Die Nachfrage ist da, die Stadt reagiert: Am Hainberg in Mellrichstadt wird weiteres Bauland ausgewiesen. In der Stadtratssitzung am Donnerstag stellte das Gremium die Weichen für die Erweiterung des Neubaugebiets „Verlängerter Heckenweg“.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Baugebiet nördlich des Heckenweges in Mellrichstadt ist der Startschuss zur Bauleitplanung, um Baurecht zu schaffen, führte Bauamtsleiter Christian Roßhirt in das Thema ein. Bereits in der Sitzung vom 17. September wurde das Gremium informiert, dass angrenzend an das Neubaugebiet „Verlängerung Heckenweg“ im Bereich des Bolzplatzes mit geringem Aufwand weitere sechs Bauplätze zeitnah erschlossen werden können. Ein entsprechender Beschluss wurde damals gefasst. Nun bestünde die Möglichkeit, auf stadteigenen Flächen weitere sieben Bauplätze im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses auszuweisen, führte Bürgermeister Michael Kraus aus. Die Größe der Grundstücke bewege sich zwischen 860, 925 und 1000 Quadratmetern. Allerdings handele es sich bislang erst um einen groben Entwurf, die Grundstücksgrößen seien noch nicht genau festgelegt.
Umfassendes Konzept angeregt
Der Stadtchef fragte ab, wie der Stadtrat dazu steht, dass die Fläche rechterhand des Weges zum Suhlesturm als weiteres Baugebiet ausgewiesen werden soll. Wie der Zufahrtsweg beschaffen sein soll, liege im Ermessen des Stadtrates, wurde eine entsprechende Frage beantwortet. Benjamin Schultheis regte die Aufstellung eines richtigen Konzepts für das ganze Gebiet an. Karoline Karg sind die Grundstücke zu groß. Sie monierte "die schon fast grenzwertigen Flächenverdichtungen". In anderen Ortschaften lägen die Grundstücksgrößen zwischen 600 und 750 Quadratmetern.
Nach eingehender Diskussion beschloss das Gremium einstimmig, für den Bereich nördlich des Heckenwegs, in Verlängerung des Bereichs "Am Turm" Richtung Suhlesturm, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwaltung soll das notwendige Bauleitverfahren einleiten. Außerdem soll der Anregung von Benjamin Schultheis gefolgt und langfristig ein Bebauungskonzept für dieses Gebiet am Hainberg erstellt werden. Auch die Änderung des Flächennutzungsplans, das derzeit als Grünfläche mit Sportplatz- beziehungsweise Bolzplatznutzung ausgewiesen ist, wurde einstimmig beschlossen.
Fünf Bauplätze in Sondheim
Um den Bedarf an Bauflächen im Stadtteil Sondheim decken zu können, können im nordwestlichen Bereich von Sondheim fünf Bauplätze geschaffen werden. Da das maßgebliche Baugebiet „An der Stirn“ im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. Eine mögliche Erweiterung sollte offen gehalten und in dieser Länge ein Stichweg eingeplant werden. Das Gremium beschloss einstimmig, für den dargestellten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen und das Bauleitverfahren einzuleiten.
Der Stadtrat hatte zudem den Erlass einer Einbeziehungssatzung „Dorfgraben“ Bahra angestoßen. Im Rahmen des notwendigen Verfahrens wurden die wichtigsten Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt. Betroffen waren das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Bauernverband, das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen und seitens des Landratsamtes Rhön-Grabfeld die Abteilungen Baurecht, Wasserrecht, Immissionsschutz, Naturschutz und Abfall- und Bodenschutzrecht, Umweltamt. Wesentliche Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Einstimmig wurde die Einbeziehungssatzung „Dorfgraben“ Bahra als Satzung beschlossen.
Stadt will keine Steingärten
Markus Groenen stellte in der Folge einen Antrag zur Beschließung von Bebauungsplänen. Zum 1. Februar werde die Bayerische Bauordnung verändert. Es bestehe für das Gremium die Möglichkeit, eine Ergänzung zu Artikel 81 Abs. 5 zu beantragen, die ermöglicht, künftig die Bepflanzung der unbebauten Flächen der Baugrundstücke zu regeln. Dadurch könnten Gemeinden aus Gründen der Ortsgestaltung die Anlage von Stein- und Schottergärten sowie Kunstrasen behindern. Es gehe darum, mehr gegen das Insektensterben zu tun. Groenen beantragte die Aufnahme einer entsprechenden Passage sowohl in die bestehenden als auch für die neuen Bebauungspläne.
Bürgermeister Kraus sieht es als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, für Grünflächen zu sorgen. Wenn am Heckenweg neue Bauplätze ausgewiesen werden, gebe es verschiedene Möglichkeiten: den Passus in jeden einzelnen Bebauungsplan hineinzuschreiben oder eine Begrünungssatzung zu erlassen, die grundsätzlich für alle gilt. Die Fraktionen sind aufgerufen, darüber zu beraten.