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Gersfeld: Falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht?
Die Fuldaer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Ärzte einer Arztpraxis aus dem Raum Gersfeld, die möglicherweise falsche Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt habe.
Foto: Marion Eckert | Die Fuldaer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Ärzte einer Arztpraxis aus dem Raum Gersfeld, die möglicherweise falsche Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt habe.
Marion Eckert
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:39 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Fulda ermittelt gegen eine Arztpraxis aus dem Raum Gersfeld in der hessischen Rhön. Der Vorwurf: die Ausstellung möglicherweise falscher Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht. Der Fall reicht auch nach Unterfranken. Dort hatte im November letzten Jahres das Verwaltungsgericht Würzburg eine entsprechende Klage von Eltern aus Rhön-Grabfeld abgelehnt.

Sie waren gegen eine Verfügung des Landkreises vorgegangen, wonach Schulkinder im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen ohne Maske nicht in Schulbussen befördert werden durften. Der Eilantrag wurde seinerzeit abgelehnt, in der Begründung fiel das Wort "Gefälligkeitsatteste". Auf Nachfrage dieser Redaktion konkretisierte Staatsanwältin Dr. Christine Seban: "Das Verfahren richtet sich derzeit gegen zwei beschuldigte Ärzte." Es bestehe in mehr als 300 Fällen der Verdacht des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Daten werden ausgewertet

"Die sichergestellten Daten/Speichermedien werden derzeit durch das zuständige Fachkommissariat des Polizeipräsidiums Osthessen ausgewertet", erläutert Seban. Ob auch Personen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld unter den Patienten dieser Arztpraxis sind, dazu wollte Seban selbst zwar keine Auskünfte geben. Rhön-Grabfelds Landrat bestätigt jedoch die Verbindung. Er sieht in der aktuellen Entwicklung das Vorgehen des Landkreises bestätigt.

Das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld hatte es abgelehnt, Atteste des betroffenen Arztes anzuerkennen, mit denen schulpflichtige Kinder von der Maskenpflicht im Linienbus befreit werden sollten. Das Verwaltungsgericht Würzburg war der Argumentation des Gesundheitsamtes in Bad Neustadt gefolgt, das die Gesundheitszeugnisse der Kinder für nicht glaubhaft hielt.

Welche rechtlichen Konsequenzen hätte ein Verstoß?

Im Falle einer Verurteilung, erklärt Staatsanwältin Christine Seban, könnte eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren auf die Ärzte zukommen, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten. "Auch Patienten, die sich ein solches Gesundheitszeugnis ausstellen lassen beziehungsweise gebrauchten, müssen eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen", so Dr. Seban.

Involviert ist auch die Landesärztekammer Hessen. Katja Möhrle, Leiterin der Stabsstelle Medien, gibt sich allerdings bedeckt. "Die Landesärztekammer prüft sorgfältig alle Fälle, die ihr wegen vermutlicher Verstöße gegen das Berufsrecht gemeldet werden", so Möhrle.  Angaben zu Gersfeld macht sie aus Datenschutzgründen jedoch nicht. 

Vor der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten gewarnt

Möhrle verweist auf allgemeine Pressmitteilungen der Landesärztekammer Hessen, in denen zur Beachtung der AHA-L-Regeln aufgerufen und vor der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten zur Befreiung von der Maskenpflicht gewarnt werde. Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer, betont, dass es nur in Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht geben könne, etwa für Kinder oder aber gesundheitlich eingeschränkte Personen. Hierfür sei dann allerdings eine ärztliche Bescheinigung auf der Grundlage einer gesicherten Diagnose, beispielsweise einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, erforderlich.

Ausdrücklich warnt Pinkowski Ärzte vor dem Ausstellen von Gefälligkeitsattesten zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung. Sollten Ärzte dagegen Atteste wider besseres Wissen, aus Gefälligkeit und ohne individuelle Untersuchung ausstellen, kann dies Gegenstand berufsrechtlicher Maßnahmen gegen sie sein. "Die Landesärztekammer ist in solchen Fällen bereits berufsrechtlich aktiv geworden. Voraussetzung für unsere berufsrechtlichen Prüfungen und Ermittlungen ist, dass uns Verdachtsfälle mitgeteilt werden."

Ergebnisse müssen abgewartet werden

"Es ist ein Thema in Gersfeld", so Bürgermeister Steffen Korell gegenüber dieser Redaktion. Allerdings möchte er sich auf Spekulationen über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit von Attesten und mögliche Verstöße nicht einlassen. "Ich habe von dem Thema aus den Medien erfahren." Nun gelte es abzuwarten, zu welchen Ergebnissen das derzeit schwebende Verfahren kommt und welche möglichen Konsequenzen sich für den Arztsitz in Gersfeld ergeben. Alle weitergehenden Überlegungen und Spekulationen hält er für nicht angebracht.

 
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Kommentare
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  • weissmi
    Gibt es nicht die Möglichkeit eines knallharten Lockdown für Radfahrer?
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  • radfahrer
    Könnten den "falschen" Atteste ebenso "falsche" Masken
    gegenüber stehen: -JA- oder -NEIN-?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Kann es sein, dass Sie hier nur noch Mist verzapfen?
    JA !!!
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  • radfahrer
    -gardner-: Haben Sie eine Quelle für Mist?
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  • gowell70@yahoo.de
    Fragen Sie doch beim nächsten Landwirt nach, wenn Sie nach einer Quelle für Mist suchen.
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • TLW-tu_W
    Es gibt Menschen die wirklich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
    Dank den "Querdenkern" kann man solchen Attesten nur wenig Vertrauen.
    Da hat man Menschen, mit echten Attesten einen "Bärendienst" erwiesen...

    Es gibt kein Grundrecht darauf, andere zu gefährden.

    Ärzte die bewusst falsche Atteste ausstellen, sollte man die Approbation entziehen. Sie haben Ihren Beruf verfehlt.
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  • radfahrer
    TLW-tu_W:

    ihrem letzten Satz:

    "Ärzte die bewusst falsche Atteste ausstellen, sollte man die Approbation entziehen"

    steht konträr zur Diskussion gegenüber:

    -Merkur- berichtet am 28.12.2020 unter dem Titel:

    Warnung vor Corona-Masken - erhebliche Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen

    Näheres über o.g. Quelle
    alternativ:
    www.merkur.de/verbraucher/corona-masken-warnung-gesundheit-gefaehrdung-ffp2-kn95-zertifikat-fremdschutz-eigenschutz-rueckruf-90153041.html

    Sollten ihrer Meinung nach nicht auch Diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, welche
    gesundheitsgefährdente Masken in den öffentlichen Gebrauch bringen: -JA- oder -NEIN-?
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  • flyarcus@gmx.de
    @Radler.....nennen sie mir mal nur EINEN EINZIGEN Menschen, der an einer Maske ernsthaft erkrankt ist....da stehen konträr (ihr Lieblingswort) tausende von Toten täglich weltweit mit Erkrankung ohne Maske gegenüber....klingelts am Lenker?
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  • radfahrer
    -Mementomori-

    Sie kommentieren von Tausenden von Toten?

    Wo haben Sie für ihre "freie" Meinung zur Realitätsfindung eine Info zum Nachlesen?

    Es steht ihrer freien Meinung widersprüchlich zur Diskussion gegenüber:

    Magazin -TELEPOLIS- vom 03. Januar 2021 "Keine Übersterblichkeit trotz Covid"

    Auch wenn aufgrund von Covid-19 in einzelnen Kalenderwochen eine erhöhte Sterblichkeit zu beobachten ist, liegt die Gesamtsterblichkeit in Deutschland im Jahr 2020 insgesamt unter dem alterungsbedingten Erwartungswert.
    Auf diesen Zusammenhang haben jüngst auch Kollegen aus dem Institut für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität in München in einer Stellungnahme sowie Experten des Statistischen Bundesamtes in einem Fachaufsatz hingewiesen.

    Näheres über gen. Magazin

    alternativ:

    www.heise.de/tp/features/Keine-Uebersterblichkeit-trotz-Covid-5001962.html?seite=all
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Es ist schon richtig. Verblendete Querdenker wie radfahrer sind unbelehrbar. Sie leben in ihrer Scheinwelt und schwafeln ihre schwachsinnigen Glaubenssätze daher.
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  • Lebenhan1965
    @ radfahrer

    Eine Verdoppelung der Todesfälle in der Stadt Nürnberg im Vergleich zu den Vorjahren, heute erwähnt in den Nürnberger Nachrichten, ist für Sie natürlich kein Argument.
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  • radfahrer
    -Lebenhahn1965

    wieder eine "freie" Meinung bezogen auf Nürnberg ohne Quelle zum Nachlesen -schade-

    Ihnen zur Info

    -Deutschlandfunk- vom 01. 12. 2020
    - Wie tödlich ist das Coronavirus wirklich?

    Artikelauszug:
    Wie viele Menschen sterben, weil das Coronavirus im Umlauf ist? Statistiken zur sog. Übersterblichkeit können helfen, diese Frage zu beantworten. Doch auch dabei gibt es Schwierigkeiten, die von Kritikern benannt werden. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit einiger Zeit konkrete Daten zur Übersterblichkeit.
    In den ersten drei Monaten kein auffälliger Anstieg von Sterbefallzahlen. Auch die Grippewelle fiel dieses Jahr im Vergleich zu den Vorjahren moderater aus.
    Daten im europäischen Vergleich gibt es bei Euromomo. Ein Portal, das seit Jahren die Todesfälle von 24 EU-Staaten zusammenträgt. Für Deutschland war bisher keine Übersterblichkeit erkennbar.
    Näheres über o.g. Quelle
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  • Lebenhan1965
    @ radfahrer

    Wieso behaupten Sie, dass ich keine Quelle für meine Anmerkung angegeben habe.

    Trauen Sie denn der Druckausgabe der Nürnberger Nachrichten weniger als Ihren zweifelhaften Internetquellen?
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  • Luigi171
    Sie sollten seriös recherieren und Ihre Echo-Box verlassen. Telepolis ist alles andere als durchgängig seriös. Siehe Wiki "Der Amerikanist und Verschwörungstheorieforscher Michael Butter reihte Telepolis 2019 ein in die alternativen Medien wie KenFM, NachDenkSeiten oder Rubikon, die alle eine Gegenöffentlichkeit zu den traditionellen Qualitätsmedien und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bilden würden. Laut Butter bedienen sie Verschwörungstheorien wie die von der „Lügenpresse“ und verkaufen diese als seriöse Nachrichten.[17]
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  • radfahrer
    Luigi171

    -Seriös-

    Gegenfrage:
    Was ist in der Coronapolitik überhaupt noch seriös und glaubhaft?

    Erst Reproduktionszahl dann Inzidenzwert.....

    Was kommt morgen, übermorgen um die omynösen Lockdownmaßnahmen
    noch zu begründen??
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  • radfahrer
    -Mementomori-

    zu ihrem Kommentarsatz: "Nennen Sie mir mal EINEN EINZIGEN, der an der Maske ernsthaft erkrankt ist

    Ihnen u.a. diesbezüglich eine unverbindlicher Warnhinweis:

    -Hessische Niedersächsische Allgemeine- vom 22.12.2020
    "Corona-Maske im Rückruf - Hochgiftiger Stoff entdeckt, es besteht Lebensgefahr"

    Artikelauszug:
    Aufgrund der Corona-Pandemie muss vielerorts eine Maske getragen werden. Doch jetzt ist ein Mund-Nasen-Schutz von einem Rückruf betroffen. Die Corona-Maske wurde aufgrund von hochgiftigen und lebensgefährlichen Inhaltsstoffen vom Drogeriemarkt Müller aus dem Verkehr genommen werden.

    Näheres über o.g. -Quelle-
    bzw.:
    www.hna.de/verbraucher/corona-coronavirus-maske-rueckruf-covid-19-mueller-mundschutz-gefahr-gesundheit-kassel-zr-90129285.html

    -Mementomorie-
    kann es ihrer Meinung nach sein, dass es in Zukunft durch diese gesundheitsgefährdenten Masken mehr lebensgefährliche Erkrankungen
    geben wird: -JA- oder -Nein-?
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  • Luigi171
    Schwarz oder weiß - Ja - oder - Nein -; Sie sind an Penetranz kaum zu überbieten.
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  • flyarcus@gmx.de
    @Radler....haben sie jetzt einen Maskenkranken für mich, oder nicht? Bestätigte Corona-Kranke gibt es dagegen genug, sogar Leute die daran gestorben sind, falls sie das noch nicht mitbekommen haben....dagegen steht kein einziger, der an den Schutzmassnahmen erkrankt ist....danke für nichts!
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  • Albatros
    @oechler, das ist der Vorteil in diesem Land, hier kann jeder noch so sprachlose Schwätzer seinen geistigen Erguss über das Volk ausschütten.
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