Habermann?

    Auf welcher Rechtsbegründung beziehen sich diese Bußgelder?

    Bitte um nachträgliche Aufklärung

    DANKE
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • A. H.
    @radfahrer. Die Allgemeinverfügung wurde vom Landrat erlassen, gilt somit auch nur für den Landkreis Rhön-Grabfeld und nicht für angrenzende Landkreise. Die Ein-u. Ausreise aus/in andere Landkreise ist nach wie vor möglich, es handelt sich ja nicht um eine Reiseverbot. Selbst in Länder wie aktuell Tschechei, das derzeit als Risikogebiet gilt, darf man reisen - halt mit Konsequenzen bei der Rückkehr.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    Ja und was soll dann das ganze Getöse wenn Ein-, Ausreise möglich sind,
    aber gleichzeitig Schulen , Gaststätten u.s.w. dieser ganzen blödsinnigen undurchdachten schikanösen Sympolpolitik zum Opfer werden?

    Dümmer gehts nimmer

    Sprichwort "Oh Herr schmieß Hirn vom Himmel" läßt grüßen
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten