
Der umstrittene Verkauf der Zollhäuser von Willmars begleitete Bürgermeister Reimund Voß vergangene Woche in allen drei Bürgerversammlungen. In allen Zusammenkünften wandten sich Teilnehmer gegen das Vorhaben der Gemeinde, während Befürworter nicht auftraten.
Dass dies keine Einzelstimmen waren, wird spätestens dadurch deutlich, dass eine Gruppe von Ortsbewohnern ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf initiierte und auf Anhieb 126 Unterstützer fand.
126 Unterschriften gegen den Verkauf der Zollhäuser in Willmars
Nur 45 Unterzeichner wären notwendig geworden, um das Verfahren in Gange zu setzen, erklärt Michael Emmert, der gemeinsam mit Tobias Beck, Uwe Leiber, Helga Seidel-Barthelmes und Reinhold Herbst innerhalb von drei Tagen die Unterschriften gesammelt hatte.
Nach Aussage Emmerts lag die Zustimmung bei 95 Prozent der Angesprochenen. Am Montag wurden die Listen der VG Ostheim und symbolisch später noch einmal am Abend bei der Gemeinderatssitzung in Willmars dem Bürgermeister übergeben.
Motto: "Was gebraucht wird, verkauft man nicht".
Das Vorhaben steht unter dem Motto: "Was gebraucht wird, verkauft man nicht". Kernpunkt ist die Aufforderung, die Zollhäuser im Gemeindebesitz zu halten. Bekanntlich hatte die Gemeinde im Juni den Verkauf der beiden Anwesen mit seinen acht Wohneinheiten einstimmig beschlossen und dazu einen Makler eingeschaltet, der derzeit die beiden Immobilien annonciert.

Das Anliegen des Bürgerbegehrens richtet sich nun gegen den Beschluss des Gemeinderats und wird mit der Forderung nach Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Willmars begründet. Darüber hinaus könne mit der Bereitstellung von Wohnraum dem Abwärtstrend in der Einwohnerstatistik entgegengetreten werden.
Jetzt wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft
Mit dem Verkauf verliere die Gemeinde ihre Zugriffsmöglichkeit bei der Vermietung des Wohnraums. Die anstehenden Sanierungskosten, die die Gemeinde als Rechtfertigung für den Verkauf ins Feld gebracht hatte, könnten durch die Mieteinnahmen beglichen werden, argumentieren die Verkaufsgegner.
Wie geht es nun weiter? Die Gemeinde muss in vier Wochen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft haben. Ist alles in Ordnung, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden. Damit die Abstimmung erfolgreich ist, muss die Beteiligung bei mindestens 20 Prozent liegen und die Mehrheit davon für das Anliegen aussprechen.