Der Antrag des Wasserzweckverbands Mellrichstädter Gruppe auf Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Mittelstreuer Quellen schlägt in Ostheim hohe Wellen. Schließlich ist die Stadt maßgeblich betroffen. Der Stadtrat befasste sich nun mit einer Stellungnahme der Stadt im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Die Stadt Ostheim bringt darin begründete Bedenken vor und setzt sich dabei insbesondere auch für die Anliegen von privaten Grundstückseigentümern, Gewerbetreibenden und Landwirten ein. Außerdem wirft sie eine ganze Reihe offener Fragen auf.
Bürgermeister Ulrich Waldsachs begrüßte zur Sitzung am Dienstagabend Landschaftsarchitektin Miriam Glanz und ihren Kollegen Julian Metz. Die Verwaltung hatte mit dem Fachbüro aus Leutershausen den Entwurf für eine Stellungnahme ausgearbeitet.
Einschränkungen für Gewerbetreibende befürchtet
Bei der Ausweisung eines Wasserschutzgebiets gäbe es zahlreiche Betroffene, eine Sondersitzung des Stadtrats zum Thema im April war daher bereits auf großes öffentliches Interesse gestoßen. Das beantragte Schutzgebiet befindet sich zwischen Ostheim, Stockheim, Mellrichstadt, Oberstreu, Mittelstreu und Frickenhausen. Die Gemarkung Ostheim ist dabei maßgeblich tangiert, da sich hier zunächst ein großer Teil des Wassers, das später in den Mittelstreuer Quellen austritt, in der Flur sammelt. Betroffen sind insbesondere das Gewerbegebiet Bündt und die Aussiedlerhöfe in der Frickenhäuser Straße, sie fallen in die Schutzzonen III A und III B, sowie das Gebiet der Streu im Bereich der Kupfermühle/ Sägewerk Nix & Zinn, das in die Schutzzone II fällt. Die Folgen für die künftige Nutzung sind derzeit noch nicht abzusehen, zu erwarten sind jedoch teils gravierende Einschränkungen.
Die Stadt widerspricht in ihrer Stellungnahme der Ausweisung des Wasserschutzgebiets einschließlich der Festlegungen im Verordnungsentwurf und beantragt, die betroffenen Flächen aus der gewählten Abgrenzung des Wasserschutzgebiets vollständig herauszunehmen.
Kaum noch Neuansiedlungen bei strengen Auflagen
In ihrem Schreiben führt die Stadt unter anderem an, dass das Schutzgebiet die städtebauliche Entwicklung erheblich einschränken würde, zumal gerade im südlichen Stadtteil noch deutliches Entwicklungspotenzial für Gewerbe und innenstadtnahe Wohnbauflächen vorhanden wäre. Gesehen wird die Gefahr einer innerortsnahen Brachfläche und von Gewerbebrachflächen an anderen Standorten, wie etwa der alte Bauhof. Infolge strenger Auflagen ist die Abwanderung von Betrieben zu befürchten, so die Ostheimer Bürgervertreter. Neuansiedlungen dürften kaum mehr zu erwarten sein.
An einer späteren Stelle des Schreibens greift die Stadt in diesem Zusammenhang die Kupfermühle auf. Für das Sägewerk und das Wohnhaus hat es einen Interessenten gegeben, der sich dort mit seinem Bauunternehmen niederlassen wollte. Aufgrund der im Zuge eines Wasserschutzgebiets zu erwartenden Auflagen sei der Interessent wieder abgesprungen, hieß es. Der Stadt ist sehr daran gelegen, diesen Gewerbestandort mit guter Verkehrsanbindung (B 285) wieder in Nutzung zu bringen, um eine bevorstehende riesige Gewerbebrache zu verhindern.
Bürger und Gewerbetreibende müssen mit Wertverlust rechnen
Die Stadt verweist auf den Vertrauensschutz. So hatte sie, ausgehend vom letzten Schutzgebietsentwurf aus dem Jahre 1999, ihren gültigen Flächennutzungsplan von 1984 in der Fassung vom September 2011 beibehalten, da zu keiner Zeit in übergeordneten, behördenverbindlichen Planungsvorgaben ein Wasserschutzgebiet absehbar gewesen sei, wie Bürgermeister Waldsachs betonte. Auch im Regionalplan Main-Rhön sei bislang kein Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für ein Schutzgebiet enthalten. So wurden die Flächen südlich der Innenstadt im Bereich der „Bündt“ vor allem in Bezug auf Gewerbestandorte entwickelt. Mit dem geplanten Wasserschutzgebiet fällt nun aber ein Teil dieser Flächen in den Bereich. „Dadurch ergeben sich erhebliche Vertrauensverluste der Grundeigentümer und Betriebsinhaber in die gemeindliche Planungshoheit und den im Grundgesetz verankerten Schutz des Privateigentums“, heißt es in der Stellungnahme. Die Anlieger müssen mit einem enormen Werteverlust ihrer Grundstücke rechnen, es drohen Wegzüge und sogar die Insolvenz von Unternehmen, wie die Stadt anführt.
Die Verwaltung wirft in ihrem Papier eine Reihe von Fragen auf, insbesondere was den Bestandsschutz vorhandener Gebäude und Nutzungen angeht, denen ja schließlich ordnungsgemäße Baugenehmigungen zugrunde liegen. Für die Stadt stellt sich auch die Frage, ob möglicherweise eine nochmalige Vergrößerung der Schutzzone zu erwarten ist und größere Teile des bebauten Stadtgebietes dann dort hineinfallen.
Angesprochen wird auch das Kriterium Schützbarkeit, da sich trotz Schutzgebiet Einträge, die aus umliegenden Bereichen – zum Beispiel dem Oberlauf der Streu oder der Bahra – ins Wasser gelangen können, gar nicht verhindern lassen.
Noch viele Fragen für die Ostheimer offen
Schließlich greift die Stadt auch noch verschiedene Einzelbereiche innerhalb und außerhalb des geplanten Schutzgebiets auf, aus der sich aus ihrer Sicht weitere offene Fragen ergeben, beispielsweise, was künftig an Auflagen für den neuen städtischen Bauhof sowie bestehende private, gewerbliche und landwirtschaftliche Bebauungen und Nutzungen in den Schutzzonen II und III A und B zu erwarten sind. Auch wird gefragt, ob Kanalumbauten notwendig werden und Straßen, Wege und Plätze nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten ausgebaut werden müssen.
„Wir brauchen Rechtssicherheit und Planungssicherheit“, lautete der Tenor im Stadtrat, der noch einige Anregungen gab, die in die Stellungnahme einfließen werden.