Langwierige Diskussionen zogen die jüngste Sitzung des Kreistags in die Länge. So unter anderem bei den Themen Finanzplanung und Schülerwohnheim Bad Neustadt. Beim Finanzplan drehten sich die Erörterungen konkret um den Ausbau der Kreuzbergstraße. Kämmerer Michael Eisenmann verwies darauf, dass diese Finanzplanung "uns nicht bindet, da sie lediglich eine gesetzliche Notwendigkeit darstellt".
Schülerwohnheim: Kosten erhöhten sich auf das Doppelte
Kreisbaumeisterin Rebecca Lingerfelt stellte akribisch die Kostenentwicklung für das Schülerwohnheim Bad Neustadt vor. Der erste Kostenvoranschlag im Jahr 2018 lag bei 5,5 Millionen Euro. Dies betraf allerdings ein leeres Schülerwohnheim, ohne Außenanlagen und ohne Entsorgung der Altlasten. Die anfallenden 4.800 Kubikmeter Erdaushub seien alleine mit rund eine Million Euro zu veranschlagen. Außerdem würde der vom Kreistag geforderte Klimaschutz und die nachhaltige Bauweise rund 1,3 Millionen Euro kosten. Weiterhin habe sich die Grundfläche erhöht. Es gelte einen gesunden Mittelweg zu finden, so Lingerfelt. Zum Hinweis, das ehemalige Krankenhaus in Bad Neustadt entsprechend umzubauen, sagte die Kreisbaumeisterin, dass das Gebäude im jetzigen Bauzustand nicht funktionell sei. Die notwendigen Umbaukosten würden erheblich höher liegen als die nun veranschlagten 11,5 Millionen Euro.
Kreisrat René van Eckert verwies auf die Dringlichkeit, denn zum Schulbeginn 2023 sollte das Haus bezugsfertig sein: "Aber bis jetzt ist noch nichts gemacht." Landrat Thomas Habermann sagte dazu, dass es im Landratsamt mehrere Projekte gibt, die geplant werden müssten, man könne dem Amt also keine Schuld geben. Rebecca Lingerfelt erläuterte, dass die lange Vorlaufzeit nicht am Landratsamt liege, sondern auch an der notwendigen Genehmigung. Kreisrat Eberhard Streit sprach von der Notwendigkeit einer klaren Definition. Wichtig sei ein den Regeln entsprechendes Bauwerk und Klimaschutz dürfe man nicht nach der Kassenlage machen, so Streit.
Vorzeigeprojekt als Low-Tech-Gebäude in Rhön-Grabfeld
Letztendlich beschloss der Kreistag, die Baumaßnahme Schülerwohnheim trotz der hohen Kostenentwicklung umzusetzen. Um jegliches Einsparpotential auszuschöpfen, sollte eine rein nachhaltige Bauweise nicht Pflicht sein. Dennoch müsse eine energieeffiziente, ressourcenschonende und wirtschaftliche Gesamteinheit entstehen. Das Schülerwohnheim solle dem Landkreis Rhön-Grabfeld als Low-Tech-Gebäude als Vorreiter und Vorzeigeprojekt dienen. Bei Vergaben sollte es möglich sein, günstige Alternativvorschläge bewerten zu dürfen. Bedingt durch die angespannte Markt- und Wirtschaftssituation müsse die Verwaltung weitere negative Auswirkungen auf die Kostenentwicklung rechtzeitig mitteilen.
Kämmerer Michael Eisenmann informierte dann über das Haushaltskonsolidierungskonzept. Man müsse Stabilisierungshilfen beantragen. Dem stimmte das Gremium ebenso zu, wie es die vorläufigen Bilanzwerte zur Übertragung der Aufgabe "Kommunale Abfallwirtschaft" auf das Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld zur Kenntnis nahm. Eine Gegenstimme gab es bei der Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule des Landkreises Rhön-Grabfeld. Ihr wurde aufgrund eines vorgelegten Entwurfs zugestimmt.
Rhöner Wanderhütten bleiben im finanziellen Fokus des Kreistags
Regionalmanagerin Ursula Schneider stellte den Entwurf zur Förderung der Wanderhütteninfrastruktur vor. Diese Förderung ist zum Jahresende 2021 zunächst ausgelaufen, allerdings mit der Option zur Verlängerung. Von den ursprünglich im Jahr 2019 für die Laufzeit vorgesehenen 400.000 Euro wurden bisher erst weniger als die Hälfte verplant und verausgabt. Grund ist nach Rücksprache mit verschiedenen Vereinen unter anderem die Corona-Pandemie.
Profitiert haben bisher das Schweinfurter Haus, die Rother Kuppe, die Kissinger Hütte und die WC-Anlage Rothsee. Aktuell liegen Nachfragen zu Fördermaßnahmen vor. Eine Verlängerung sei deshalb notwendig. Dazu sollen die bisher noch nicht ausgeschöpften Restmittel in Höhe von insgesamt 264.935 Euro verwendet werden, aufgeteilt auf drei Jahre. Dafür gab es "grünes Licht" von den Kreistagsmitgliedern. Zur Kenntnis genommen wurden die Nebentätigkeiten von Landrat Thomas Habermann. Diesen Verpflichtungen komme er aus beamtenrechtlichen Vorschriften nach. Die entsprechenden öffentlichen Ehrenämter und Nebentätigkeiten lagen dem Gremium vor.