Wegen der niedrigen Grundwasserpegelstände, die auf zu geringen Niederschlag zurückzuführen sind, gilt das Wasserspargebot, das auch die meiste Zeit in den vergangenen Jahren die Nutzungsmöglichkeiten beschränkt hat. Das geht aus einer vom Verbandsvorsitzenden Thomas Helbling unterzeichneten Anordnung hervor.
Private Pools dürfen nicht mehr mit Trinkwasser befüllt werden
Ab sofort ist es verboten, das Wasser aus der öffentlichen Versorgungseinrichtung zu verwenden, wenn es um die Bewässerung von Rasen, Spiel- und Sportplätzen sowie Hof-, Straßen- und Wegflächen geht. Das Gleiche gilt für das Betreiben von privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen. Vom Verbot ausgenommen sind gewerbliche beziehungsweise öffentlich-rechtliche betriebene Einrichtungen.
Nicht mehr erlaubt ist auch das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen jeglicher Art, hier auch wieder mit Ausnahme von gewerblichen Einrichtungen. Ebenso dürfen mit dem Trinkwasser des Zweckverbandes keine landwirtschaftlich genutzten Flächen bewässert werden. Und natürlich darf man auch Regenzisternen nicht mehr mit Trinkwasser auffüllen. Weiterhin soll die Bewässerung von Nutzgärten und Ziergärten auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden.
Ansonsten fordert Helbling alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, grundsätzlich mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen. Wer sich nicht an die Anordnung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.
1.Wasser speichern
2. Wasser verteilen: Unter dieser Rubrik soll die Wasserversorgung fit für die Zukunft gemacht werden, z.B. durch ein
Zukunftskonzept zur Fernwasserversorgung oder eine neue Stufe der interkommunalen Vernetzung.
3.Wasser schützen
4.Wasser schätzen
5. Wasser gesamtstaatlich denken
---> und warum heißt das Bayern 2050? Weil Grabfeld-Thüringen 2023 zu einfach wäre: zu billig? zu schnell?
Die Grabfeldbürgermeister stellen sich lieber gegen ihre Bürger, als gegen den Landrat. Das ist schade. War zu Beginn der Diskussion noch anders. Was hat sich geändert?