"Energetische Sanierung und Aufstockung eines Wohnhauses in der Aubstädter Straße" – neben anderen Bauvorlagen ging es in der Stadtratssitzung vom Donnerstag um diesen Antrag, der für eine längere Diskussion sorgen sollte. Denn das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, liegt im Außenbereich ohne Bebauungsplan und ist im Flächennutzungsplan für eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Zudem grenzt es an das geplante Gewerbegebiet "Nord II".
Nach Einschätzung der Verwaltung, die von Bürgermeister Thomas Helbling vorgetragen wurde, muss dem Projekt aus mehreren Gründen das gemeindliche Einvernehmen verweigert werden. Zum einen liege das Bauvorhaben im Außenbereich, für den andere Regeln gelten als innerorts. So würden die Wohnflächen, unter anderem durch eine geplante Aufstockung, unverhältnismäßig vergrößert, was laut Wohnungsbaugesetz so nicht zulässig sei.
Die geplanten Wohnflächen seien im Verhältnis zum vorhandenen Wohngebäude nicht angemessen. Zudem sei in unmittelbarer Nähe die Bauleitplanung für das Gewerbegebiet "Nord II" beschlossen worden. "Die Aufstockung und Erweiterung steht den öffentlichen Belangen entgegen und beeinträchtigt diese" heißt es in der Sitzungsvorlage.
Wilimsky: "Was ist angemessen?"
Etliche Stadträtinnen und Stadträte schätzten den Sachverhalt anders ein – wohl auch, nachdem sich Frank Helmerich und Sabine Rhein persönlich ans Landratsamt gewendet hatten, um sich über die baurechtliche Situation zu informieren. "Das ist im Übrigen auch unser gutes Recht", betonte Sabine Rhein, wobei ihr Petra Friedl beipflichtete. "Das Informationsmonopol liegt doch nicht bei der Stadt." Für die Beschlussvorlage der Verwaltung stimmten schließlich zehn Gremiumsmitglieder, zehn stimmten dagegen. Somit wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zuvor wurde in der Diskussion deutlich, dass es unterschiedliche Auffassungen zum Beispiel dazu gibt, was eine "angemessene Wohnfläche" ist. "Das ist doch eine Grauzone, weshalb wir den Bauantrag nicht ablehnen dürfen", meinte etwa Angelika Wilimsky. Sabine Rhein meinte, dass ihrem Informationsstand nach die Aufstockung des Gebäudes keine Auswirkungen auf das geplante Gewerbegebiet haben muss. Die Ablehnung des Bauprojektes seitens der Verwaltung grenze für sie an Willkür. Diesen Vorwurf wies Bürgermeister Thomas Helbling energisch zurückwies. "Jeder Bauantrag wird von der Verwaltung sachlich behandelt."
Helmerich: "Ortsbegehung wäre gut gewesen"
Weitere Gremiumsmitglieder, darunter Tobias Saam und Frank Helmerich, monierten, dass es im Vorfeld zu wenige Informationen für die Stadträte gegeben habe oder diese erst sehr spät weitergereicht worden seien. "Eine gemeinsame Ortsbegehung wäre sinnvoll gewesen", so Helmerich.
Günter Kempf machte den Vorschlag, dem Vorhaben zuzustimmen unter der Bedingung, dass der Antragsteller seine ablehnende Haltung zu dem geplanten Gewerbegebiet aufgibt – eine Idee, mit der sich auch Roland Köth und Maria-Theresia Geller hätten anfreunden können. "Das ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich", informierte Geschäftsleiterin Elisa Sperl.
Leslie Dietz merkte an, dass es für Bauvorhaben im Außenbereich andere gesetzliche Vorgaben gebe als in der Stadt. Man könne ja nicht zulassen, dass dort ein kleines, altes Haus in ein Schloss verwandelt wird. "Am Ende muss aber eh das Landratsamt über den Bauantrag entscheiden."
Lüftungsanlage kann eingebaut werden
Nach der Behandlung einiger weiterer Bauanträge gab es dann noch eine wirklich gute Nachricht: Bürgermeister Thomas Helbling teilte mit, dass der Ende vergangenen Jahres eingereichte Antrag der Stadt auf Fördermittel für den Einbau einer stationären, raumlufttechnischen Anlage im Kinderland positiv beschieden wurde. Demnach wurden die beantragten Mittel in Höhe von 460 300 Euro als förderfähig anerkannt und ein Zuschuss in Höhe von 368 000 Euro (80 Prozent) bewilligt. Laut Helbling wurden bereits Honorarangebote von Planungsbüros eingeholt, um die Maßnahme möglichst zeitnah umzusetzen. Dafür sprach sich auch der Stadtrat aus – diesmal ohne eine einzige Gegenstimme.